An das Amt
Bitte teilen Sie mir umgehend mit ob Sie die
folgenden Gesetzestexte
bestätigen oder dementieren können:
Im „Einigungsvertrag“,
der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde
heißt es im
Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:
„(1) Mit dem
Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur
Bundesrepublik Deutschland gemäß
Artikel 23 des Grundgesetzes am 3.
Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik
Deutschland…“
Im „Verfassungsgesetz
zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“,
veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am
14.
August 1990, heißt es unter Punkt 1:
"Mit Wirkung vom 14.
Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
- Mecklenburg-Vorpommern
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und
Schwerin,
- ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
- Brandenburg
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und
Potsdam,
- ohne die Kreise Hoyerswerda, Hessen und Weißwasser,
- zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
- Sachsen-Anhalt
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg
- ohne den Kreis Artern,
- zuzüglich des Kreises Jessen;
- Sachsen
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden,
Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig,
- ohne die Kreise Altenburg und Schmölln,
- zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;
- Thüringen
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl,
- zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln."
Im
Grundgesetz vom Oktober 1990 heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.
Wie kann es
sein, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen, die noch nicht gegründet sind, anderen Ländern
beitreten, deren
rechtliche Grundlage durch Löschung des Artikel 23 des Grundgesetzes
aufgehoben ist?
Nach meinem Verständnis bedeutet das:
Die Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
können den „alten“
Bundesländern nicht beigetreten sein. Die ehemalige DDR gehört demnach
nicht
zur BRD.
Es genügt nicht der Hinweis die neuen
Bundesländer seien in der Präambel des Grundgesetzes
aufgeführt da die Präambel keine unmittelbare
Rechtserheblichkeit besitzt, zumal der Artikel 144 (2) GG auf den
Artikel 23 verweist.
Ich erwarte ihre
baldige Antwort, da ich nicht mehr weiß welchem Staat ich eigentlich
angehöre
und welche Gesetze für mich Gültigkeit haben.