|
7 fragen an den fernsehratwerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
|
7 Fragen an den Fernseh- und Rundfunkrat oder: Warum ich ich keine GEZ-Gebühren mehr bezahle Sehr geehrter Damen und Herren,, mein Name ist Werner May und
ich bin
Politischer Künstler. Bei der Recherche zu einem Buch über diesen
Staat und seine Organe bin ich auf einige Widersprüche gestoßen. Im
Rundfunkstaatsvertrag
(RStV) vom 31. August 19911
steht im § 1 Anwendungsbereich: In dem Vertrag über die
abschließende
Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990 (2+4 Vertrag)
heißt es: „Das vereinte Deutschland
wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland,
der Deutschen Demokratischen Republik und Ganz Berlins
umfassen...“ Demnach gibt es 2 Regierungen, eine für „das vereinte Deutschland“ und eine für die „Bundesrepublik Deutschland“. 1.) Wer ist Ihr Vertragspartner, die Regierung von „Deutschland“ (§1 RStG) oder die Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ (§2 RStG)? (Sollte die Regierung von Deutschland ihr Vertragspartner sein, so bitte ich um die Zusendung einer gültigen Verfassung, nach der diese Regierung vom Volk gewählt wurde.) In
Ihrer Berichterstattung ist häufig von „Verfassung“,
„Verfassungsgericht“, „Verfassungsschutz“, Die damaligen Ministerpräsidenten weigern sich, dem Volk das Grundgesetz vorzulegen, damit es zu einer Verfassung würde. In ihrem Schreiben an die Militärgouverneure vom 10.7.1948 steht: Zitat: „Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte. Eine Verfassung kann erst dann geschaffen werden, wenn das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung darüber entscheiden kann.“ Zusammengefasst: 1949 wurde weder der Staat „Bundesrepublik Deutschland“ gegründet noch eine Verfassung geschaffen. Es wurde ein Staatsfragment gebildet, das erst dann zu dem Staat „Deutschland“ werden sollte, wenn das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung darüber entscheiden konnte. Im ursprünglichen Artikel 146 des Grundgesetzes stand: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diesem Wortlaut nach sind Grundgesetz und Verfassung verschiedene Regelwerke. Die Verfassung tritt erst dann in Kraft, wenn das Grundgesetz erlischt. Da das Grundgesetz noch heute Gültigkeit hat, kann keine Verfassung in Kraft getreten sein. 2.) Bitte erklären Sie der Öffentlichkeit welche, vom Volk beschlossene, Verfassung derzeit Gültigkeit hat und für welchen Staat sie gilt? 1990 wurden die beiden Staaten „Bundesrepublik Deutschland“ und die „Deutsche Demokratische Republik“ bei den Vereinten Nationen abgemeldet. „Germany“ (Deutschland) wurde angemeldet und steht seither in der Mitgliederliste der UN.In Ihrer Berichterstattung werden immer wieder der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, die Bundesminister und die Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland gezeigt, die angeblich das ganze Volk vertreten. Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch, laut Einigungsvertrag von 1990, neben der DDR und Berlin, nur ein Teil des „vereinten Deutschland“. 3.) Warum präsentieren Sie der Öffentlichkeit noch immer Regierungsmitglieder, Abgeordnete und Parteien der „Bundesrepublik Deutschland“, obwohl diese seit über 20 Jahren erloschen ist? Im § 42 des Rundfunkstaatsvertrages steht unter Sendezeit für Dritte: „(2) Parteien ist während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag... angemessene Sendezeit einzuräumen... Ferner haben Parteien und sonstige politische Vereinigungen während ihrer Beteiligung an den Wahlen der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ... Anspruch auf angemessene Sendezeit...“ Demnach
unterstützen Sie direkt die Parteien bei den Wahlen zum Deutschen
Bundestag und die Nach Art. 38(1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland müssen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in „unmittelbarer“ Wahl gewählt werden. Sie dürfen keine Parteienvertreter sein, sondern „Vertreter des ganzen Volkes“, und dürfen „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ sein. Im Strafgesetzbuch steht unter § 92(2) es sei das Recht des Volkes, die Volksvertretung in „unmittelbaren“ Wahlen zu wählen. Das Wort „unmittelbar“ bedeutet: ohne Vermittlung durch eine Partei. Demnach ist die praktizierte Listenwahl grundgesetzwidrig! Die Abgeordneten sind keine Volksvertreter sondern Parteienvertreter. Damit waren alle Bundestagswahlen in den vergangenen 60 Jahren grundgesetzwidrig. 4.) Warum unterstützen Sie seit über 60 Jahren grundgesetzwidrige Wahlen? 5.) Warum präsentieren Sie der Öffentlichkeit fortgesetzt Abgeordnete, die ihr Mandat grundgesetzwidrig erhalten haben und sich wegen Wahlfälschung und Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten müssten? Im Strafgesetzbuch2 der Bundesrepublik Deutschland steht: Im Sinne des Strafgesetzbuches beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ... ihre staatliche Einheit beseitigt (§92(1) StGB).
Die
Strafe für
die Beseitigung steht im § 100 StGB: „In besonders schweren
Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall
liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine
schwere Gefahr für den Bestand der Wie inzwischen auf jeder Briefmarke nachzulesen ist heißt das Land, in dem wir leben, „Deutschland“. Die BRD war, wie bereits aufgezeigt, nur ein Teil Deutschlands und ist im Jahre 1990 aufgelöst worden. Der Artikel 21(2) des Grundgesetzes besagt: „Parteien, die ... den Bestand der Bundesrepublik Deutschland ... gefährden, sind verfassungswidrig.“ 6.) Wieso präsentieren Sie der Bevölkerung seit 20 Jahren Parteien, die die Bundesrepublik Deutschland aufgelöst haben und somit „verfassungswidrig“ sind? 7.) Wieso lassen sie fast täglich Politiker zu Wort kommen, die, nach den Gesetzen, die sie angeblich „wahren und verteidigen“, lebenslänglich mindestens jedoch „nicht unter 5 Jahre“ im Gefängnis sitzen müssten? Der § 10 des
Rundfunkstaatsvertrages
lautet: „(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen ... zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.“ Ich fasse zusammen: Die „Bundesrepublik Deutschland“, mit der sie angeblich 2001 den Rundfunkstaatsvertrag abgeschlossen haben, existiert schon seit 1990 nicht mehr. Gleichwohl gilt angeblich noch das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Dabei ist die Ex-BRD, neben der Ex-DDR und neben Berlin, nur ein Teil des „vereinten Deutschland“, wie das Land im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990“ heißt. Nach § 1 des Rundfunkstaatsvertrages veranstalten und verbreiten sie „Rundfunk in Deutschland“ und nicht nur in der Bundesrepublik. Deutschland ist kein Staat und die BRD existiert nicht mehr. Seit ihrer Gründung multiplizieren die Rundfunk- und Fernsehanstalten die verlogenen Sprechblasen der politischen Führungsschicht und hofieren sie. Sie schließen mit ihnen einen (Rundfunk-)Staatsvertrag ab, obwohl es keinen Staat gibt. Sie präsentieren uns Volksvertreter ohne Volk, grundgesetzwidrige Wahlen, grundgesetzwidrige Parteien, Verfassungsrichter und Verfassungsschützer ohne Verfassung, einen Rechtsstaat ohne Gewaltenteilung und eine Demokratie, bei der das Volk nie über eine Verfassung abstimmen durfte und faktisch keine Möglichkeit hat, die Volksvertreter und die Regierung zu bestimmen. Offensichtlich sind Sie weder unabhängig noch sachlich. Die Nachrichten die sie über die Staatsorgane verbreiten beruhen weder auf der Wahrheit noch ist ihre Herkunft überprüft. Bis
zur schlüssigen Beantwortung der obigen Fragen Mit freundl. Gruß W. May 15.12.2011 1 in der Fassung des fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, in Kraft seit dem 1. Januar 2001 2"Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. März 2008 (BGBl. I S. 306)" Der Brief wurde gleichzeitig an die
Politischen Sendungen geschickt: ---------------------------------------
Am 4.2.2012 schreibt mir meine (?!) GEZ: „Sehr geehrter Herr May, vielen Dank für Ihre Information. Die Abschrift Ihres Schreibens an den Rundfunkrat haben wir zur Kenntnis genommen... Bei Rückfragen können Sie uns gerne anrufen... Mit diesem Brief erhalten Sie die Daten des Teilnehmerkontos... Mit freundlichen Grüßen Ihre GEZ“ Meine (?) GEZ hat leider vergessen zu unterschreiben, sodass ich diesem Schreiben keine Bedeutung beimesse. Mal sehen ob sich als nächstes mein Gerichtsvollzieher meldet und ob er das Schreiben an den Rundfunkrat ebenfalls "zur Kenntnis" nimmt. -------------------------------------- Am 13.10.12 schrieb ich an die GEZ: Mit Schreiben vom 2.10.12 droht mir die GEZ eine Zwangsvollstreckung an. Am
15.12.2011 habe ich an den
Rundfunkrat geschrieben und begründet warum ich keine
Rundfunkgebühren mehr bezahle. Grundlage für die Gebühren ist der
Rundfunkstaatsvertrag. ------------------------------- Am 13.11.12 schickte ich folgende Mail: An den den
Vorsitzenden des
Verwaltungsrates: den zuständigen Sachbearbeiter dessen Name aus dem Briefkopf nicht zu entnehmen ist. Am 13.10.2012 habe ich begründet warum ich keine Gebühren mehr zahlen werde und abschließend gefordert: „Daher erwarte ich den Nachweis des Staates, auf dessen Gesetze Sie sich berufen durch Urkundenbeweis und eine rechtskräftige Unterschrift unter der weiteren Korrespondenz.“ Diesem Nachweis sind sie nicht nachgekommen. Auch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreis Vorpommern-Greifswald, das Amt Uecker-Randow-Tal und das Finanzamt Greifswald, waren nicht in der Lage mir mitzuteilen für welchen Staat sie tätig sind. Ich nehme als Tatsache zur Kenntnis, dass es keinen Staat gibt. Daher kann es auch keinen Staatsvertrag zwischen den Rundfunkanstalten und einer, vom Volk legitimierten, Bundesregierung geben. Offensichtlich sind sie eine kriminelle Vereinigung, die die Bürger dieses Landes seit Jahrzehnten belügt und betrügt. Aus moralischen und strafrechtlichen Gründen weigere ich mich mit der GEZ zusammenzuarbeiten. - Sollte ich weiterhin Schreiben von der GEZ erhalten, werde ich sie ungelesen an den Absender zurückschicken. - Sollte eine Privatperson aus diese Behörde mir etwas mitteilen wollen, so muss das auf einem privaten Briefpapier, der vollständigen Privat-Anschrift und einer rechtskräftigen Unterschrift geschehen. - Sollte die GEZ Zwangsmaßnahmen gegen mich einleiten, so werde ich gegen die verantwortliche Person eine Strafanzeige vor dem Internationalen Strafgerichtshof erstatten. Da es ohne Staat keine gesetzlichen Rechtsorgane geben kann werde ich den direkten Weg zum Internationalen Strafgerichtshof wählen. - Da der Geschäftsführer und der Vorsitzende des Verwaltungsrats letztlich die Verantwortung für die Mitarbeiter tragen, werde ich gleichzeitig eine Strafanzeige gegen diese beiden Personen erstatten. Werner May, den 13.11.12 --------------------------------------------------------- |