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auszüge aus meiner klagewerner may im paradies 17309 fahrenwalde werner(at)paradies-auf-erden.de |
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Parteien
als „kriminelle Vereinigungen“ In
meinen Augen handelt es sich bei den staatstragenden
Parteien um kriminelle oder terroristische Vereinigungen die von Anfang
an das
Ziel verfolgten sich selbst aus der Staatskasse zu bereichern.
Verfassungsrechtliche Vorgaben wurden daher in der Vergangenheit und
werden
auch noch heute bewusst missachtet. Die
Ziele der Parteien waren und sind die Selbstbereicherung und die
Erringung der
Macht. Beides hängt eng zusammen. Wer das nötige Kapital hat, kann
genügend
Werbung machen. Ohne entsprechende Werbung (Wahlkampf) kann man in
einer
Gemeinschaft mit mehreren Millionen Menschen keine Führungsposition
einnehmen. Sieht man sich
die später
aufgeführten Verfassungsverstöße an, so haben die „etablierten“
Parteien
durchaus rechtsstaatsgefährdende Ziele, wenn man als Hauptziel eines
Staates
„das Wohl der Allgemeinheit“ ansieht. 1.) Durch besondere
Definitionen werden Straftaten durch
Staatsorgane verharmlost, z.B. „Diebstahl“,
„Nötigung“ und „ausgeglichene Haushaltsführung“ (siehe: „Klarheit schaffen“) Definition:
„Diebstahl, Wegnahme einer
fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 242
StGB). Die
Tat kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet
werden, in besonders
schweren Fällen, beispielsweise bei Einbruch oder gewerbsmäßiger
Begehung, mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. …
Nur die Wegnahme fremder beweglicher Sachen ist als
Diebstahl strafbar. Fremde Sachen sind solche, die einem anderen
gehören.
Sachen sind nur körperliche Gegenstände… Durch den Diebstahl wird das
Eigentumsrecht des Bestohlenen und zugleich der allgemeine
Rechtsfrieden
verletzt. Deswegen wurde der Diebstahl in früheren Zeiten mit heute
kaum mehr
begreiflicher Härte, teilweise sogar mit dem Tod bestraft. Diebstahl
ist das
häufigste Vermögensdelikt.“ Demnach ist der der ungerechtfertigte Griff der Politiker und der Parteien in die Steuerkasse kein Diebstahl, obwohl „Eigentum des Volkes“ gestohlen wurde und wird, da Geld auf einem Konto kein „körperlicher Gegenstand“ ist. Meine persönlichen Erfahrungen hierzu folgen später (sind auf der CD-ROM "Klarheit schaffen" ausführlich belegt). 3.) Durch den Erlaß von verfassungswidrigen Gesetzen, die die Bereicherung der Parteien begünstigen, z.B. Chancenausgleich, Sockelbetrag, Parteisteuern… (siehe: „Klarheit schaffen“) 4.) Durch den Erlaß von Gesetzen, die andere Parteien und Wählergemeinschaften benachteiligen und somit die eigene Partei bevorzugen, z.B. die Beschränkung der Steuerbegünstigung auf Parlamentsparteien, das Parteiengesetz, die Fünf-Prozent-Regelung… (siehe: „Klarheit schaffen“) 5.) Durch bewusste Umgehung der Gesetze durch die Parteien und Großspender… (siehe: „Klarheit schaffen“) 6.) Durch die bewusste Unterlassung gesetzlicher Regelungen wie bei den Parteistiftungen, die fast ganz aus Staatsmitteln finanziert werden oder die 18 jährige Verzögerung des Parteiengesetzes sowie das Fehlen des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung …(siehe: „Klarheit schaffen“) 7.) Durch die Verabschiedung von Gesetzen, die völlig unverständlich sind, wie „die Bonner Diätenpläne“ und der „Chancenausgleich“ (siehe: „Klarheit schaffen“) 8.) Durch Gesetze die verhindern, dass der betroffene Bürger Klage gegen den Gesetzgeber erheben kann, z.B. bei Grundgesetzänderungen (siehe: „Klarheit schaffen“) 9.) Durch Steuergesetze, die ermöglichen, dass Schmiergelder als „Nützliche Abgaben“ von der Steuer abgesetzt werden können (bis 1996). (siehe: „Klarheit schaffen“) 10.) Durch verfassungswidrige Ämterpatronage wird ein Netz von Seilschaften geschaffen, die verfassungswidrige Einnahmen der Parteien ermöglichen (siehe: „Klarheit schaffen“) 11.) Durch die Ämterpatronage werden Ermittlungen gegen Politiker behindert oder gar vereitelt. (siehe: „Klarheit schaffen“) 12.) Durch die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen werden zum eigenen Nutzen Geschäfte abgewickelt (siehe: „Klarheit schaffen“) 13.) Durch die Bindung der Staatsanwaltschaft an die Weisung des Justizministers werden Ermittlungen gegen Politiker erschwert oder verhindert (siehe: „Klarheit schaffen“) 14.) Durch die Einbindung in internationale
Organisationen wie NATO, IWF, Währungsfonds und die Anbindung
an
„internationales Recht“ wird die deutsche Verfassung ausgehebelt. (siehe:
„Klarheit schaffen“) Hier ein Beispiel: Bei
Waffengeschäften werden bis zu 45% der
Kaufsumme an Provisionen gezahlt. (Der deutsche Steuerzahler wird zum
ersten Mal
betrogen, wenn die Waffen aus dem deutschen Staatshaushalt finanziert
werden
und er ungerechtfertigte Provisionen zahlen muss.) Über
ausländische Konten und sog.
Treuhänder wird das Geld „gewaschen“ und fließt zurück zur deutschen
Partei.
Dort wird es gestückelt, von Parteimitgliedern als Parteispende von der
Steuer
abgezogen und der Partei gespendet. (Der Steuerzahler wird zum 2. Mal
betrogen,
da ihm Steuern zu Gunsten der betrügerischen Partei (Parteispende)
vorenthalten
werden). Die Partei erhält nun zusätzlich
noch 0,38 Euro pro gespendetem Euro aus dem Steuersäckel gem. § 18 (3)
PartG.
(Der Steuerzahler wird zum 3. Mal betrogen und muss so die Einzahlung
von
kriminellen Schmiergeldern auch noch belohnen). (siehe: Waffenhandel und
Bestechungsgelder auf der CD-ROM „Klarheit schaffen“) Was ist, wenn
das
Verfassungsgericht ein Gesetz nicht überprüfen will, wie das bei mir
geschehen
ist? Ein
inhaltlich sittenwidriges Rechtsgeschäft liegt beispielsweise
vor, wenn ein Vertrag die Begehung einer Straftat zum Inhalt hat (z. B.
Auftragsmord) oder wenn ein Haus zu Bordellzwecken vermietet wird. Ein
inhaltlich korrektes Rechtsgeschäft ist dennoch sittenwidrig, wenn es
beispielsweise die Schädigung eines anderen zum Zweck hat, wie dies
etwa bei so
genannten Knebelungsverträgen (übermäßige Beschränkung der
wirtschaftlichen
Freiheit eines Schuldners) oder bei Wucher der Fall ist.“) (Definition:
„Staatsanwaltschaft, eine von den
Gerichten unabhängige Behörde, die vor allem in Strafverfahren tätig
wird (als Strafverfolgungsbehörde).
Sie leitet das Ermittlungsverfahren, erhebt im Namen des Staates
Anklage und
vertritt den Staat vor Gericht. Wenn Gefahr im Verzug ist (z. B. Flucht
des
Täters, Vernichtung von Beweismitteln), kann die Staatsanwaltschaft
Festnahmen
veranlassen, Beweismittel beschlagnahmen und Durchsuchungen anordnen.
Die
Staatsanwaltschaft darf den Staat nicht einseitig vertreten, sondern
muss auch
alle Umstände ermitteln, die den Täter entlasten können. Wenn kein
hinreichender Verdacht gegen einen Beschuldigten besteht, wird das
Verfahren
eingestellt. …Staatsanwaltschaften
unterliegen der Dienstaufsicht und
Weisungsbefugnis der Landesjustizminister beziehungsweise des
Bundesjustizministers. Staatsanwälte müssen die Befähigung zum
Richteramt
besitzen.“) Mein bisheriger Versuch von einem
Verwaltungsgericht in dieser Sache „Recht“ zu bekommen ist kläglich
gescheitert. Richterin Thews vom Verwaltungsgericht Greifswald geht gar
nicht
auf meine Bedenken ein. Sie vertraut
blindlings den
Politikern und ihren Steuergesetzen und urteilt: „Auf die Einwendungen
des
Klägers gegen seine Steuerpflicht kommt es im vorliegenden Verfahren
… nicht an.“ |