auszüge aus meiner klage 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   werner(at)paradies-auf-erden.de

































































































zurück zur Titelseite

Der Gesetzgeber und die Gesetze

 Geht man zurück an die Wurzeln dieses Systems, die Wahlen, so stellt man fest: Von Anfang an wurde die Bevölkerung von den Regierungen, von der Justiz und von den ausführenden Organen für dumm verkauft. Noch nie wurden der Wortlaut und der Sinngehalt des GG in die Tat umgesetzt.

Im Artikel 38(1)GG heißt es:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

 
Im Schriftlichen Bericht des Parlamentarischen Rates des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr über den Abschnitt „VI. Die Bundesregierung“ steht eine interessante Erläuterung hierzu:

„Wahl. Der Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz, wonach die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden, entspricht der bisher üblichen auch vom Chiemseer Entwurf übernommenen Formulierung. Das Attribut "freier" ist allerdings neu. Es wurde erst in der dritten Lesung des Plenums auf Vorschlag des Abgeordneten Dr. Greve (SPD) eingefügt, nachdem es bereits in Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 Aufnahme gefunden hatte.
Der Antrag auf Aufnahme des Wortes "freier" wurde ohne Begründung gestellt und ohne Erörterung angenommen. Er wendet sich gegen jede obrigkeitliche Beeinflussung der Wahl, insbesondere gegen jedes System einer Bindung an Wahlvorschläge, die etwa von der Regierung oder einer herrschenden Partei aufgestellt werden, wie es im nationalsozialistischen Staat der Fall war.“

 Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: das Wörtchen „freier“ wendet sich gegen jede obrigkeitliche Beeinflussung der Wahl. Welche Wahl seit Gründung dieser Republik wurde ohne die herrschenden Parteien geführt?

Laut Grundgesetz werden die Abgeordneten in „unmittelbarer“ Wahl gewählt, also ohne dass ein Mittler zwischengeschaltet ist. Eine Partei jedoch ist immer ein Ver“mittler“ zwischen dem Wähler und dem Kandidaten. Die Parteien übernehmen regelmäßig die Aufgabe eines Werbebüros.

 Die Bundeszentrale für Politische Bildung veröffentlicht auf ihrer Seite „Wahlplakate“ folgende Texte:

2005 Wahlplakate SPD
Neben reinen Textplakaten setzt die SPD zum wiederholten Male auf die Popularität Gerhard Schröders. Seine Sympathiewerte sollen der SPD zu einer dritten Legislaturperiode auf der Regierungsbank verhelfen.

 2005 Wahlplakate CDU
Mit ihrer Kanzlerkandidatin Angela Merkel und Zahlen aus der Bilanz der Regierungszeit Schröders will die CDU versuchen, die Aufmerksamkeit des Betrachters auf ihre Plakate zu lenken.

2005 Wahlplakate FDP
2002 noch im Spaßwahlkampf mit Kurs auf die 18 Prozent, ist die Kampagne der FDP dieses Jahr reduziert und schlicht. Klare Botschaften und Köpfe wie Guido Westerwelle sollen den Liberalen die notwendigen Wählerstimmen verschaffen.

2005 Wahlplakate CSU
Mit einer eigenen Kampagne geht die CSU in den Bundestagswahlkampf 2005. Auf den Plakaten wirbt sie nicht nur mit dem eigenen Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber, sondern auch mit Angela Merkel, Kanzlerkandidatin der Union.“

 Demnach gehen nicht unabhängige und freie Kandidaten in den Wahlkampf, sondern Parteien  stellen sich dem Wählervolk vor. Innerhalb der Parteien finden die eigentlichen Wahlen statt: Wer darf auf die Liste? Ohne Liste keine Chance. Damit werden die Kandidaten abhängig von den Parteien, sie sind nicht mehr unabhängig und frei. Sie sind Teil einer politischen Vereinigung und somit an Parteitagsbeschlüsse, Parteiprogramme und Fraktionsabstimmungen gebunden. Das sollte ausdrücklich verhindert werden. Der Abgeordnete soll sich lediglich seinem Gewissen unterwerfen, ansonsten ist er ausschließlich Vertreter des ganzen Volkes.

 „Vertreter des ganzen Volkes:
Übernommen wurde vom Organisationsausschuss zunächst die als "klassisch" bezeichnete Formulierung, wonach die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 1 Satz 2 GG).
Dabei wurde bewusst der Vorschlag abgelehnt, in Anlehnung an die Bayer. Verfassung die Abgeordneten nur als Vertreter des Volkes, nicht des ganzen Volkes zu bezeichnen, weil jeder Abgeordnete nur von einem bestimmten Teil des Volkes sein Mandat habe. Der Ausschuss vertrat demgegenüber in seiner Mehrheit den Standpunkt, dass die Bestimmung gerade verhindern solle, dass sich der Abgeordnete nur als Vertreter einer Interessengruppe betrachtet. Vielmehr müsse sich jeder dem ganzen Volk verantwortlich fühlen.“
(Parlamentarischer Rat: Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr)

 Ein Abgeordneter darf sich keiner Interessengruppe verantwortlich fühlen sondern dem ganzen Volke. Da er sich allein auf seine Tätigkeit als Volksvertreter konzentrieren sollte, ging der Grundgesetzgeber davon aus, dass ein Abgeordneter seinen ehemaligen Beruf an den Nagel hängt und Urlaub davon macht. Dies kann man im Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr über den Abschnitt III. Der Bundestag nachlesen:

 „…In den Beratungen wurde hervorgehoben, dass diese Rechte in ihrer Ausgestaltung wirkliche Grundrechte darstellten, da auch Kündigung und Entlassung seitens zivilrechtlicher Arbeitgeber getroffen würden. Umstritten war freilich, ob der zur Vorbereitung der Wahl und zur Ausübung des Abgeordnetenmandats zu gewährende Urlaub ein bezahlter oder unbezahlter sein solle. Ein Antrag Renner (KPD) den Urlaub ausdrücklich als "bezahlten" zu bezeichnen, wurde abgelehnt, aber auch ein umgekehrter Vorschlag des Abg. Menzel (SPD) auf Einfügung des Wortes "unbezahlten" kam nicht zur Abstimmung. Die überwiegende Meinung ging dahin, dass die Entscheidung darüber, ob ein Lohn- oder Gehaltsanspruch während des Urlaubs bestehe, nicht von der Verfassung zu treffen sei, sondern diese Frage eine Frage des jeweiligen Arbeitsverhältnisses darstelle und gegebenenfalls durch die zuständigen Zivil- und Arbeitsgerichte zu entscheiden sei.“

Unmissverständlich ist ausgedrückt, dass „der zur Ausübung des Abgeordnetenmandats zu gewährende Urlaub ein bezahlter oder unbezahlter sein solle.“

Der Abgeordnete macht Urlaub, damit er sein Mandat unabhängig und frei ausüben kann. Um diese Unabhängigkeit zu sichern erhält er eine „Entschädigung“ für seinen Verdienstausfall. Kein Abgeordneter darf demnach die Interessen von BASF vertreten, von Siemens, von Vattenfall, der Deutschen Bank, von VW und all den anderen Konzernen, die ihre Angestellten als Parteienvertreter verkleidet im Parlament sitzen haben. Und natürlich muss auch die Abgeordnete Frau Dr. Merkel ihren Beruf als Kanzlerin für die Dauer ihrer Abgeordnetentätigkeit an den Nagel hängen und Urlaub machen. Das ist Teil des Grundgesetzes an den auch die Regierungschefin gebunden ist.

 Zehntausende Juristen und Staatsanwälte wurden in den vergangenen 57 Jahren ausgebildet, haben studiert, Urteile gewälzt, Kommentare gelesen und Geld dafür kassiert, dass sie die Rechte der Bevölkerung gegenüber der Exekutive vertreten. Nicht ein einziger ist aufgestanden und hat lauthals verkündet, dass die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig durchgeführt werden. So muss das Gericht jetzt die unangenehmen Fragen beantworten:

 1.)    Wenn die Abgeordneten seit Anbeginn dieser Republik grundgesetzwidrig gewählt wurden, welche Regierung ist dann „verfassungsgemäß“ an die Macht gekommen?

 2.)    Welche Gesetze, auf die Sie sich berufen, sind von einer legitimen Regierung beschlossen worden?