antworten auf die strafanzeige

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   werner(at)paradies-auf-erden.de


streicheleinheiten








































































































staatsanwaltschaft

Darauf habe ich so reagiert:

An den Generalstaatsanwalt
Herrn Helmut Trost

Patriotischer Weg 120a
18057 Rostock

Betr.: 711 Js 4888/13

Strafanzeige gegen Frau Dr. Jaeger und
Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen mit dem o.g. Aktenzeichen.

Der Fall

Am 14.3.2013 habe Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsanmaßung gegen Frau Dr. Syrbe u.a. erstattet.

Alle, in der Strafanzeige, aufgelisteten Personen haben mir gegenüber so getan, als würden sie hoheitliche Aufgaben erfüllen. Sie haben Abgaben, Steuern, Bußgelder, Auskünfte usw. von mir verlangt und mit Zwangsgeldern oder Haftstrafen gedroht, wenn ich mich weigere ihren Anliegen nachzukommen. Gleichzeitig weigern sie sich den Staat zu benennen für den sie angeblich tätig sind, obwohl sie zur Auskunft verpflichtet wären.

Nach meinen Recherchen gab es nie einen Staat Bundesrepublik Deutschland und es gab nie eine, vom Volk genehmigte Verfassung. Die Regierung und die untergeordneten „Behörden“ täuschen offensichtlich nur einen Staat vor.

Die Ermittlungen

Unter dem Briefkopf der „Staatsanwaltschaft Neubrandenburg“ wurde mir mit Schreiben vom 27.3.2013 von Frau Dr. Jaeger (Staatsanwältin) mitgeteilt, sie habe „gebotene Ermittlungen durchgeführt“ und sehe nun von „weiterer Strafverfolgung“ ab.

In der Rechtsmittelbelehrung werde ich darauf hingewiesen, dass ich gegen den Bescheid Beschwerde einlegen kann. Dies tue ich hiermit, denn ich kann nicht erkennen was von Frau Dr. Jaeger konkret ermittelt wurde.

Weiterhin habe ich den Verdacht, dass es sich bei dem Schreiben um eine Fälschung handelt und bitte dies zu prüfen.

Um sicher zu sein, dass Frau Dr. Jaeger hoheitliche Aufgaben erfüllt hatte ich in meiner Strafanzeige auf Seite 12 geschrieben:

Daher erwarte ich die folgende Kopien:

  1. Staatsgründungsurkunde für die Bundesrepublik von Deutschland auf deren Gesetze sich die o.g. Behördenleiter heute noch berufen.

  2. Eine vom Volk genehmigten Verfassung für die BRD.

  3. Eine Gründungsurkunde von dem „Vereinten Deutschland“, das 1990 gegründet worden  und jetzt Mitglied bei den Vereinten Nationen ist.

  4. Eine vom Volk genehmigte Verfassung von dem „Vereinten Deutschland“.

  5. Die Kopie des Amtsausweises (kein Dienstausweis!) des ermittelnden Staatsanwaltes, woraus ich erkennen kann ob er noch für die erloschene Bundesrepublik von Deutschland oder bereits für das „Vereinigte Deutschland“ hoheitliche Aufgaben erfüllt.

    Keine der 5 Legitimationsmöglichkeiten wurden von Frau Dr. Jaeger wahrgenommen.

    Das Schreiben von Frau Dr. Jaeger ist unter dem Briefkopf der „Staatsanwaltschaft Neubrandenburg“ verfasst. Der Begriff „Staatsanwalt“ bedeutet „Anwalt eines Staates“. Demnach muss Frau Dr. Jaeger in der Lage sein mir diesen Staat zu benennen. Das hat sie vorsätzlich nicht getan.

    Wenn Frau Dr. Jaeger Ermittlungen und Strafverfolgungen durchführt, müsste Sie berechtigt sein hoheitliche Aufgaben für einen Staat durchzuführen. Für welchen Staat ist sie tätig? Frau Dr. Jaeger beruft sich in ihrem Schreiben auf eine StPO und teilt mir mit, dass ich „binnen 2 Wochen“ Beschwerde gegen den Bescheid einlegen kann. Woher hat sie dieses Wissen? Welche Gesetzeswerke wendet sie an, wenn es keinen Staat gibt für den sie tätig ist? 
    Die Bundesrepublik von Deutschland gibt es nicht mehr. Sie wurde 1990 bei den Vereinten Nationen abgemeldet und „Germany“ (Deutschland) wurde angemeldet. Germany findet man bei den Vereinten Nationen seither im Branchenverzeichnis der Nichtstaatlichen Organisationen (NGO).

germany ist ngo

          Abschließend hatte ich in meiner Strafanzeige geschrieben:
  1. „Sollte ich diese (o.g.) Dokumente nicht innerhalb von 4 Wochen erhalten gehe ich davon aus, dass es tatsächlichen keinen Staat gibt und auch die Staatsanwaltschaft Amts-Anmaßung begeht.“

    Ich habe keines der geforderten Dokumente erhalten und muss davon ausgehen, dass auch die angebliche Staatsanwältin eine Amtsanmaßung begeht.

    Daher erstatte ich hiermit Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsanmaßung
    und aus allen rechtlichen Gründen gegen Frau Dr. Jaeger, die vorgibt Staatsanwältin zu sein
    und
    lege gleichzeitig Beschwerde gegen die Einstellung ihrer Ermittlungen ein.

    Eine Privatperson kann keine hoheitlichen Ermittlungen aufnehmen oder einstellen.

    Ansonsten verweise ich auf meine Ausführungen „Die Staatsanwaltschaft“ Seite 12 meiner Strafanzeige, die in der Anlage beigefügt ist.

    Werner May
    Fahrenwalde, den 5.4.2013


antwort generalstaatsanwalt

Das ist schon interessant: Die (angebliche) Staatsanwältin Frau Dr. Jaeger weiß nicht wer für die Beschwerde zuständig ist und der (angebliche) Oberstaatsanwalt Herr Lückemann unterschreibt "i.A."

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“
im Gegensatz zur Unterzeichnung „i.V.“ zu erkennen, daß der Unterzeichnende für den Inhalt der
Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote, eine
Rechtsmitteleinlegung durch einen Rechtsanwalt B für Rechtsanwalt A mit dem Zusatz „i.A.“ ist z.
B. rechtsunwirksam.

Am 25.4.2013 schreibt Frau Komning "im Auftrag": "...Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage..."
Daraufhin erstatte ich eine Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Auftraggeber, die Bundesregierung, und die Staatsanwälte die keine Verantwortung für ihre Schreiben übernehmen. Siehe hier


Die vorhergehende Strafanzeige ist hier