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aktion "zensus 2011"werner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
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Lieber Herr .... Ich verwende diese Anrede, da ich weiß, dass Sie in Ihrem Innern einen „lieben“ göttlichen Anteil haben. Sie dagegen begannen Ihr Schreiben vom 4.5.2012 mit der Anrede „Sehr geehrter Herr May“. Damit behaupten Sie mich zu „ehren“. Mit Ihrem bisherigen Verhalten und dem weiteren Inhalt Ihres Schreibens zeigen Sie jedoch, wie sehr Sie mich verachten. Ich hatte um die Zusendung einer Verfassung des Staates Deutschland gebeten um erkennen zu können, ob Sie „Hoheitliche Aufgaben“ für einen Staat, also zum Wohl der Allgemeinheit, erfüllen. Leider haben Sie mir bisher keine Verfassung geschickt. Statt dessen drohen Sie mir nun ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro an und verlangen zusätzliche Gebühren in Höhe von 7,98 Euro. Wie gesagt: Sie ehren mich nicht, haben keine Achtung vor mir, sondern behandeln mich wie einen Sklaven, der nach Ihrer Knute springen soll. Mit der verlogenen Anrede sind Sie der ersten Lüge überführt. Auf der Titelseite des Fragebogens steht „Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“ Eine „Unterstützung“ ist ein freiwilliger Akt. Dafür, dass ich Sie freiwillig unterstütze bedanken Sie sich bei mir. Weiter hinten klären Sie mich auf, dass es sich um keine freiwillige Unterstützung handelt, sondern dass ich dazu verpflichtet bin den Bogen auszufüllen. Wenn ich dieser Verpflichtung nicht nachkomme werde ich mit einem „Zwangsgeld“ dazu gezwungen. Der „Dank“ für die „Unterstützung“ von der 1. Seite wird auf der 3. Seite als weitere Lüge entlarvt. In der angefügten „Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz“, heißt es sinngemäß: Ich darf nur über die Daten Auskünfte erteilen, die mir bekannt sind. Dieser Anweisung kann ich leider nicht folgen. In dem Fragebogen, den ich ausfüllen soll, fragen Sie unter 5.: „Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?“ Ich hatte Sie gebeten mir eine gültige Verfassung des derzeitigen Staates zu schicken, da ich selbst nicht mehr weiß zu welchem Staat ich von Ihnen gezählt werden könnte. Dieser Bitte sind Sie bisher nicht nachgekommen. Daher zähle ich Ihnen die Möglichkeiten auf, die mir inzwischen bekannt sind und aus denen ich mir offensichtlich etwas aussuchen soll:
Wie soll ich Ihnen wahrheitsgemäß den Fragebogen ausfüllen, wenn keine Behörde gewillt oder in der Lage ist mir die obigen Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten? Sie können mir glauben, ich habe diese Fragen allen - für mich zuständigen - Behörden gestellt und nie eine schlüssige Antwort darauf erhalten. Daher war meine Bitte nach der Zusendung einer gültigen Verfassung keine Schikane sondern die Bitte, mir die Beantwortung der Frage nach der Staatsbürgerschaft abzunehmen. Da Sie das nicht gemacht haben und ich den Erhebungsbogen nun nicht wahrheitsgemäß ausfüllen kann, sehe ich mich außer Stande Sie zu unterstützen, auch wenn sie mich höflich darum bitten (Seite 1) oder mit Gewalt dazu zwingen wollen (Seite 3). Wenn Sie sich weiterhin auf die Gesetze der BRD berufen, die es seit 1990 nicht mehr gibt, sollten Sie sich zu ihrem eigenen Interesse absichern. Die Wahrheit, dass es nie einen Staat Bundesrepublik Deutschland gab und das Grundgesetz nie eine Verfassung war, wird irgendwann von den Menschen dieses Landes erkannt. Sie können dann nicht mehr sagen sie hätten davon nichts gewusst. Auch wenn Sie den Brief vom 4.5.2012 nicht unterschrieben haben, so ist er, wie man am Ende lesen kann: „...auch ohne Unterschrift gültig“ und Sie sind der Verantwortliche. Ich bestehe nunmehr auf der Zusendung einer gültigen Verfassung für den derzeit aktuellen Staat und auf der Kopie der Gründungsurkunde für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Gesetze Sie sich ebenfalls berufen. Solange ich diese Nachweise nicht habe, kann ich auch keinen Widerspruch gem.§ 80 der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen, wie Sie das vorschlagen, da ich nicht erkennen kann, für welchen Staat diese Ordnung gilt (BRD, DDR, Deutsches Reich, Bund, DEUTSCH, Deutschland I, Deutschland II, Weimarer Republik usw.) und welche legitimierte (von welchem Volk?) Regierung sie beschlossen hat. Auf Ihre
Antwort
wartend W. May Fahrenwalde, den 12.5.2012 --------------------------------------------------------- An Herrn Herr R. Am 12.5.2012 hatte ich Ihnen wegen des Zensus geschrieben: „Ich bestehe nunmehr auf der Zusendung einer gültigen Verfassung für den derzeit aktuellen Staat und auf der Kopie der Gründungsurkunde für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Gesetze Sie sich ebenfalls berufen.“ Bisher habe ich weder eine Verfassung noch eine Kopie der Gründungsurkunde erhalten. Mein Verdacht, dass Sie keine hoheitliche (staatliche) Aufgaben erfüllen erhärtet sich immer mehr. Bei einer weitergehenden Suche im Internet bin ich auf die US-Firma Dun & Bradstreet gestoßen, deren Suchmaschine auf Firmen spezialisiert ist. Dort findet man den Landkreis Uecker-Randow als Firma hinter der Sparkasse und vor dem DRK-Kreisverband. Nun stellt sich die Frage: Wann bin ich Ihrer Firma beigetreten? Da ich mich nicht an einen entsprechenden Vertrag oder einer Beitrittserklärung erinnern kann, erwarte ich die Zusendung einer Kopie. Sollte ich auch hier keine Antwort mehr von Ihnen erhalten gehe ich davon aus, dass Sie eine Privatperson sind, die fälschlicherweise vorgibt in staatlichem Auftrag zu handeln, Menschen nötigt oder erpresst um Auskünfte zu erhalten. Nach meinem Rechtsempfinden dürfte es sich um Amtsanmaßung, Nötigung oder Erpressung, Vortäuschung falscher Tatsachen usw. handeln. Auf Ihre Antwort innerhalb von 14 Tagen wartend W. May Fahrenwalde, den 28.8.12 -------------------------------------------- Als nach 1 Monat noch keine Antwort vorliegt schreibe ich: An die Landrätin -persönlich- Betr.: Nachweis der Rechtsfähigkeit des Amtes Am 4.5.12 bat ich die Mitarbeiter der Zensus-Behörde um die Zusendung einer gültigen Verfassung für den derzeit aktuellen Staat für den sie die Erhebung durchführen und einer Kopie der Gründungsurkunde für das Land Mecklenburg-Vorpommern, da ich den Verdacht hatte, dass es sich bei dieser Behörde um eine Privatorganisation handelt. Privatorganisationen verfügen über keine staatshoheitlichen Rechte und können keine Auskünfte erzwingen. Bis heute habe ich, trotz eines erneuten Schreibens am 28.8.12 an Herrn R., weder eine Verfassung noch eine Gründungsurkunde erhalten. In der nächsten Woche soll eine Kläranlage auf dem von mir gepachteten Hof, „Im Paradies“ (ehem. Hermannshof) in Fahrenwalde, installiert werden, die von Ihrer Behörde dem Eigentümer aufgezwungen wurde. Durch die Kosten für die Kläranlage wird der Mietpreis erhöht, wie mir der Eigentümer mitteilte.. Sollte Ihre Behörde tatsächlich keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen wäre die Installation der Kläranlage gesetzlich nicht abgesichert und der dadurch entstehende Schaden durch die Mietpreiserhöhung würde ich Ihnen, als Behördenleiterin, anlasten, da ich keinen anderen verantwortlichen Ansprechpartner in Ihrer „Behörde“ habe. Die bisherigen Schriftsätze waren ohne Unterschrift und daher rechtlich unwirksam.
Hier meine Ausführungen zu dem offensichtlichen Tatbestand: Die Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Der Bürger muss die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns haben, die Gesetze lesen und verstehen können. Daher müssen Staatsbedienstete dem Bürger alle Informationen zur Verfügung stellen, die eine Prüfung von Zusammenhängen ermöglichen. Pflicht zur richtigen, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung (vgl. § 25 VwVfG): Eine behördliche Auskunft muss vollständig, richtig und unmissverständlich sein, damit der Empfänger zuverlässig disponieren kann. Bei Erteilung einer Rechtsauskunft besteht für den Amtswalter eine erhöhte Sorgfaltspflicht, wenn für ihn erkennbar ist, dass die Rechtsauskunft für den Rat suchenden Bürger von erheblicher Bedeutung und wirtschaftlicher Tragweite ist. Erkennt der Beamte, dass der Bürger einem Schadensrisiko ausgesetzt ist, muss er diesem durch einen entsprechenden Hinweis begegnen. Im Zweifel muss er auf die Grenzen seiner Rechtskenntnisse hinweisen und den Bürger an einen sach- und rechtskundigen Beamten verweisen. Zur Rechtsauskunft gehört in erster Linie der Nachweis, dass Sie im Auftrage eines Staates handeln und somit hoheitliche Aufgaben erfüllen. Ihre Behörde hat bisher nach außen den Schein einer tatsächlichen Behörde vermittelt und ich hatte in den Vergangenheit im guten Glauben darauf vertraut. Getäuscht wurde ich durch Vorspiegelung unwahrer Tatsachen oder durch Verschweigen von Tatsachen obwohl Sie eine Pflicht zur Aufklärung gehabt hätten. Juristisch gesehen dürfte es sich um Täuschung im Rechtsverkehr, die gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstößt und sittenwidrige Schädigungsabsichten (z.B. Vermögenserschleichung) handeln. Es liegt der Verdacht vor, dass hier organisiertes Handeln stattfindet und ihre Behörde Teil einer kriminellen Vereinigung ist. Dies zu prüfen wäre Aufgabe einer unabhängigen Richterschaft, die es in diesem Lande jedoch nicht gibt. Nach meinen persönlichen Erfahrungen gibt es keinen Rechtsweg in diesem Lande, da ich immer eine kriminelle Organisation ansprechen muss, die staatliches Handeln nur vortäuscht. Zur Klärung dieser
Sachverhalte bleibt
nur der Weg vor ein internationales Gericht. dass es keinen Staat
„Bundesrepublik
Deutschland“ gibt (1), Ich bitte Sie diese Angaben persönlich zu überprüfen. Hinweise dazu finden Sie unter den Anmerkungen. Nach diesen aufklärenden Worten kann Nichtwissen nicht mehr vorgetäuscht werden. Alle weiteren „behördlichen“ Aktivitäten Ihrerseits sind nun vorsätzlich und gegen besseren Wissen. Daher ist ab sofort das Völkerstrafgesetzbuch zuständig. Bis zum Zeitpunkt der Klärung der Rechtsfähigkeit des Amtes, durch Urkundenbeweis, ist die Rechtsunfähigkeit, anzuerkennen. Der Urkundenbeweis wird hiermit vorsorglich beantragt. Werner May 28.9.12 Anmerkungen: 1) Siehe: Mitgliederliste der Vereinten Nationen. Dort wurde die „Federal Republik of Germany“ (Bundesrepublik von Deutschland) 1990 abgemeldet. 2) Im Protokoll des Parlamentarischen Rates kann man den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung detailliert nachlesen. Dokumentiert habe ich das auf meiner Internet-Seite http://www.widerstand-ist-recht.de/verfbeschw/grundgesetz.html . 3) Der Geltungsbereich, also die Länder, die die BRD ausmachten, standen im Artikel 23 GG, der 1990 gelöscht und später mit einem anderen Inhalt wieder gefüllt wurde. 4) A Der Artikel 144 GG
verweist auf
Länder im Artikel 23 GG die nicht vorhanden sind. 5) Beamte leisten den Eid die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und zu verteidigen. Eine Verfassung der „Bundesrepublik Deutschland“ gibt es nicht und das Grundgesetz kann aus o.g. Gründen nicht befolgt werden. 6) Siehe Art. 116. (1) des Grundgesetzes. Demnach lebt das „Deutsche Volk“ in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937. 7) Nach Artikel 97ff des Grundgesetzes müssten Richter seit 1949 unabhängig sein. Die „Neue Richtervereinigung“ forderte ab 2008 „...eine unabhängige, selbstverwaltete Dritte Gewalt.“ Am 27.4.2007 forderte „Der
Deutsche
Richterbund“: „Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen,
die ihr nach dem
Gewaltenteilungsprinzip und nach der in den Art. 92ffGG vorgesehenen Gerichtsorganisation
zugewiesen ist. 8) Der § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“ wurde aufgehoben. 9) Die Abgeordneten des Bundestages müssen lt. GG und Strafgesetzbuch in „unmittelbarer“ Wahl gewählt werden. GG
Artikel 38(1) StGB
§ 92 Begriffsbestimmungen 10) Wenn die Bundestags-Abgeordneten gesetzeswidrig ihr Mandat erhalten haben muss auch die, von ihnen gewählte, Regierung gesetzeswidrig sein. 11) Siehe: BBG § 56 und BGB § 839 ------------------------------------------------------------ Als am 14.10.12 immer noch keine Antwort vorliegt wende ich mich an das Innenministerium, das für eine Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig ist. An das Innenministerium z.H. michael.junker@im.mv-regierung.de Hiermit erstatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dr. Syrbe. Begründung: Seit mehreren Monaten versuche ich die Rechtsfähigkeit des Landkreises Vorpommern-Greifswald bestätigt zu bekommen. Wie Sie den nachfolgenden Auszügen entnehmen können habe ich bis heute keine Auskunft von der angeblichen Behörde erhalten: Am 12.5.12 habe ich an die Zensus-Stelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschrieben: „Ich bestehe nunmehr auf der Zusendung einer gültigen Verfassung für den derzeit aktuellen Staat und auf der Kopie der Gründungsurkunde für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Gesetze Sie sich ebenfalls berufen.“ Nachdem ich keine Antwort erhalten habe, habe ich am 28.8.12 erneut einen Brief an die Zensus-Stelle geschrieben mit der abschließenden Bemerkung: „Sollte ich auch hier keine Antwort mehr von Ihnen erhalten gehe ich davon aus, dass Sie eine Privatperson sind, die fälschlicherweise vorgibt in staatlichem Auftrag zu handeln, Menschen nötigt oder erpresst um Auskünfte zu erhalten. Nach meinem Rechtsempfinden dürfte es sich um Amtsanmaßung, Nötigung oder Erpressung, Vortäuschung falscher Tatsachen usw. handeln.“ Nachdem ich wieder keine Antwort erhalten habe, habe ich am 18.9.12 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter der Zensus-Stelle erstattet. Der letzte Absatz lautet: „Sollten Sie tatsächlich hoheitliche Aufgaben erfüllen erwarte ich, dass Sie sich das mit den entsprechenden Urkunden belegen (Eine vom Volk genehmigte Verfassung des Staates und eine Kopie der Gründungsurkunde des Landes). Sollte innerhalb von 14 Tagen keine aufklärende Antwort von Ihnen eingehen, gehe ich davon aus, dass Ihre Behörde keine staatliche Behörde, sondern eine Firma ist, die vorgibt in staatlichem Auftrag zu handeln, um den Bürgern Steuern aufzwingen zu können und Auskünfte zu erpressen.“ Nachdem wieder keine Reaktion erfolgte habe ich am 28.9.12 einen persönlichen Brief an Landrätin Dr. Barbara Syrbe geschrieben. Die beiden abschließenden Sätze lauten: „Bis
zum
Zeitpunkt der Klärung der Rechtsfähigkeit durch
Urkundenbeweis, ist die Rechtsunfähigkeit, anzuerkennen. Bis heute, Sonntag, dem 14.10.12, habe ich wiederum keine Antwort erhalten. Nach meinem Verständnis wurde damit die Rechtsunfähigkeit anerkannt. Mit anderen Worten: Es gibt keinen Staat und damit keine Behörde, die hoheitliche Aufgaben erfüllen könnte. Sämtliche Staatsdiener sind Privatpersonen, die sich Ämter anmaßen um ein sicheres Einkommen zu haben. Ein internationales Gericht wird dies unschwer anerkennen. Hier einige Straftatbestände die mir spontan dazu einfallen: Amtsanmaßung, Nötigung, Erpressung, Täuschung im Rechtsverkehr, die gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstößt und sittenwidrige Schädigungsabsichten, sowie eine Vielzahl von Verstößen gegen die Beamtengesetze (z.B. Auskunftspflicht). Wahrscheinlich dürfte auch noch Hochverrat hinzukommen, denn wenn es keinen Staat mehr gibt, dann muss der ehemalige Staat von irgendwem verraten worden sein. Ein Eid auf einen nicht vorhandenen Staat dürfte als Meineid einzustufen sein. Nach §81 des Strafgesetzbuches
der BRD werden Hochverräter „mit
lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter
zehn Jahren bestraft. Aus den o.g. Gründen verlange ich nun auch von dem Innenministerium die Klärung der Rechtsfähigkeit durch Urkundenbeweis innerhalb von 14 Tagen. Sollte ich auch von Ihnen keine rechtsverbindliche, handschriftlich unterschriebene Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass auch Sie eine Vereinigung von Privatpersonen sind, die staatliches Handeln vortäuschen, um dem Bürger Geld aus der Tasche zu ziehen. Dass Sie dafür bezahlt werden beweist, dass auch sie Mitglied dieser Vereinigung sind. Sie werden verstehen, dass ich, aus rechtlichen und moralischen Gründen, mit keiner kriminellen Vereinigung zusammenarbeiten darf. Werner May Im Paradies
17309 Fahrenwalde --------------------------
Sehr geehrter Herr Mey, ------------------- Am 19.10.12 antworte ich Lieber
Herr Matzik, Wenn dieses angebliche Staatsgebilde
tatsächlich existiert, dann dürfte es Ihnen nicht schwer fallen die
Belege zu veröffentlichen. |