auszüge aus meiner klage 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   werner(at)paradies-auf-erden.de



























































































































































































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Ist Deutschland eine Demokratie ?

 
Definition: „Demokratie
(von griechisch demos: Volk; und kratein: herrschen), „Volksherrschaft”, Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist.

Nach heutigem Verständnis sind folgende Grundprinzipien notwendige Bedingungen für eine Demokratie: Das Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten Volkes (bzw. seines erwachsenen, wahlberechtigten Teiles), das als Träger der Volkssouveränität Inhaber der Staatsgewalt ist, ist von zentraler Bedeutung. Weiterhin wird in einer Demokratie die Regierung in freier, geheimer und allgemeiner Volkswahl gewählt und kann vom Volk bzw. seinen Repräsentanten auch abgewählt werden, und sie wird vom Volk bzw. seinen Repräsentanten kontrolliert. Die Regierung ist ferner auf das Rechtsstaatsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen mit der Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet. Ein weiteres zentrales Merkmal der Demokratie ist ein hohes Maß an Meinungsfreiheit und -vielfalt sowie das Vorhandensein einer Opposition (Pluralismus). Und schließlich zählen auch Gewaltenteilung, das Vorhandensein von Institutionen des Verfassungsstaates und die Unabhängigkeit der Gerichte zu unabdingbaren Bestandteilen einer Demokratie…

(1993-2003 Microsoft Corporation)

 Dies ist die etwas gekürzte Fassung der Definition von „Demokratie“, wie ich sie der „Microsoft Enzyklopädie 2003“ entnommen habe. Der Inhalt deckt sich mit dem, was man mir vor etwa 40 Jahren auf dem Gymnasium beigebracht hatte. Es deckt sich jedoch nicht mit dem, was man uns tagtäglich in der Bundesrepublik Deutschland an „demokratischen“ Gepflogenheiten anbietet. 

Nehmen wir als Beispiel die Bundestagswahl 2005.

Bundeskanzler Schröder „fühlt“ keine Mehrheit mehr im Bundestag und fordert vorgezogene Neuwahlen. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident stimmen zu. Die etablierten Parteien gehen in Stellung und nur eine neue Partei, die LINKE, schafft es, sich rechtzeitig zur vorgezogenen Wahl, zu formieren. Kleine Parteien haben in der kürze der Zeit keine Möglichkeit sich bundesweit zu organisieren.

Der Wähler und die Wählerin bekommen dann folgende Parteien angeboten: CDU/CSU, die sich vorstellen kann mit der FDP eine Koalition zu bilden, und die SPD, die eine Koalition mit den GRÜNEN nicht ausschließt. Die LINKS-Partei wird von allen anderen geächtet und bleibt links liegen. Dann beginnt die altbekannte Schlammschlacht zwischen den „großen“ Parteien, die sich gerne auch als „Volksparteien“ bezeichnen. Dass SPD und CDU eine gemeinsame Regierung bilden ist vor der Wahl ausgeschlossen und wird von beiden Parteien ausdrücklich abgelehnt.

Inhaltlich bieten die Parteien dem Wahlvolk nicht viel an: Die SPD verspricht: keine Mehrwertsteuererhöhung und die CDU/CSU will sie von 16 auf 18% anheben. Nun kann der Wähler entscheiden: Das offizielle Wahl-Ergebnis: CDU/CSU hat 35% und damit einen „klaren Regierungsauftrag“ (Zitat), denn die SPD hat nur 34% der abgegebenen Stimmen erhalten. Auch mit den – vor den Wahlen angekündigten Koalitionspartnern – hat keine der „Volks-Parteien“ eine Mehrheit. Die LINKS-Partei und ihre mehr als 4 Millionen WählerInnen bleiben weiterhin links liegen.

Das inoffizielle, aber tatsächliche Wahlergebnis lautet bei einer Wahlbeteiligung von 78% der Wahlberechtigten: CDU 27% und SPD 26%. Als Drittstärkste Kraft finden sich diejenigen, die keiner der dargebotenen Parteien ihr Vertrauen gegeben haben, die Nichtwähler mit 22%.

wählerwille

 Damit kommen wir zum „Willen des Volkes“: 73% der Wahlberechtigten wollen die CDU/CSU nicht als Regierungspartei und 74% wollen die SPD nicht an dieser Position. Dennoch sind beide Parteien an der Macht. Wie kann das sein? 

Hinter den Kulissen beginnen nach der Wahl geheime Verhandlungen zwischen den beiden „Volks“-Parteien, die sich bisher als unversöhnliche „Politische Gegner“ dem Wähler dargeboten haben. Es geht vorerst nicht um Inhalte, sondern um Stühle und Sessel. Wer von welcher Partei kann welchen Posten besetzen? Als darüber eine grundsätzliche Einigkeit besteht wird plötzlich behauptet, der Wähler habe eine große Koalition gewollt. Damit wird die Phase der offiziellen Volksverdummung eingeläutet, denn eine „große Koalition“ hat gar nicht zur Abstimmung gestanden. Kein Wähler und keine Wählerin hat vor den Wahlen davon ausgehen können, dass sich diese beiden verfeindeten Parteien zu einer gemeinsamen Regierung zusammenraufen würden. Wenn es diesen beiden Parteien um das „Wohl des Landes“ gegangen wäre, hätten sie vor den Wahlen öffentlich und ohne Zeitdruck Koalitionsverhandlungen führen und sich dann mit einem gemeinsamen Programm vorstellen können. Dann hätten die WählerInnen sich für oder gegen eine CDU/CSU/SPD-Regierung entscheiden können.

Dass der Wähler letztlich betrogen wurde macht die Koalitionsvereinbarung deutlich, die erst nach der Wahl erfolgte: U.a. wird die Mehrwertsteuer auf 19% angehoben. Erinnern wir uns: Die SPD, die Grünen, die FDP und die LINKE Partei versprachen: „Keine Erhöhung der Mehrwertsteuer“. Lediglich die CDU/CSU wollte sie auf 18% anheben. Eine Anhebung um 3% von 16% auf 19% war dem Wahlvolk von keiner der Parteien angeboten worden.

 Hier haben wir einen eklatanten Verstoß gegen die Definition für „Demokratie“. Die Handlungen der Regierung müssen dem Mehrheitswillen folgen. Der Mehrheitswille des Volkes war eindeutig: „Keine Mehrwertsteuererhöhungen“ (73%), „Keine CDU/CSU-Regierung“ (73%), „Keine SPD-Regierung“ (74%).

 Dass erst Wahlen stattfinden und dann politische Programme von Parteien in Verhandlungen geändert oder neu bestimmt werden ist absurd. Keine Partei ist vom Volk dazu bemächtigt worden, es sei denn sie allein hat die absolute Mehrheit.

Was hat die Bevölkerung eigentlich gewählt? Politische Programme? Parteien? Einzelne Abgeordnete?

Nach Art. 38 (1) GG werden ausdrücklich nur Abgeordnete und keine Parteien gewählt.Die Abgeordneten werden in unmittelbarer Wahl gewählt“ und sind „nur ihrem Gewissen unterworfen“, heißt es dort. Die Aufgabe der Parteien sind im Art. 21 (1) GG klar und deutlich beschrieben: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, nicht mehr und nicht weniger. Die Parteien sollen nur „mitwirken“ und nicht bestimmen. Der Grund hierfür ist einfach: Eine Partei besteht aus vielen unterschiedlichen Menschen und besitzt ebenso viele unterschiedliche Gewissen. Es ist letztlich das Gewissen des Abgeordneten, das dem Wähler anzeigt ob er ihm vertrauen kann oder nicht. Das Gewissen steht für Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Wahrheit. Diese Eigenschaften sind unabhängig von einer Partei. Das wird im Art. 3(3) GG bestätigt: „Niemand darf wegen … seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der Grundgesetzgeber hat das Gewissen (moralische Vorstellungen in Verantwortung vor Gott und den Menschen) ausdrücklich über die politischen Anschauungen gestellt. Es kommt demnach nicht darauf an, in welcher Partei jemand ist, sondern darauf, dass der Kandidat ein friedliebender und gerechter Mensch ist, der genügend Nächstenliebe besitzt um zum Wohl des Volkes tätig zu sein. Der Garant dafür ist allein sein Gewissen und kein Parteibuch. Eine andere Auslegung lässt der Wortlaut des Grundgesetzes nicht zu.

 Wird dem Volk eine Partei zur Wahl angeboten, hat es kaum eine Möglichkeit der Orientierung und der Kontrolle. Aus einer Partei kommen alle möglichen – oftmals widersprüchlichen - Versprechen mit denen man bewusst auf Stimmenfang geht. Einhalten muss man sie nach den Wahlen nicht, denn Lügen ist bekanntlich nicht strafbar. Die Lügner selbst werden später in der Masse der Kandidaten versteckt. Mit dieser Vorgehensweise erringen Parteien gezielt Stimmen in den verschiedensten Lagern. Gleichzeitig umgehen sie geschickt der Kontrolle durch die Bevölkerung. Was ein einzelner Kandidat versprochen hat, braucht die Gesamtheit der Partei nicht einzuhalten. Diesen Betrug an den Wählerinnen und Wählern hat der Grundgesetzgeber bewusst ausschließen wollen. Es darf demnach keine Partei als Mittler zwischen dem Wähler und den Kandidaten stehen. Die Volksvertreter müssen „unmittelbar“ gewählt werden.

 Wer vor der Wahl etwas verspricht, was er anschließend nicht hält hat keine Legitimation für die Ausübung seines Amtes, denn er kann sich nicht mehr auf den Willen des Volkes berufen. Das Gleiche gilt natürlich auch für eine Partei. Der Wille des Volkes äußert sich in den Aussagen und Versprechungen, die vor der Stimmabgabe erfolgten. Sie sind verbindlich für sein Urteil und nicht die Koalitionsverhandlungen im Anschluss an eine Wahl.

Wer vorsätzlich etwas verspricht was er anschließend nicht hält ist ein Lügner. Erschleicht er sich mit der Lüge einen Vorteil ist er sogar ein Betrüger, denn er täuscht die WählerInnen absichtlich um an die Macht zu kommen und sich zusätzlich zu bereichern.

Die Mehrzahl der Abgeordneten haben durch ihr Amt sogar ein doppeltes Einkommen, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes gar nicht möglich ist…  

 Definition: „Betrug, Vermögensschädigung durch Täuschung in Bereicherungsabsicht (§ 263 StGB). Die Tat kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden (in besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren).

 Betrug begeht beispielsweise, wer trotz Zahlungsunfähigkeit in einem Restaurant Speisen und Getränke bestellt und dadurch Zahlungsfähigkeit vorspiegelt. Wer öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ohne den Fahrpreis zu entrichten, erfüllt den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB). Betrug setzt voraus, dass der Täter eine Täuschungshandlung vornimmt und hierdurch den Getäuschten irreführt oder einen bereits bestehenden Irrtum aufrechterhält. Auch durch Unterlassen kann man täuschen, wenn etwa der Täter einer Pflicht zum Reden oder Aufklären nicht nachkommt. Der Getäuschte muss infolge des Irrtums über sein Vermögen oder das Vermögen eines Dritten verfügen und hierdurch muss ein Schaden eintreten. Der Täter muss die Absicht haben, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.“    (1993-2003 Microsoft Corporation.)

 Nimmt man den Begriff „Volksvertreter“ wörtlich, so müsste ein Durchschnitt der Bevölkerung im Parlament vertreten sein. Über 5 Millionen Menschen, etwa 10 % der deutschen Wahlberechtigten, sind inzwischen ohne Arbeit. Demnach müssten über 60 Abgeordnete im neuen Parlament aus dieser „Berufsgruppe“ stammen und die Interessen der Hartz IV-Empfänger vertreten. Es ist nicht ein Einziger. Welches Volk vertreten die Damen und Herren im Parlament eigentlich?

 Das heutige politische Gebaren hat mit einer Volksherrschaft (Demokratie) nichts zu tun und steht im völligen Gegensatz zum Wesensgehalt des Grundgesetzes.

 Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig. Es wurde also in einer Zeit entwickelt, als Deutschland noch unter dem Eindruck der Schreckensherrschaft stand, die Adolf Hitler mit Unterstützung der Gestapo, der Wehrmacht, der SS, der „Volkspartei“ NSDAP, großen Teilen der Beamtenschaft und natürlich der untertänigen Gerichte ausübte. Um zu verhindern, dass ein ähnlicher Staat jemals wieder auf deutschem Boden entsteht und um zu verhindern, dass jemals wieder ein Krieg von deutschem Boden ausgeht, wurde das Grundgesetz als Grundlage für eine noch zu verabschiedende Verfassung geschaffen.

 Was ist von dem Wesensgehalt des Grundgesetzes übrig?

- Wir haben Parteien, die vor den Wahlen dicke Lügen auftischen um an die Macht zu kommen und während der Regierungszeit die Wahrheit unterdrücken. Sie legen der Bevölkerung keine Rechenschaft ab, sondern geben nur soviel preis, wie ihre Machtposition nicht gefährdet. Es herrscht nicht das Volk, es herrschen Parteien. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Wir haben Oppositionsparteien, die keine tatsächliche Kontrolle ausüben, da sie selbst die verlogenen Herrschaftsstrukturen und die Annehmlichkeiten der Abgeordneten oder der Parteien bei einem Machtwechsel übernehmen wollen. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Wir haben viele Abgeordnete, die über eine Parteiliste in das Parlament gekommen sind und der Partei dafür mehr Dank schulden als dem Wähler und der Wählerin. Sie unterliegen dem unausgesprochenen „Fraktionszwang“, haben dem Wahlvolk nichts Konkretes versprochen und können somit auch nicht kontrolliert oder gar abgewählt werden. Die Parteien sind das eigentliche Machtzentrum und nicht das Gewissen des Einzelnen. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Wir haben eine Beamtenschaft, die den Gesetzgeber nicht kontrolliert, denn das würde Engagement außerhalb der bezahlten Arbeitszeit bedeuten und evt. zu Nachteilen am Arbeitsplatz führen. Auch hier gilt: Das richtige Parteibuch öffnet so manche Spitzenposition. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Wir haben eine Staatsanwaltschaft, die nicht unabhängig ermitteln kann oder will und die politische Führung – bewusst oder unbewusst – abschirmt und schützt. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Wir haben eine Richterschaft, die moralische Werte den Gesetzen unterordnet und ihrer rechtsstaatlichen Kontrollfunktion nicht nachkommt. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Wir haben Geheimdienste und Polizisten, die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit Terroranschläge durchführen und gezielt Stimmungen gegen kritische Bevölkerungsteile schüren. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Wir haben eine Armee, die von der Bewaffnung und der Struktur her auf die Führung von Angriffskriegen eingestellt ist/wird. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Wir haben eine Medienlandschaft in der belanglose Unterhaltung Vorrang hat vor Politischer Bildung und Stärkung des kritischen Demokratiebewusstseins. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden.

- Deutsche Politiker unterstützen Diktatoren, Kriminelle, Entführer, Geiselnehmer und Folterknechte und haben Kriegsverbrecher als Verbündete. – Der Wesensgehalt des Grundgesetzes ist ihnen offensichtlich unbekannt. Sie haben die Lehren aus dem 3. Reich längst vergessen.

 
Hätten die Menschen im 3. Reich auf ihr Gewissen gehört, wären weder Juden, Sinti und Roma, noch Kommunisten und andere kritische Personen verfolgt, gequält, enteignet, ausgebeutet, gefoltert und vergast worden. Daher sind das Gewissen und die Gebote Gottes die einzigen Maßstäbe, die dauerhaften Frieden und ein menschenwürdiges Zusammenleben garantieren. Dies dürfte der Grund sein, warum Gott, die Nächstenliebe, das Gewissen und die Gewissensfreiheit eine so bedeutende Rolle im Grundgesetz spielen. Übrig geblieben ist von dieser Erkenntnis kaum noch etwas. Die dicksten Verbündeten unserer Politiker sind die größten Folterknechte dieser Erde. Sie haben die Folter-Methoden der KZ-Ärzte übernommen und ausgefeilt. Sie haben die Erfahrungen der französischen Besatzungsmacht in Algerien übernommen und weiterentwickelt. Sie haben Foltermethoden an Militärschulen gelehrt und in alle Welt exportiert. Sie lassen Patienten in Krankenhäusern misshandeln und kleine Kinder mit Foltermethoden zu Killern ausbilden. Sie lassen Menschen entführen (Geiselnahme) und über das Drehkreuz Deutschland in Folterkeller bringen (siehe DVD: Wahrheit und Lüge am Beispiel Folterflüge).

Oftmals haben deutsche Regierungen diesem unmenschlichen und rechtswidrigen Treiben nicht nur tatenlos zugesehen, sondern die Folterknechte massiv unterstützt. Und damit haben sie mich, als Steuerzahler, in diese kriminellen Machenschaften hineingezogen.  

„Die Regierung ist … auf das Rechtsstaatsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen mit der Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet“, heißt es in der Demokratie-Definition. Gegen beide Prinzipien wird bewusst und vorsätzlich von den Führungspolitikern verstoßen.

Der Weg ins nächste „Tausendjährige Reich“ ist bereits geebnet. Dieses Mal spielen deutsche Politiker jedoch nur die 2. Geige. Ihre Freunde aus Übersee geben den Ton an. Dennoch sind sie nicht „nur“ Mitläufer sondern in vielen Bereichen bereits Mittäter.