europ. gerichtshof für menschenrechte 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de














































































































































































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antwort egh


Als Reaktion habe ich
an den Präsidenten des Europ. Gerichtshof Herrn Jean Paul Costa geschrieben:

Sehr geehrter Herr Costa,

Meine Beschwerde Nr. 34656/08 wurde am 2.12.2010 von Einzelrichter M. Villinger mit der Begründung abgelehnt der innerstaatliche Rechtsweg sei nicht erschöpft worden.

Das Problem ist, und das war auch Inhalt der Beschwerde, die Frage:

In welchem Staat lebe ich und welche Gesetze haben Gültigkeit?

Das Gericht selbst gibt als Beklagte „Deutschland“ an. „Deutschland“ das sind, laut Einigungsvertrag von 1990, die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR), die ehemalige Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Berlin.

Im Artikel 1 des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990 heißt es: „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der
Deutschen Demokratischen Republik
und Ganz Berlins umfassen...“

Dass Berlin noch nie zu der BRD gehört hat und auch jetzt noch nicht zu der BRD oder der DDR gehört dürfte man in Juristenkreisen wissen.

Im Bundesgesetzblatt vom 12.6.1990 findet man die „Bekanntmachung des Schreibens der Drei

Mächte“ vom 8.6.1990. Dort heißt es:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen und
der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten
Prüfung unterzogen haben…

Die Haltung der Alliierten, “dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der
Bundesrepublik Deutschland aufrecht erhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen,
dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstituiver Teil) der Bundesrepublik
Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden
“, bleibt unverändert.“

Berlin war und ist exterritoriales Gebiet und kann nicht von der Bundesrepublik regiert werden. Daher kann der sogenannte „Einigungsvertrag“ keine Gültigkeit erlangt haben.

Mit anderen Worten: Den Staat „Deutschland“, den das Gericht als Beklagte ansieht gibt es nicht. „Deutschland“ hat weder ein Volk, noch eine Verfassung, noch eine Regierung.

Gleichwohl ist „Deutschland“ als Mitglied in der Liste der Vereinten Nationen aufgeführt, während die Bundesrepublik Deutschland dort gestrichen wurde.

Diesen Sachverhalt zu klären sehe ich als Aufgabe des European Court of Human Rights an.

Wenn ein Bürger ein Recht hat einem Staat anzugehören, muss auch ein solcher vorhanden sein.

Offensichtlich handelt es sich bei „Deutschland“ um eine privatrechtliche Organisation, die der Bevölkerung vormacht es handele sich um einen Staat. Am Personalausweis wird das deutlich. Mein „Personalausweis“ ist von der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. Danach bin kein Staatsangehöriger von „Deutschland“ sondern gehöre zum Personal von „DEUTSCH“, wie dort unter Staatsangehörigkeit steht.

Wie kann ich als einfacher Bürger einen Rechtsweg beschreiten, den es seit 20 Jahren nicht mehr gibt?

Wie kann ich mich dem Urteil eines Richters unterwerfen, der einen Eid auf einen Staat geleistet hat, der längst erloschen ist?

(Richtergesetz § 38 (1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.")

Wie kann ein Staat eine Beklagte sein, der weder ein Volk, noch eine Verfassung noch eine legitime Regierung hat?

Welches „deutsche“ Gericht kann unbefangen darüber urteilen, wo alle Staatsanwälte und Richter diesen offensichtlichen Betrug seit über 20 Jahren mitmachen und Teil der privatrechtlichen Organisation sind?

Um diese Fragen zu beantworten muss man keine Gerichtsverhandlung führen. Aber die Fragen müssen beantwortet werden, wenn die Vereinten Nationen und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte glaubwürdig bleiben wollen.

Auf Ihre Antwort wartend
verbleibe ich
mit freundl. Gruß


27.12.2010


P.S. Ich erlaube mir diesen Brief und Ihre Antwort auf meiner Internetseite zu veröffentlichen. Sollte ich keine aufklärende Antwort erhalten gehe ich davon aus, dass Sie die tatsächliche Sachlage kennen und billigen.

Am 7.1.2011 erhalte ich folgende Antwort:

Egh 1-2011


Einen Kommentar erspare ich mir dazu............