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Wer
schützt die Verfassung ?
Auszüge aus dem Buch „Geheime Informanten“ von Rolf
Gössner.
„…Der Journalist Burkhard Schröder hat in
seinem Buch »Der
V-Mann« ein eindruckvolles Porträt und Psychogramm über diesen
»Bonsai-James-Bond« geschrieben und dabei die Mechanismen der
klandestinen
Arbeit im Dienste des Staates herausgearbeitet. »Dies ist die
Geschichte von
Michael Wobbe, einem Skinhead vom Dorf, der glaubte, ein richtiger
Agent zu
sein, der ein sehr großes Rad drehte und der doch nur ein kleines
Rädchen in
einem größeren Spiel war.«
Schröder kommt zu
dem Schluss, dass ohne V-Leute des VS viele
Nazi-Aktionen gar nicht stattgefunden hätten und so manche vermeintlich
militante Gruppe nicht entstanden wäre. Er fragt provokativ: »Was
bleibt von
den Neonazis übrig, wenn man alle außen vorlässt, die dort letztlich im
Auftrag
des Staates agieren?«…
…Verfassungsschützer werben gerne junge
Menschen an,
wahrscheinlich weil diese noch leichter eingeschüchtert und »geformt«
werden
können; zudem erweisen sich Jugendliche oft als dankbare Opfer, weil
sie sich
als »Agenten« endlich mal für voll genommen fühlen. Nur in wenigen
Bundesländern ist die Anwerbung von Jugendlichen per Gesetz untersagt —
ebenso
wie die Anwerbung von Berufsgeheimnisträgern, also von Abgeordneten
Anwälten,
Ärzten, Geistlichen oder Journalisten. Auch die Rekrutierung von
Führungskräften in verdächtigen Organisationen oder Parteien ist nicht
etwa
kategorisch ausgeschlossen, sondern prinzipiell möglich.
Führende Funktionäre sind sogar hochwillkommen als V-Leute, denn über
sie
lassen sich Interna aus erster Hand erfahren. Damit besteht aber die
Gefahr,
dass der VS über solche V-Leute bestimmenden Einfluss auf das
Beobachtungsobjekt erlangt. Da hilft es meist
auch nicht
viel, dass in manchen Bundesländern vor der Anwerbung von
Spitzenfunktionären
der verantwortliche Innenminister zu unterrichten ist. Wie wir bereits
gesehen
haben, werden immer wieder Menschen angeworben, die
gerade dabei sind, sich aus der Neonazi-Szene zu lösen. Anstatt ihnen
dabei Hilfestellung
zu geben, werden sie dazu überredet oder genötigt, noch tiefer in die
Szene
einzusteigen, um dem VS als V-Leute zu dienen. Das ist nicht nur
moralisch
verwerflich, sondern auch ein klarer Verfassungsbruch…
…Die VS-Ämter sichern ihrerseits ihren V-Leuten
Vertraulichkeit
zu — das heißt, ihre nachrichtendienstliche Verbindung zum VS, ihre
heimliche
Nebentätigkeit und ihre Identität werden Dritten, also »Kameraden« oder
Bekannten, aber auch Behörden und Gerichten, gegenüber verheimlicht.
Diese systematische
Verheimlichung wird »Quellenschutz« genannt und ist oberste Regel aller
Nachrichtendienste. Der Quellenschutz funktioniert wie eine geheime
Zauberformel mit Doppelfunktion: Einerseits dient er dem Schutz des
V-Manns vor
Racheakten der Ausspionierten, andererseits der Funktionsfähigkeit des
VS, der
Geheimhaltung seiner Arbeitsweise und Strukturen. Damit ist der
Quellenschutz
Kern und Garant für ein sich selbst erhaltendes und begründendes
nachrichten-dienstliches Geheimhaltungssystem.
Diese
amtliche Verdunkelungsstrategie zur Verheimlichung der
Identität eines V-Manns hat auch weitreichende Auswirkungen auf
Gerichtsverfahren, in denen V-Leute etwa als Zeugen eine Rolle spielen.
Aus
Gründen des Quellenschutzes führt der geheime V-Mann-Einsatz fast
zwangsläufig
zu rechtsstaatswidrigen, nicht-öffentlichen Geheimverfahren, in denen
Akten
manipuliert und Zeugen gesperrt werden oder nur mit eingeschränkten
Aussagegenehmigungen auftreten dürfen. Damit werden die
Rechte der Angeklagten und ihrer Verteidigung drastisch beschnitten.
Ihnen wird
verwehrt, die Glaubwürdigkeit der zumeist höchst dubiosen V-Leute in
einem
öffentlichen Verfahren zu hinterfragen. Das
ist ein
gravierender Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte
rechtliche
Gehör und den rechtsstaatlichen Anspruch auf ein faires Verfahren…
…Die Angst vor Enttarnung verlässt auch Ehemalige nicht.
So
habe eine Ex-V-Person bei einem Treffen mit ihrem früheren V-
Mann-Führer
geäußert, berichtet der bayerische VS-Präsident, dass sie durch die
ständige
»V-Mann-Diskussion« in den Medien »mental bis an die Grenzen der
Erträglichkeit
belastet« sei. Für sie wäre die Schmach in ihrem familiären und
verwandtschaftlichen Bereich das Schlimmste, falls sie als Quelle
geoutet
würde. Die Quelle habe sich in einem erkennbar psychisch angegriffenen
Zustand
befunden. Sie gedenke im Falle einer Offenlegung ihrer früheren
VS-Mitarbeit,
ihrem Leben ein Ende zu setzen. Das habe sie glaubhaft geäußert. Es sei
für sie
nicht vorstellbar, mit diesem Makel als Spitzel und Verräter weiterhin
in ihrem
sozialen Umfeld zu existieren.
Was da von VS-Verantwortlichen zur
Beeinflussung des
Bundesverfassungsgerichts emotionsgeladen ausgebreitet wurde, beweist letztlich unfreiwillig, wie der VS und damit
der Staat
Menschen systematisch instrumentalisiert, in brandgefährliche
Lebenslagen und
oft ausweglose Situationen manövriert. Die betroffenen Menschen werden
zu
bloßen Objekten staatlicher Sicherheitspolitik gemacht — ein Vorgang,
der
keineswegs dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht und deshalb
verfassungswidrig ist…“
Mordaufruf —mit freundlicher Unterstützung des
Verfassungsschutzes?
Auszüge aus dem Buch „Geheime Informanten“ von Rolf
Gössner.
„…Zu diesem Zeitpunkt
hatte sich bereits der
brandenburgische Verfassungsschutz (VS) eingemischt. Schon kurz nach
der
Auftragserteilung im Sommer 2000 hatten zwei VS- Beamte Toni Stadler
angesprochen, um ihn als V-Mann zu werben. Denn dieser Neonazi wäre für
sie ein wahrer Super-Informant: einschlägig
vorbestraft wegen Verwendens
von Kennzeichen verfassungswidriger NS-Organisationen, aber auch wegen
Trunkenheit im Verkehr, aktiv in der Neonazi-Szene und nahe an
Aktivitäten im
rechten Musikbereich, der sich in jener Zeit zunehmend brutalisierte. Bereits seit 1993 gehen die Sicherheitsbehörden
bundesweit gegen die
rechtsextreme Musikszene vor, wo die wichtigste »Einstiegsdroge« für
junge
Neonazis produziert und vertrieben wird. Die intensivierten staatlichen
Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen führten allerdings dazu, dass
einzelne Gruppen,
wie etwa die Neonazi-Bande »Landser«, nur noch konspirativ arbeiten.
Der VS
musste deshalb verstärkt V-Leute anwerben, um an Informationen und
Interna
dieser Musikszene zu gelangen.
Um ihr auserwähltes Opfer gefügig zu machen,
setzten die
Verfassungsschützer Toni Stadler gehörig unter Druck: Falls er seine
Mitarbeit
verweigere, würden sie strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn
veranlassen — und
zwar wegen eines Verkehrsdelikts. Denn sie
hatten ihn
schon länger observiert und just beim Fahren ohne Führerschein ertappt.
Den
hatte Toni Stadler schon Monate zuvor wegen Trunkenheit am Steuer
verloren. Um
keine erneute Anzeige zu riskieren und seine Geschäfte nicht
zu gefährden, erklärte sich der Delinquent
schließlich zu einer Mitarbeit bereit; die Beamten vergaßen daraufhin
seine
neuerlichen Verfehlungen im Straßenverkehr. Später
spricht sein Anwalt Klaus Linten über diese Anwerbung von einer
schlichten
Erpressung, die tatsächlich an »Stasi-Methoden« erinnert.
So begann nun eine gedeihliche Zusammenarbeit
zwischen dem
VS-Brandenburg und seinem »Top-Agenten« in der rechtsradikalen
Musikszene. Der VS belohnte Toni Stadler für
seine Mitarbeit, indem er, neben dem
handelsüblichen Honorar, anfangs seine Schulden bezahlte und später
großzügig
seine Spesen ersetzte. Stadlers V-Mann-Führer
Manfred
M., ein VS-Beamter Mitte dreißig, hatte sich den Tarnnamen »Dirk
Bartok«
zugelegt. Zwischen beiden entwickelten sich in der Folge eine »enge,
vertrauensvolle Zusammenarbeit« und eine von Stadler als
»freundschaftlich empfundene
Beziehung«, so wird das Landgericht Berlin später feststellen. Stadler habe seine Tätigkeit als V-Mann auch immer
zuverlässig
erfüllt: Er
habe über jeden Schritt bei der Herstellung der ersten Auflage der
CD »Noten des Hasses« informiert und seinem V-Mann-Führer auch die
Hersteller
genannt sowie die Liste der CD-Abnehmer gezeigt — und
selbstverständlich hatte
er ihm auch ein Exemplar der CD ausgehändigt, bevor sie ab Januar 2001
in den
Vertrieb ging. Die verantwortlichen
VS-Beamten hätten
also bequem mit eigenen Ohren hören und mit eigenen Augen mitlesen
können, was
da von ihrem V-Mann 3000fach verbreitet werden sollte:
»Die Kugel ist für dich«
Die Kugel ist für dich: Alfred Biolek.
Die Kugel ist für dich: Lass mich in Frieden, Mann
Ich stehe hier am Billardtisch und bin nur am Verlieren.
Entweder mach ich gleich ‘nen Frosch, oder es muss etwas
passieren.
Kameraden stehen da und sagen: Loch die Scheiße ein.
Ich brauche eine Motivation und die fällt mir jetzt ein.
Die Kugel ist für dich: Rita Süssmuth.
Die Kugel ist für dich: Beckers Bastard.
Die Kugel ist für dich: Lilo Wanders.
Beim Bohlen läuft ´s nicht so gut in den letzten Jahren,
doch da fällt mir auf einmal ein,
mit so ‘ner Kugel kann man einen erschlagen.
Die Kugel ist für dich: Mo Asumang.
Die Kugel ist für dich: Kröte Heym.
Die Kugel ist für dich: Hella von Sinnen
Mit diesem »Musiktitel« wird offen zum Mord
aufgerufen — zum
Mord an prominenten Juden, Politikern, Künstlern. Die
erwähnten Todeskandidaten sind der Vizevorsitzende des Zentralrats der
Juden,
Michel Friedman, der mittlerweile verstorbene Schriftsteller Stefan
Heym, die
Vorsitzende der Zuwanderungskommission, Rita Süssmuth (CDU), sowie die
Fernsehmoderatoren Alfred Biolek (»Boulevard Bio«), Hella von Sinnen
(RTL), Mo
Asumang (»Liebe Sünde«) und Lilo Wanders (»Wahre Liebe«). Diese CD
löste nach
ihrem Erscheinen bundesweit helles Entsetzen aus. Doch
trotz der Mordaufrufe und der öffentlichen Empörung unternahm der VS
nichts, um
den Vertrieb durch seinen V-Mann stoppen zu lassen, obwohl dem
VS bewusst sein
musste, dass die CD »Noten des Hasses«, wie später das Landgericht
Berlin
feststellte, »gewaltverherrlichende und menschenverachtende Texte«
enthält,
deren Vertrieb im Inland verboten ist. Der VS
hätte die
Möglichkeit gehabt, das Unternehmen abzublasen und die Verantwortlichen
zur
Rechenschaft zu ziehen.
Doch die Verfassungsschützer wollten offenbar
mehr: Ihnen ging
es nicht um einen kurzfristigen Erfolg, den sie erreicht hätten, wenn
sie den
Vertrieb der brandgefährlichen CD hätten auffliegen lassen; eigentlich wären sie dazu verpflichtet gewesen, schon
allein zum
Schutz der Opfer jener Mordaufrufe.
Aber dann hätten sie ihren Top-Informanten in
der Musikszene
verloren; das wollten sie keinesfalls, denn sie dachten langfristig und
wollten
weiterhin an vorderster Musikfront dabei sein, um weiter gehende
Informationen
abschöpfen zu können. Sie berauschten sich an der Exklusivität ihrer
Erkenntnisse und wollten keinesfalls teilen — schon gar nicht mit der
Polizei,
zu der sie traditionell in einem gepflegten Konkurrenzverhältnis
stehen, das
nicht gerade für Sicherheit bürgt.
Als sie von ihrem V-Mann erfuhren, dass wegen des
anhaltenden
Interesses an der Hass- und Hetz-CD eine zweite Auflage für das Jahr
2002
geplant sei, unternahmen sie ebenfalls keinen Versuch, diese Auflage zu
verhindern oder die Polizei einzuweihen. Vielmehr
begleitete der VS die Vorbereitungen und erteilte Toni Stadler
entsprechende
Weisungen für seine Aktivitäten. Das Projekt war schon
kalkuliert, Kontakte zum
Presswerk in der Slowakei waren bereits aufgenommen — da wurde das
Vorhaben jäh
unterbrochen, und zwar vollkommen ohne Zutun des VS.
Denn am 20. Juli 2002 hat die Berliner Polizei
dem Spuk endlich
ein Ende bereitet. Nach monatelangen Ermittlungen gegen die
rechtsradikale
Musikszene verhafteten Spezialfahnder des Landeskriminalamtes während
eines
Neonazikonzerts in Berlin unter anderem Toni Stadler und setzten ihn
fest. Da
stellte sich heraus, dass dieser Neonazi ein V-Mann war, der vom
brandenburgischen VS erst nach dieser überraschenden Verhaftung
abgeschaltet
wurde. Der brandenburgische VS und das
Innenministerium
zeigten sich ob der nicht angekündigten und nicht abgesprochenen
Festnahme
ihres V-Manns brüskiert. Der öffentliche Skandal war perfekt, als sich
dann
noch herausstellte, dass an der CD
»Noten des Hasses« federführend sogar zwei
V-Leute mit Wissen des VS beteiligt waren: Toni
Stadler
für den VS Brandenburg und Mirko Hesse für das Bundesamt für VS.
Gegen Toni Stadler wurde Ende 2002 das
Strafverfahren vor dem Landgericht
Berlin eröffnet. Während der Hauptverhandlung kamen pikante und
skandalöse
Details der V-Mann-Führung zum Vorschein — eine »unglaubliche
Indiskretion«,
wie der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) meinte. Er
hätte
diese schmutzigen Details lieber geheim gehalten. Den Vorsitzenden
Richter
Hans-Jürgen Brüning trieben die Enthüllungen schier zur Verzweiflung,
wie seine
spätere Urteilsbegründung erahnen lässt.
Gleich zu Beginn seiner V-Mann-Tätigkeit hatte
Toni Stadler für
die Gespräche mit dem brandenburgischen VS ein angeblich abhörsicheres
Handy
erhalten, so jedenfalls hatte der V-Mann seinen Führer verstanden. Das
Handy
wurde gleichwohl abgehört — und zwar, ohne Wissen des VS, von der
Berliner
Polizei. Und nur aus diesem Grunde existieren Abhörprotokolle, die die
»enge
persönliche Verbindung« zwischen dem V-Mann und seinem V-Mann-Führer
dokumentieren; sie wurden in das Strafverfahren gegen Toni Stadler
eingeführt. Dabei stellte sich heraus, dass V-Mann-Führer
»Dirk Bartok« seinen Schützling
mehrfach mit konkreten Hinweisen vor Strafverfolgungsmaßnahmen der
Polizei zu
warnen versuchte — eine keineswegs unübliche Praxis.
Noch im März 2002 legte sich Toni Stadler »auf
ausdrückliches
Anraten, sogar Drängen« seines V-Mann-Führers — so das Landgericht
Berlin — ein
konspiratives Lager zu, um im Falle von polizeilichen Durchsuchungen
seiner
Wohnung und seiner Geschäftsräume abgesichert zu sein. In diesem
Warenlager,
liebevoll »Bunker« genannt, versteckte er unzählige Gegenstände
strafrechtlich
relevanten Inhalts, darunter Poster der Waffen-SS, Hitlerbilder mit
Hitlergruß
und Hakenkreuzen sowie indizierte CDs. Zum Beispiel die CD »Deutschland
den
Deutschen« der Band »Standarte« (Titel 1,
»Alibaba«):
»... Hast du ‘ne große Eiche in deinem Garten stehen,
dann will ich einen Türken daran baumeln sehen
Siehst du einen Türken in einer Straßenbahn,
schaut er dich irgendwie provozierend an,
dann stehst du einfach auf du ziehst dein Messer, und
stichst
17 Mal hinein…«
Die »bunkermäßig« gesicherten Lagerbestände
wollte Toni Stadler
unbehelligt und gewinnbringend in der Neonazi-Szene verhökern — mit
Rückendeckung des VS, der ihn wissen ließ, dass sein Lager
»absolut sicher« sei; »im Ernstfall« sei man sogar bereit,
»beweiserhebliches
Material verschwinden (zu) lassen«. Als das
Landeskriminalamt tatsächlich eine Durchsuchung bei Toni Stadler wegen
der
»Noten des Hasses« anberaumte, da erkundigte sich V-Mann-Führer »Dirk
Bartok«
bei ihm ganz fürsorglich, ob sich in seinen Räumen wohl noch
strafrechtlich
relevantes Material befände. Der Angeklagte verwies auf seinen
Computer. Daraufhin mahnte »Dirk Bartok«
seinen Schützling mit den
eindringlichen Worten »Halt die Bude sauber« und übergab ihm einen
anderen
Computer quasi als »Polizeifutter«, den er zuvor von VS-Beamten hatte
»säubern«
lassen. Auf »olle Bartok«, so nannte Stadler seinen Kontaktmann,
war eben
Verlass.
Als wenig später die Durchsuchung tatsächlich
stattfand, da
entdeckten die beteiligten Polizeibeamten nur den geliehenen
»Amtscomputer« in
»jungfräulichem Zustand«, wie das Landeskriminalamt enttäuscht
feststellen
musste. Toni Stadler bedankte sich für die tatkräftige
Beweismittelunterdrückung durch den VS und konnte fortan seinen eigenen
Computer, den er erfolgreich versteckt hatte, weiter benutzen, um
darauf
volksverhetzende Texte zu produzieren. Sein
V-Mann-Führer habe ihm mehrfach versichert: »Wenn was passiert, hat mein Chef
gute Verbindungen zu Staatsanwälten und Richtern, wo man einiges drehen«
könne
— das behauptete der Angeklagte vor Gericht: Der Chef heißt
Heiner Wegesin und
ist immer noch Chef des brandenburgischen VS.
Tatsächlich, so stellt das Landgericht im Nachhinein fest, habe der VS
erreicht, dass verschiedene gegen den Angeklagten in Brandenburg
geführte
Ermittlungsverfahren eingestellt worden sind. »Ich hätte meinen Laden
oder
meinen Handel niemals in so einem großen Stil aufgezogen, wenn mir
nicht durch
die Potsdamer Straffreiheit bei einem eventuellen Verfahren zugesichert
worden
wäre«, vertraute Toni Stadler dem Vernehmungsprotokoll der
Staatsanwaltschaft
an.
Das Landgericht stellte angesichts dieser
unglaublichen
Verdunkelungshilfen durch den VS fassungslos fest: »Durch diese
Maßnahmen
fühlte sich der Angeklagte in allem, was er tat, abgesichert, und
weitete —
auch deshalb — seine geschäftlichen Aktivitäten erheblich aus.«
Bezüglich des
ungestörten Vertriebs der CD »Noten des Hasses« beklagte das
Landgericht: »Obwohl die Gefährlichkeit der
CD, in der u. a. in dem Lied >Die
Kugel ist für dich< das Töten verschiedener Personen des
öffentlichen Lebens
besungen wird, in der Öffentlichkeit längst bekannt war und erregt
diskutiert
wurde und dem LfV (Landesamt für VS) zudem sämtliche an der CD
beteiligte
Personen bekannt waren, schritt es auch nicht gegen die geplante
Herstellung der
zweiten Auflage ein.«
»Nur die Starken haben das Recht zu überleben
und jetzt endlich graben sich diese Untermenschen,
der Jude, der Nigger, dieses schwule Pack,
sie alle graben sich ihr eigenes Grab. «
Am 11. November 2002 fällt das Landgericht
Berlin sein Urteil:
Toni Stadler wird des Verwendens von
Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen, der Volksverhetzung, der
Gewaltdarstellung
und des Verstoßes gegen das Gesetz über die Verbreitung
jugendgefährdender
Schriften für schuldig befunden. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von
zwei Jahren verurteilt, die das Gericht zur Bewährung aussetzt.
Bei der Schwere der Taten hätte das Strafmaß
eigentlich auf
dreieinhalb Jahre lauten müssen. Aber die
Kammer des
Berliner Landgerichts hat zugunsten des Angeklagten das
»unverantwortliche und
nicht nachvollziehbare Verhalten« des VS Brandenburg in ganz
erheblichem Umfang
strafmildernd bewertet. Der Angeklagte habe,
so das Gericht, »die Taten, die
schwer wiegen, jeweils mit Wissen und Billigung des LfV begangen und
ist
hierfür auch noch belohnt worden«. Der VS sei in sein Tun eingebunden
gewesen;
spätestens am 31.Januar 2001 seien dem VS auch die an der Herstellung
und am
Vertrieb der ersten Auflage der CD beteiligten Personen bekannt gewesen.
Statt
nun »die tatsächliche Verbreitung der CD zu unterbinden, förderte das
LfV sogar
noch die Vorbereitungen zu ihrer zweiten Auflage. Der Angeklagte durfte
sich
hierdurch sicher fühlen, zumal ihm von seinem V-Mann-Führer wiederholt
zugesichert wurde, dass ihm nichts geschehen könne. Schließlich erst
die
Zusicherung des LfV, dass sein Warenlager ... >absolut sicher<
sei,
veranlasste den Angeklagten zu einem Handel mit Tonträgern, Videos,
Büchern und
Bekleidungsstücken mit rechtsextremistischen Aufdrucken in einem der
Kammer
bislang nicht bekannt gewordenen Umfang.« Dadurch sei mit Hilfe des VS
ein
»hohes Gefährdungspotenzial« geschaffen worden.
Der Angeklagte gilt seit seiner Enttarnung in
der
rechts-extremen Szene als »Verräter«. Deshalb ist er nach Abschluss des
Gerichtsverfahrens
in ein teures Zeugenschutzprogramm des Landes Brandenburg aufgenommen
worden,
so dass er nicht in sein bisheriges Leben zurückkehren konnte. Wegen
ernst zu
nehmender Gefahren für Leib und Leben musste er sämtliche Kontakte zu
seiner
Familie, seinen Freunden und seinem bisherigen sozialen Umfeld
abbrechen…"
Soweit einige Auszüge aus dem Buch von Rolf
Gössner, die ich
dem Gericht vorgelegt habe.
Mein persönlicher Bezug:
Ich habe mich mit meinen Steuergeldern
unwissentlich an der
Verbreitung der Hetzlieder beteiligt.
Ich finanziere seit Jahren einen Geheimdienst
mit, der nichts
anderes als eine „Kriminelle Vereinigung“ darstellt, Terroranschläge
durchführt
und andere dazu ermuntert.
Ich habe einen gegen mich selbst gerichteten
Mordaufruf mitfinanziert,
denn ich komme aus der „Hippie“- und der „GRÜNEN“-Bewegung:
»Hippies «
Hippies sind der
letzte Krach, fang sie ein und hängt sie auf,
schlitzt sie auf
und brüht sie gar.
Fresst sie auf
und kotzt sie raus, Grüne sind der letzte
Dreck…«
(CD »Extreme Hatred«, »Extremer Hass«)
Dass ich so lange keine Steuern mehr bezahle
bis ich sicher
sein kann, dass ein derartiger Dreck nicht mehr aus Steuergeldern
finanziert
wird, dürfte jedem vernünftig denkenden Menschen einleuchten.
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