|
antworten auf die strafanzeigewerner may im paradies 17309 fahrenwalde werner(at)paradies-auf-erden.de |
Darauf habe ich so
reagiert:
An den Generalstaatsanwalt Patriotischer Weg 120a Betr.: 711 Js 4888/13 Strafanzeige
gegen Frau Dr. Jaeger und Der Fall Am 14.3.2013 habe Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsanmaßung gegen Frau Dr. Syrbe u.a. erstattet. Alle, in der Strafanzeige, aufgelisteten Personen haben mir gegenüber so getan, als würden sie hoheitliche Aufgaben erfüllen. Sie haben Abgaben, Steuern, Bußgelder, Auskünfte usw. von mir verlangt und mit Zwangsgeldern oder Haftstrafen gedroht, wenn ich mich weigere ihren Anliegen nachzukommen. Gleichzeitig weigern sie sich den Staat zu benennen für den sie angeblich tätig sind, obwohl sie zur Auskunft verpflichtet wären. Nach meinen Recherchen gab es nie einen Staat Bundesrepublik Deutschland und es gab nie eine, vom Volk genehmigte Verfassung. Die Regierung und die untergeordneten „Behörden“ täuschen offensichtlich nur einen Staat vor. Die Ermittlungen Unter dem Briefkopf der „Staatsanwaltschaft Neubrandenburg“ wurde mir mit Schreiben vom 27.3.2013 von Frau Dr. Jaeger (Staatsanwältin) mitgeteilt, sie habe „gebotene Ermittlungen durchgeführt“ und sehe nun von „weiterer Strafverfolgung“ ab. In der Rechtsmittelbelehrung werde ich darauf hingewiesen, dass ich gegen den Bescheid Beschwerde einlegen kann. Dies tue ich hiermit, denn ich kann nicht erkennen was von Frau Dr. Jaeger konkret ermittelt wurde. Weiterhin habe ich den Verdacht, dass es sich bei dem Schreiben um eine Fälschung handelt und bitte dies zu prüfen. Um sicher zu sein, dass Frau Dr. Jaeger hoheitliche Aufgaben erfüllt hatte ich in meiner Strafanzeige auf Seite 12 geschrieben: „Daher erwarte ich die folgende Kopien:
Abschließend hatte ich in meiner Strafanzeige geschrieben:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ im Gegensatz zur Unterzeichnung „i.V.“ zu erkennen, daß der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote, eine Rechtsmitteleinlegung durch einen Rechtsanwalt B für Rechtsanwalt A mit dem Zusatz „i.A.“ ist z. B. rechtsunwirksam. Am 25.4.2013 schreibt Frau Komning
"im Auftrag": "...Der angefochtene
Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage..."
Daraufhin erstatte ich eine Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Auftraggeber, die Bundesregierung, und die Staatsanwälte die keine Verantwortung für ihre Schreiben übernehmen. Siehe hier Die vorhergehende Strafanzeige ist hier |