An das Amt
Bitte teilen Sie mir umgehend mit ob Sie die
folgenden
Gesetzestexte bestätigen oder dementieren können:
Im „Einigungsvertrag“,
der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde
heißt es im
Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:
„(1) Mit dem
Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur
Bundesrepublik Deutschland gemäß
Artikel 23 des Grundgesetzes am 3.
Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland…“
Im „Verfassungsgesetz
zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“,
veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am
14.
August 1990, heißt es unter Punkt 1:
„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990
werden in
der DDR folgende Länder gebildet: Mecklenburg Vorpommern
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und
Schwerin…“
Im
Grundgesetz vom Oktober 1990 heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.
Hier der
Wortlaut des Artikel 23 GG (alte Fassung): „Dieses
Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen,
Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.“
Wie kann es
sein, dass ein Land, das noch nicht gegründet
ist, anderen Ländern beitritt, deren rechtliche Grundlage durch
Löschung des
Artikels 23 Grundgesetz aufgehoben wurde?
Nach meinem Verständnis bedeutet
das:
Im Jahre 1990 hat keine Wiedervereinigung stattgefunden und
der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde für die Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
aufgehoben. Zwar finden sich die Länder in der Präambel des
Grundgesetzes wieder, aber die Präambel besitzt keine unmittelbare
Rechtserheblichkeit.
Ich erwarte ihre
baldige Antwort, da ich nicht mehr weiß welchem Staat ich eigentlich
angehöre
und ob das Grundgesetz inzwischen wieder Gültigkeit hat.