|
auszüge aus meiner klagewerner may im paradies 17309 fahrenwalde werner(at)paradies-auf-erden.de |
zurück zur Titelseite |
Ist Deutschland
eine Demokratie ?
Nach heutigem Verständnis sind
folgende Grundprinzipien notwendige Bedingungen für eine Demokratie:
Das
Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten
Volkes
(bzw. seines erwachsenen, wahlberechtigten Teiles), das als Träger der
Volkssouveränität Inhaber der Staatsgewalt ist, ist von zentraler
Bedeutung.
Weiterhin wird in einer Demokratie die Regierung in freier, geheimer
und
allgemeiner Volkswahl gewählt und kann vom Volk bzw. seinen
Repräsentanten auch
abgewählt werden, und sie wird vom Volk bzw. seinen Repräsentanten
kontrolliert. Die Regierung ist ferner auf das
Rechtsstaatsprinzip (d. h. ihre
Handlungen müssen mit der Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen)
und auf
das Mehrheitsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen dem
Mehrheitswillen folgen) verpflichtet. Ein weiteres
zentrales Merkmal der Demokratie ist ein hohes Maß an Meinungsfreiheit
und
-vielfalt sowie das Vorhandensein einer Opposition (Pluralismus). Und
schließlich zählen auch Gewaltenteilung, das Vorhandensein von
Institutionen
des Verfassungsstaates und die Unabhängigkeit der Gerichte zu
unabdingbaren
Bestandteilen einer Demokratie… (1993-2003
Microsoft Corporation) Nehmen wir
als Beispiel die Bundestagswahl 2005. Bundeskanzler
Schröder „fühlt“ keine Mehrheit mehr im Bundestag und fordert
vorgezogene
Neuwahlen. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident stimmen
zu. Die
etablierten Parteien gehen in Stellung und nur eine neue Partei, die
LINKE,
schafft es, sich rechtzeitig zur vorgezogenen Wahl, zu formieren.
Kleine
Parteien haben in der kürze der Zeit keine Möglichkeit sich bundesweit
zu
organisieren. Der Wähler
und die Wählerin bekommen dann folgende Parteien angeboten: CDU/CSU,
die sich
vorstellen kann mit der FDP eine Koalition zu bilden, und die SPD, die
eine
Koalition mit den GRÜNEN nicht ausschließt. Die LINKS-Partei wird von
allen
anderen geächtet und bleibt links liegen. Dann beginnt die altbekannte
Schlammschlacht zwischen den „großen“ Parteien, die sich gerne auch als
„Volksparteien“ bezeichnen. Dass SPD und CDU
eine gemeinsame Regierung bilden
ist vor der Wahl ausgeschlossen und wird von beiden Parteien
ausdrücklich
abgelehnt. Inhaltlich
bieten die Parteien dem Wahlvolk nicht viel an: Die SPD verspricht:
keine
Mehrwertsteuererhöhung und die CDU/CSU will sie von 16 auf 18% anheben.
Nun
kann der Wähler entscheiden: Das offizielle Wahl-Ergebnis: CDU/CSU hat
35% und
damit einen „klaren Regierungsauftrag“ (Zitat), denn die SPD hat nur
34% der
abgegebenen Stimmen erhalten. Auch mit den – vor den Wahlen
angekündigten
Koalitionspartnern – hat keine der „Volks-Parteien“ eine Mehrheit. Die
LINKS-Partei und ihre mehr als 4 Millionen WählerInnen bleiben
weiterhin links
liegen. Das
inoffizielle, aber tatsächliche Wahlergebnis lautet bei einer
Wahlbeteiligung
von 78% der Wahlberechtigten: CDU 27% und SPD 26%. Als Drittstärkste
Kraft
finden sich diejenigen, die keiner der dargebotenen Parteien ihr
Vertrauen
gegeben haben, die Nichtwähler mit 22%. Hinter den
Kulissen beginnen nach der Wahl geheime Verhandlungen zwischen den
beiden
„Volks“-Parteien, die sich bisher als unversöhnliche „Politische
Gegner“ dem
Wähler dargeboten haben. Es geht vorerst nicht um Inhalte, sondern um
Stühle
und Sessel. Wer von welcher Partei kann welchen Posten besetzen? Als
darüber
eine grundsätzliche Einigkeit besteht wird plötzlich behauptet, der
Wähler habe
eine große Koalition gewollt. Damit wird die Phase der offiziellen
Volksverdummung eingeläutet, denn eine „große
Koalition“ hat gar nicht zur
Abstimmung gestanden. Kein Wähler und keine Wählerin hat vor den Wahlen
davon
ausgehen können, dass sich diese beiden verfeindeten Parteien zu einer
gemeinsamen Regierung zusammenraufen würden. Wenn es diesen beiden Parteien
um
das „Wohl des Landes“ gegangen wäre, hätten sie vor den Wahlen
öffentlich und ohne Zeitdruck Koalitionsverhandlungen führen und sich
dann mit
einem gemeinsamen Programm vorstellen können. Dann hätten die
WählerInnen sich
für oder gegen eine CDU/CSU/SPD-Regierung entscheiden können. Dass der
Wähler letztlich betrogen wurde macht die Koalitionsvereinbarung
deutlich, die
erst nach der Wahl erfolgte: U.a. wird die Mehrwertsteuer auf 19%
angehoben.
Erinnern wir uns: Die SPD, die Grünen, die FDP und die LINKE Partei
versprachen: „Keine Erhöhung der Mehrwertsteuer“. Lediglich die CDU/CSU
wollte
sie auf 18% anheben. Eine Anhebung um 3% von 16% auf 19% war dem
Wahlvolk von
keiner der Parteien angeboten worden. Was hat die
Bevölkerung eigentlich gewählt? Politische Programme? Parteien?
Einzelne
Abgeordnete? Nach Art.
38 (1) GG werden ausdrücklich nur Abgeordnete und keine
Parteien gewählt.
„Die Abgeordneten
werden in unmittelbarer
Wahl gewählt“ und sind „nur ihrem
Gewissen unterworfen“, heißt es dort. Die Aufgabe der
Parteien sind im Art.
21 (1) GG klar und deutlich beschrieben: „Die
Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“,
nicht
mehr und nicht weniger. Die Parteien sollen nur „mitwirken“
und nicht bestimmen. Der Grund hierfür ist einfach:
Eine Partei besteht aus vielen unterschiedlichen Menschen und besitzt
ebenso
viele unterschiedliche Gewissen. Es ist letztlich das Gewissen des
Abgeordneten, das dem Wähler anzeigt ob er ihm vertrauen kann oder
nicht. Das
Gewissen steht für Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Wahrheit. Diese
Eigenschaften
sind unabhängig von einer Partei. Das wird im Art. 3(3) GG bestätigt: „Niemand darf wegen … seiner politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der
Grundgesetzgeber hat
das Gewissen (moralische Vorstellungen in Verantwortung vor Gott und
den
Menschen) ausdrücklich über die politischen Anschauungen gestellt. Es kommt
demnach nicht darauf an, in welcher Partei jemand ist, sondern darauf,
dass der
Kandidat ein friedliebender und gerechter Mensch ist, der genügend
Nächstenliebe besitzt um zum Wohl des Volkes tätig zu sein. Der Garant
dafür
ist allein sein Gewissen und kein Parteibuch. Eine andere
Auslegung lässt der
Wortlaut des Grundgesetzes nicht zu. Wer
vorsätzlich etwas verspricht was er anschließend nicht hält ist ein
Lügner.
Erschleicht er sich mit der Lüge einen Vorteil ist er sogar ein
Betrüger, denn
er täuscht die WählerInnen absichtlich um an die Macht zu kommen und
sich
zusätzlich zu bereichern. Die
Mehrzahl der Abgeordneten haben durch ihr Amt sogar ein doppeltes
Einkommen,
was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes gar nicht möglich ist… - Wir haben
Parteien, die vor den Wahlen dicke Lügen auftischen um an die Macht zu
kommen
und während der Regierungszeit die Wahrheit unterdrücken. Sie legen der
Bevölkerung keine Rechenschaft ab, sondern geben nur soviel preis, wie
ihre
Machtposition nicht gefährdet. Es herrscht nicht
das Volk, es herrschen
Parteien. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das
verhindert werden. - Wir haben
Oppositionsparteien, die keine tatsächliche Kontrolle ausüben, da sie
selbst
die verlogenen Herrschaftsstrukturen und die Annehmlichkeiten der
Abgeordneten
oder der Parteien bei einem Machtwechsel übernehmen wollen. –
Als Lehre aus dem
3. Reich sollte genau das verhindert werden. - Wir haben
viele Abgeordnete, die über eine Parteiliste in das Parlament gekommen
sind und
der Partei dafür mehr Dank schulden als dem Wähler und der Wählerin.
Sie
unterliegen dem unausgesprochenen „Fraktionszwang“, haben dem Wahlvolk
nichts
Konkretes versprochen und können somit auch nicht kontrolliert oder gar
abgewählt werden. Die Parteien sind
das eigentliche Machtzentrum und nicht das
Gewissen des Einzelnen. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte
genau das
verhindert werden. - Wir haben
eine Beamtenschaft, die den Gesetzgeber nicht kontrolliert, denn
das würde
Engagement außerhalb der bezahlten Arbeitszeit bedeuten und evt. zu
Nachteilen
am Arbeitsplatz führen. Auch hier gilt: Das richtige Parteibuch öffnet
so
manche Spitzenposition. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das
verhindert werden. - Wir haben
eine Staatsanwaltschaft, die nicht unabhängig ermitteln kann oder will und
die
politische Führung – bewusst oder unbewusst – abschirmt und schützt. –
Als
Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden. - Wir haben
eine Richterschaft, die moralische Werte den Gesetzen unterordnet und
ihrer
rechtsstaatlichen Kontrollfunktion nicht nachkommt. – Als Lehre
aus dem 3.
Reich sollte genau das verhindert werden. - Wir haben
Geheimdienste und Polizisten, die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit
Terroranschläge durchführen und gezielt Stimmungen gegen kritische
Bevölkerungsteile schüren. – Als Lehre aus dem 3. Reich sollte
genau das
verhindert werden. - Wir haben
eine Armee, die von der Bewaffnung und der Struktur her auf die Führung
von
Angriffskriegen eingestellt ist/wird. – Als Lehre aus dem 3.
Reich sollte genau
das verhindert werden. - Wir haben
eine Medienlandschaft in der belanglose Unterhaltung Vorrang hat vor
Politischer Bildung und Stärkung des kritischen Demokratiebewusstseins.
– Als
Lehre aus dem 3. Reich sollte genau das verhindert werden. - Deutsche
Politiker unterstützen Diktatoren, Kriminelle, Entführer, Geiselnehmer
und
Folterknechte und haben Kriegsverbrecher als Verbündete. – Der
Wesensgehalt des
Grundgesetzes ist ihnen offensichtlich unbekannt. Sie haben die Lehren
aus dem
3. Reich längst vergessen.
Oftmals
haben deutsche Regierungen diesem unmenschlichen und rechtswidrigen
Treiben
nicht nur tatenlos zugesehen, sondern die Folterknechte massiv
unterstützt. Und
damit haben sie mich, als Steuerzahler, in diese kriminellen
Machenschaften
hineingezogen. „Die
Regierung ist … auf das
Rechtsstaatsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen mit der Verfassung
und den
Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip (d. h. ihre
Handlungen
müssen dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet“, heißt es in der
Demokratie-Definition. Gegen beide Prinzipien wird bewusst und
vorsätzlich von
den Führungspolitikern verstoßen. |