strafanzeige gegen behördenleiter  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de


















































































































































































































































































































































































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Hiermit erstatte ich eine Strafanzeige gegen

Den Leiter des Amtes Uecker-Randow-Tal
die Verantwortliche des Landratsamtes Pasewalk (Frau Dr. Barbara Syrbe)
Herrn Dirk Matzick vom Innenministerium MV
die Leiterin des Finanzamtes Pasewalk (bzw. Greifswald)
den Leiter des Polizeipräsidiums Neubrandenburg
u.a.

wegen des Verdachts der Amtsanmaßung

und aus allen rechtlichen Gründen.

§ 132 StGB Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,...

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 357 StGB
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.

§ 276 StGB Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
(1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält, 1. einzuführen oder auszuführen unternimmt oder

2. in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Begründung:
Alle o.g. Personen haben mir gegenüber so getan, als würden sie hoheitliche Aufgaben erfüllen. Sie haben Abgaben, Steuern, Bußgelder, Auskünfte usw. von mir verlangt und mit Zwangsgeldern oder Haftstrafen gedroht, wenn ich mich weigere ihren Anliegen nachzukommen. Gleichzeitig weigern sie sich den Staat zu benennen für den sie angeblich tätig sind, obwohl sie zur Auskunft verpflichtet wären.

Nach meinen Recherchen gab es nie einen Staat Bundesrepublik Deutschland und es gab nie eine, vom Volk genehmigte Verfassung. Die Regierung und die untergeordneten „Behörden“ täuschen offensichtlich nur einen Staat vor. Tatsächlich scheinen es Firmen zu sein und die angeblichen Beamten sind Angestellte. Demnach sind sie keine Amtsträger und dürfen auch keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Diese Rechtsauffassung wurde allen o.g. Personen schriftlich mitgeteilt und sie wurden gebeten sich als Amtsträger auszuweisen.

Das Amt-Uecker-Randow-Tal ist seit 2006 nicht in der Lage einen amtlichen Ausweis für mich auszustellen, aus dem ersichtlich ist, welche Staatsangehörigkeit ich habe. Statt dessen will man mich zwingen einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland zu führen, auf dem als Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ steht. Die BRD gibt es seit 1990 nicht mehr und „DEUTSCH“ ist keine Staatsangehörigkeit.

Wie ich in den letzten Jahren gelernt habe bin ich Reichsangehöriger, auch wenn mir das nicht passt. Ich kann nichts dafür, aber so ist die Gesetzeslage: Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt“.

Demnach müsste ich einen Ausweis des Deutschen Reiches erhalten und keinen Ausweis der BRD, die nur einen Teil des eigentlichen Staates ausmacht.

Offensichtlich gibt es Kräfte die versuchen das, noch existierende, Deutsche Reich abzuschaffen und sich als Rechtsnachfolger zu installieren. Dazu soll das Deutsche Volk für immer getrennt werden und dieser Zustand soll dann künftig so bleiben. 
Zur Verwirrung und Täuschung findet man in den Gesetzestexten unterschiedliche Staatsbezeichnungen und unterschiedliche Grenzen.

Ohne Personalausweis der erloschenen BRD kann ich mich in diesem Land nicht mehr bewegen ohne Gefahr zu laufen von Personen verhaftet zu werden, die vorgeben hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Da ich mich auch im Ausland nicht mehr ausweisen kann bin ich inzwischen ein Gefangener der Bundesrepublik Deutschland, die mich zwingen will, sie als Staat anzuerkennen.

Ich weiß inzwischen nicht mehr auf welche Rechtsgrundlage ich mich beziehen kann. Daher wende ich mich an die Staatsanwaltschaft der Organisation, die seit über 60 Jahren behauptet sie erfülle hoheitliche Aufgaben für die Bundesrepublik von Deutschland.

Definitionen:
Pflicht zur richtigen, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung (vgl. § 25 VwVfG): Eine behördliche Auskunft muss vollständig, richtig und unmissverständlich sein, damit der Empfänger zuverlässig disponieren kann.
Bei Erteilung einer Rechtsauskunft besteht für den Amtswalter eine erhöhte Sorgfaltspflicht, wenn für ihn erkennbar ist, dass die Rechtsauskunft für den Rat suchenden Bürger von erheblicher Bedeutung und wirtschaftlicher Tragweite ist.
Erkennt der Beamte, dass der Bürger einem Schadensrisiko ausgesetzt ist, muss er diesem durch einen entsprechenden Hinweis begegnen.
Im Zweifel muss er auf die Grenzen seiner Rechtskenntnisse hinweisen und den Bürger an einen sach- und rechtskundigen Beamten verweisen.

...Als öffentliches Amt (althochdt. ambath; mittelhochdt. ambathe) bezeichnet man einen Dienst, der innerhalb der Exekutive und Judikative von Personen ausgeübt wird......Amtsträger legen einen Amtseid beziehungsweise ein Gelöbnis ab und tragen manchmal eine Amtstracht (z.B. Robe oder Talar), Uniformen und/oder Symbole (z.B. Amtskette) und können Siegel führen. Damit gibt sich die Amtsperson als Inhaber dieses öffentlichen Amtes aus. Dies betrifft heutzutage aber nur noch besonders herausgehobene öffentliche Ämter.
(wikipedia)

...Ferner umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen, wie z.B. Klagen über Strafzettel für Ordnungswidrigkeiten oder über das Dienstverhältnis bei Beamten.
(wikipedia)

...Öffentliches Recht regelt, im Gegensatz zum Privatrecht, die Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. der Träger öffentlicher Gewalt zueinander...

...Eine grundsätzliche Unterscheidung des öffentlichen Rechts zum Privatrecht ergibt sich daraus, dass im öffentlichen Recht der Einzelne dem Staat untergeordnet ist, während sich im Privatrecht der einzelne Bürger und andere Rechtsträger gleichgeordnet gegenüber stehen. Der Staat nimmt als Autorität die Angelegenheiten der Allgemeinheit wahr, der Einzelne muss sich dem Gemeinwesen unterordnen, damit die Interessen der Allgemeinheit gewahrt bleiben.
(http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/72048/oeffentliches-recht-sachgebietstext-v6.html)

Zusammenfassung: Amtspersonen handeln im Auftrage der Exekutive oder Judikative eines Staates. Ohne Staat kann es keine Autoritäten geben, die die Angelegenheiten der Allgemeinheit wahrnehmen.

In welchem Staat leben wir?
In der Schule hatte man mir beigebracht ich sei Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland.
Wie meine Recherchen ergeben haben, gibt es keine Staatsbürgerschaft der BRD. Offensichtlich gab es niemals einen Staat Bundesrepublik Deutschland. Der richtige Name war „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany oder Republic Federal d'Allmagne) und das angebliche „Staats“gebiet der BRD war nur ein Teil des Gesamtstaates „Deutschland“, der als Nachfolger des Deutschen Reiches gegründet werden sollte. Dazu hätte es jedoch eines Friedensvertrages bedurft. Einen Friedensvertrag kann es nur geben, wenn die sog. Ostgebiete wieder mit dem Rest Deutschlands vereint würden. 
Erst dann ist das Reich wieder vollständig und das deutsche Volk vereint. Erst dann kann das Reich wieder Verträge abschließen, z.B. den Friedensvertrag. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht der Staat „Deutsches Reich“ weiter, ist aber handlungsunfähig.

Dass die Bundeswehr, als Teil der NATO, sich heute im Kriegszustand gegen die Deutsche Bevölkerung befindet, da es seit über 70 Jahren keinen Friedensvertrag gibt, zeigt deutlich: Mit Worten und Gesetzen wird das Volk belogen und betrogen. Das Wort „Waffenstillstand“ bedeutet: „Beide Kriegsparteien lassen die Waffen ruhen“. Die beiden Kriegsparteien sind heute das (unbewaffnete) böse „Deutsche Volk“ und, auf der angeblich guten Seite, die Hightech-Armeen der Besatzungskräfte inklusive der Bundeswehr der Bundesrepublik von Deutschland.

In der angeblichen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stehen noch heute mehrere Artikel, dass dieses Land (völkerrechtswidrig!) seit über 60 Jahren besetzt ist: Art 79, Art 125, Art 130 und Art 135a GG.
Nach Artikel 120 GG trägt der Bund die Aufwendungen für die Besatzungskosten...“

Die Bundeswehr, als Mitglied der NATO, gehört demnach zu den Besatzern des Deutschen Volkes.
Das ist zwar absurd, dürfte aber die treffende Auslegung internationaler Gesetze sein.

Staat und Verfassung.
In der „Antwortnote“ der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an die Militärgouverneure mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten vom 10. Juli 1948 heißt es u.a.:

...Die Ministerpräsidenten glauben..., daß, unbeschadet der Gewährung möglichst vollständiger Autonomie an die Bevölkerung dieses Gebietes alles vermieden werden müßte, was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen würde; sie sind darum der Ansicht, daß auch durch das hierfür einzuschlagende Verfahren zum Ausdruck kommen müßte, daß es sich lediglich um ein Provisorium handelt, sowie um eine Institution, die Ihre Entstehung lediglich dem augenblicklichen Stand der mit der gegenwärtigen Besetzung Deutschlands verbundenen Umstände verdankt.
In Anbetracht der bisherigen Unmöglichkeit einer Einigung der vier Besatzungsmächte über Deutschland müssen die Ministerpräsidenten besonderen Wert darauf legen, daß bei der bevorstehenden Neuregelung alles vermieden wird, was geeignet sein könnte, die Spaltung zwischen West und Ost [Schlesien, Pommern, Ostpreußen, usw.] weiter zu vertiefen...
...Für den Vorschlag der Ministerpräsidenten, von einem Volksentscheid Abstand zu nehmen, waren die gleichen Erwägungen maßgebend. Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte. Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, daß ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann, wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden …“

Ich zitiere im Folgenden aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 zum Thema: Was heißt eigentlich Grundgesetz?

...Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !
Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn «vorläufig» lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut...
...Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten...“

Dem Wortlaut des ursprünglichen Art. 146 GG nach, sind Grundgesetz und Verfassung verschiedene Regelwerke. 
Die Verfassung tritt erst dann in Kraft, wenn das Grundgesetz erlischt. Da das Grundgesetz noch heute Gültigkeit hat, kann keine Verfassung in Kraft getreten sein, auch wenn das immer wieder behauptet wird.

Demnach wurden damals (50er Jahre) weder ein Staat gegründet noch wurde eine Verfassung erarbeitet und verabschiedet. Noch in den 60er Jahren gab es Wahlplakate der CDU und der SPD mit den Slogans:

Das ganze Deutschland muss es sein – Zum ungeteilten Vaterland durch die CDU“, „Niemals Oder-Neisse-Linie – Wählt CDU“, „Vorwärts für ein freies Deutschland – SPD“ und „Mit der SPD für ein freies, soziales und geeintes Deutschland“.

2 plakate
(Auf allen Plakaten ist das „ungeteilte Vaterland“ räumlich abgebildet.)

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR (Akz: 2 BvF 1/73) kann man unter dem Leitsatz 4 nachlesen:
Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken – das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wach zu halten und nach außen beharrlich zu vertreten – und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.

Der Leitsatz 8 lautet:
Artikel 16 GG geht davon aus, dass die „deutsche Staatsangehörigkeit“, die auch in Artikel 116 Abs 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

Mit anderen Worten: Der eigentliche Staat ist heute noch das Deutsche Reich. Die Bundesrepublik von Deutschland ist nur ein TeilbeReich, sie ist kein Staat sondern ein Staatsfragment und hat deshalb auch keine Verfassung.


Das Reich.
Noch vor wenigen Jahren war ich, laut Gesetz, Angehöriger des Weimarer Reiches, was mir nicht bewusst war, da man mich nie darüber aufgeklärt hatte.

Beweis: RGBl 1913, 583. Geltung ab: 1. 1.1980 (Zuletzt geändert 21.8.2002)
“Deutscher ist, wer die …
unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt”

Aus dem Jahr 2005 habe ich folgendes Gesetz gefunden: „BBG § 185
Als
Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“

Im Grundgesetz kann man noch heute nachlesen:
Art. 116. (1) GG
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist ... wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Staatsrechtlich besteht das Deutsche Reich fort, wie das Bundesverfassungsgericht 1973 feststellte:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig... Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches… Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art. 23).“ (Akz.: 2 BvF 1/73)

Alle Beamten haben ihre Gehälter bis vor wenigen Jahren noch aus der Reichskasse erhalten.
2008 stand im Bundesbesoldungsgesetz unter § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren:
(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund, die Länder, die Gemeinden (Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.
(BGBl. I S. 2891)

Auch dieses Gesetz wurde inzwischen geändert. Heute ist der „Bund“ der oberste Dienstherr.

Der Bund.
In der Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1820 heißt es im Artikel 1: „Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souveränen Fürsten und freien Städten, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands“.

Nach Art. 133 des Grundgesetzes tritt „Der Bund ...in die Rechte und Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein“. Nach Artikel 134 (1) wird „Das Vermögen des Reiches … grundsätzlich Bundesvermögen.“

Ist der „Bund“ ein völkerrechtlicher Verein und die Bürger dieses Landes sind dessen Mitglieder?
Sind wir gar keine „Deutschen“ sondern „Bunden“?


Das Weimarer Reich.
Ganz verwirrend wird es, wenn man den Artikel 140 des Grundgesetzes liest.
Artikel 140 GG:
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ (1919 galt die Weimarer Verfassung! w.m.)

Demnach gibt es noch eine Deutsche Verfassung vom 11.8.1919. Seit wann ist sie ungültig?

Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung ist die Begrenzung genannt, die damit zum Bestandteil des Grundgesetzes wird.
Zitat: (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften wird gewährleistet.
Der Zusammenschluss von Religionsgemeinschaften
innerhalb des Reichsgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.“

Dieser Artikel zeigt, dass das Grundgesetz nur ein Provisorium sein kann und keine Verfassung.

Der (inzwischen aufgehobene) Geltungsbereich des Grundgesetzes endete an der Grenze der Bundesrepublik. 
Die Hoheitsgewalt der Bundesregierung endete ebenfalls an der Grenze der Bundesrepublik. Daher kann niemand über das Reichsgebiet von 1919 verfügen.

Das vereinte Deutschland.
Im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990 heißt es:
Art. 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen...“

Dem Wortlaut und dem Sinn nach wurden demnach die BRD, die DDR und Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“. Im Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:
...Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.
und
Die Ratifikationsurkunden ... werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt“
und
Die Urschrift dieses Vertrags ... wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt.“

Demnach gibt es 2 verschiedene Regierungen, eine mir unbekannte des „vereinten Deutschland“ und die Regierung der Bundesrepublik (von) Deutschland.

Im folgenden zitiere ich aus einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht, Breslau und Gleiwitz/OS zum Thema „Deutschland und das Deutsche Reich heute“:

2. Der Einigungsvertrag zwischen der "Bundesrepublik Deutschland" und der "DDR" vom 6. 9. 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: "Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen." Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.

3. Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, daß die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichtet (Das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird.). Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine gesamtdeutsche Regierung und auch kein gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam.

4. Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12. 9. 1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne daß dafür eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt.“

Deutschland.
Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ vom 4.11.1950 und die Zusatzprotokolle sind mit „Deutschland“ unterschrieben. Unterzeichnet wurde die Konvention erstmals 1952 von Deutschland. 5 Jahre später erfährt man:
Das Saarland gehört mit Wirkung vom 1. Januar 1957 zu Deutschland und ist als Vertragspartei völkerrechtlich untergegangen.“

Ratifiziert wurde der Vertrag von Deutschland 1957.
Deutschland unterzeichnete weitere Protokolle 1969, 1989, 1994, 1995, 2000 und 2004.
Demnach existiert Deutschland bereits seit 1952 und ist bis heute Mitgliedsstaat im Europarat.

Neben dem „Deutschland“ im Europarat (seit 1952) gibt es nun ein zweites „Germany“ (vereintes Deutschland), das 1990 bei den Vereinten Nationen angemeldet wurde. Offensichtlich hat dies die Regierung des vereinten Deutschland (siehe 2+4 Vertrag) getan.

Demnach müsste es auch eine, vom Volk beschlossenen, Verfassung des Vereinten Deutschland geben.
Demnach müsste es auch eine Staatsangehörigkeit des vereinten Deutschland geben und einen entsprechenden Identitätsausweis.
Demnach müssten alle Beamten einen Amtsausweis des „vereinten Deutschland“ mit sich führen, wenn sie vorgeben hoheitliche Aufgaben zu erfüllen.
Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat bei meiner Beschwerde im Jahr 2010 als Beklagte „Deutschland“ angegeben.

Die Bundesrepublik von Deutschland gibt es seit 1990 nicht mehr!


Demnach bekleidet die Bundesregierung auch kein öffentliches Amt mehr, da sie von der Regierung des vereinten Deutschland abgelöst wurde. Oder hat die Regierung einen Vertrag mit sich selbst abgeschlossen?

Laut Art. 1(1) des 2+4 Vertrages sind die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins in dem Staat (?) „Das vereinte Deutschland“ aufgegangen.

BRD + DDR + Berlin = Das vereinte Deutschland.

Das vereinte Deutschland kann daher unmöglich identisch sein mit der Bundesrepublik von Deutschland. Trotzdem leisten alle Staatsdiener einen Eid auf die BRD.

Im Bundesbeamtengesetz (BBG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) steht unter
§ 64 Eidespflicht, Eidesformel:

Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “

Obwohl es die Bundesrepublik seit 1990 nicht mehr gibt (siehe UN-Mitgliederliste) leisten alle Beamte den Eid „die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren“.

Berlin
Laut Wikipedia ist „Die (Bundes-)Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland seit Vollzug der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 Berlin. Aufgrund des Parlamentsbeschlusses vom 20. Juni 1991 wurde Berlin im Jahr 1999 auch Sitz von Parlament und Regierung.“

Im Bundesgesetzblatt vom 12.6.1990 findet man die „Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte“ vom 8.6.1990. Dort heißt es u.a.:
Die Haltung der Alliierten, “dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstituiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.“

Mit anderen Worten: Berlin gehört nicht zur Bundesrepublik Deutschland und kann – rechtlich gesehen - auch keine Hauptstadt sein. Aus diesem Grunde wurden alle Ministerien zugleich in Berlin und Bonn angesiedelt, wie man dem „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)“ entnehmen kann. Veröffentlicht wurde das Gesetz am 26.04.1994. Dort heißt es unter § 4 „Organisation der Bundesregierung“: „(4) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 sollen so gestaltet werden, daß insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt.“

Im September 2012 habe ich bei den Botschaften der USA, Groß-Britanniens und Frankreichs nachgefragt, seit wann Berlin zur Bundesrepublik Deutschland gehört. Keine der Botschaften war gewillt oder in der Lage diese einfache Frage zu beantworten.

In der „Hauptstadt“ Berlin werden Gesetze beschlossen und in der Bundeshauptstadt Bonn werden sie über das Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig.

Ob Gesetze, die im „Ausland“ beschlossen werden, rechtlich Gültigkeit besitzen müsste geklärt werden.


Die Ausweise.
Nach meinen Recherchen war ich bis vor wenigen Jahren Staatsbürger des Deutschen Reiches. Demnach waren alle Ausweise, die man mir in den vergangenen 40 Jahren ausgestellt hat Fälschungen, denn sie enthielten falsche oder irreführende Angaben.

Der § 276 des Strafgesetzbuches lautet:
§ 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
(1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält, 1. einzuführen oder auszuführen unternimmt oder
2. in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Seit 2006 versuche ich einen Ausweis zu bekommen, in dem als Staatsangehörigkeit ein Staat benannt ist und nicht „Deutsch“. Das zuständige „Amt“ weigerte sich beharrlich. Warum?

Bei einer weitergehenden Suche im Internet bin ich auf die US-Firma Dun & Bradstreet gestoßen, deren Suchmaschine auf Firmen spezialisiert ist. Dort findet man den Landkreis Uecker-Randow als Firma hinter der Sparkasse und vor dem DRK-Kreisverband.
Demnach handelt es sich bei dieser angeblichen Behörde um eine Firma und bei den angeblichen Beamten um Angestellte. 
Sie bekleiden offensichtlich kein öffentliches Amt und wären keine staatlichen Autoritätspersonen. Demnach sind die „amtlichen“ Ausweise nur Personalausweise für eine Private Firma.

Gibt es überhaupt noch einen Staat?

Meine Recherche hat ergeben, dass es keine Staatsgerichte und keine Staatshaftung mehr gibt. Der §15 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist weggefallen. Früher stand dort: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte.“

Nach BBG § 56 [Verantwortlichkeit des Beamten, Remonstrationsrecht] trägt Der Beamte … für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“


Zusammenfassung.
Öffentliches Recht regelt, im Gegensatz zum Privatrecht, die Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat“, heißt es in der Definition. Demnach müsste „öffentliches Recht“ auch für den einzelnen Bürger verständlich sein und die Gesetze müssten einen Sinn ergeben. Diesen Sinn kann ich nicht erkennen. Die Gesetzestexte sind unverständlich und widersprüchlich: Das „Deutsche Volk“ lebt in den Grenzen des „Deutschen Reiches“ das manchmal auch Deutschland genannt wird. Deutschland ist handlungsunfähig und hat keine Regierung, unterschreibt aber seit 60 Jahren internationale Verträge. 
Ein Teil des Deutschen Volkes lebt in der Bundesrepublik von Deutschland, in der Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin. Seit 1990 nennt das die Regierung „das vereinte Deutschland“ und verschenkt den anderen Teil des Volkes an Polen, obwohl sie dazu gar nicht befugt ist. Daneben gibt es noch den „Bund“, der offensichtlich weder die Bundesrepublik, noch Deutschland, noch „das vereinte Deutschland“ darstellt und offensichtlich keine Regierung hat.

Ich habe Verständnis dafür, wenn ein „kleiner“ Beamter dieses Wirrwarr an Begrifflichkeiten nicht mehr durchschauen kann. Dass jemand einen Eid schwört diese Gesetze zu wahren und zu verteidigen ist eine Anmaßung um ein Amt zu bekleiden und eine sichere Rente zu erhalten.

Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, dass die Leitung einer Behörde ihre Untergebenen nicht über den tatsächlichen Sachverhalt aufklärt. So werden gutgläubige Menschen gezwungen sich einem System unterzuordnen, das vorsätzlich nicht zu durchschauen ist.

Nach § 357 Strafgesetzbuch ist die Verleitung eines Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat eine Straftat.
§ 357 StGB „(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.“

Das Verschweigen von Auskünften ist eine rechtswidrige Tat!

Ich habe mehrfach Strafanzeigen gegen die Regierung erstattet, aber es wurden nie Ermittlungen aufgenommen. Ich habe die beiden letzten Bundespräsidenten, sämtliche o.g. Behörden, das Bundesverfassungsgericht, den Deutschen Beamtenbund und die beiden Richtervereinigungen angeschrieben um die Sachlage zu klären. Keine der Institutionen hat mir eine rechtsverbindliche Antwort gegeben. Der Rundfunkrat war nicht einmal in der Lage mir mitzuteilen, mit welchem Staat er den Rundfunk-Staatsvertrag abgeschlossen hat.
(Sämtliche Schreiben und Strafanzeigen sind auf meiner Internetseite www.widerstand-ist-recht.de)


Die Staatsangehörigkeit.
Art 16 des Grundgesetzes lautet:

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“

Ich liste noch einmal auf welchem Staat ich angehören könnte.

  1. Geboren wurde ich 1950 in der Bundesrepublik Deutschland. Demnach war ich Staatsbürger der BRD.

  2. Die Bundesrepublik Deutschland hieß auf internationaler Ebene „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany). Demnach war ich Bürger der Bundesrepublik, die nur einen Teil von „Deutschland“ ausmacht. Was war nun der eigentliche Staat, die BRD oder Deutschland?

  3. Aus der BRD, der DDR und aus Berlin wurde 1990 „Das vereinte Deutschland“, kurz „Deutschland“. Germany heißt das Gebilde seither bei den Vereinten Nationen. Offensichtlich zählt man mich nun als Staatsbürger von Deutschland verwendet aber die Gesetze der Bundesrepublik.

  4. Im Art. 116. (1) des Grundgesetzes steht: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist ... wer ... in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
    Nach internationaler Definition gehören zu „Deutschland“ auch die Gebiete östlich der Oder-Neiße (Stand vom 31. Dezember 1937!). Laut Grundgesetz leben auch dort Deutsche. Sie zählen offensichtlich aber nicht als Deutsche, denn sie dürfen nicht in Deutschland leben.

  5. Deutschland ist seit 1952 Mitglied im Europäischen Rat. 1990 wurde „Deutschland“ noch einmal gegründet. Welchem Deutschland gehöre ich nun an? Wie kann es 2 Staaten mit dem gleichen Namen auf dem gleichen Gebiet geben?

  6. In dem Personalausweis der BRD, der heute noch Gültigkeit hat, steht unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“. Demnach bin auch ich „DEUTSCH“-Staatsbürger.

  7. In der aktuellen Fassung des Grundgesetzes (Stand: 21.7.2010) steht in Artikel 144 in dem Artikel 23 seien die Länder der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt. Im Artikel 23 stehen jedoch keine Länder. 1990 wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben. Es gibt keinen Bereich mehr in dem es gilt. Demnach habe ich gar keine Staatsbürgerschaft, da das Grundgesetz ja angeblich die Verfassung eines Staates sein soll.

  8. Im Bundesbesoldungsgesetz von 2008 stand unter § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren:
    (1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund, die Länder...“ . Demnach war der oberste Dienstherr das Reich und ich hatte bis 2008 die Reichsstaatsbürgerschaft.

  9. Heute steht dort:(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind der Bund, die Länder...“ Demnach bin ich jetzt Staatsbürger von der Bund.

  10. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes sind „die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 ... Bestandteil dieses Grundgesetzes.“

    Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung ist die Begrenzung genannt.
    Zitat: (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgemeinschaften innerhalb des Reichsgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.“
    Demnach dürfte ich tatsächlich Staatsbürger des Weimarer Reiches von 1919 sein.


Die Staatsanwaltschaft.
Ob die Staatsanwaltschaft berechtigt ist in dieser Strafanzeige Ermittlungen zu führen werde ich erkennen, wenn sie sich legitimiert hat.

Daher erwarte ich die folgende Kopien:

  1. Staatsgründungsurkunde für die Bundesrepublik von Deutschland auf deren Gesetze sich die o.g. Behördenleiter heute noch berufen.

  2. Eine vom Volk genehmigten Verfassung für die BRD.

  3. Eine Gründungsurkunde von dem „Vereinten Deutschland“, das 1990 gegründet worden und jetzt Mitglied bei den Vereinten Nationen ist.

  4. Eine vom Volk genehmigte Verfassung von dem „Vereinten Deutschland“.

  5. Die Kopie des Amtsausweises (kein Dienstausweis!) des ermittelnden Staatsanwaltes, woraus ich erkennen kann ob er noch für die erloschene Bundesrepublik von Deutschland oder bereits für das „Vereinigte Deutschland“ hoheitliche Aufgaben erfüllt.

Sollte ich diese Dokumente nicht innerhalb von 4 Wochen erhalten gehe ich davon aus, dass es tatsächlichen keinen Staat gibt und auch die Staatsanwaltschaft Amts-Anmaßung begeht.

Der nächste Schritt meinerseits wäre dann eine Strafanzeige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da man mich offensichtlich meiner Staatsbürgerschaft beraubt hat oder verlangt, dass ich sie verleugne
und
eine Strafanzeige vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen des Verdachts einer Terroristischen Vereinigung, die fälschlicher Weise vorgibt in staatlichem Auftrag zu handeln.

(Dass es sich schon jetzt um eine Terroristische Vereinigung handelt kann man leicht erkennen, wenn man sich die Handlungen der letzten 40 Jahre ansieht: gesetzwidrig an mehreren Kriegen teilgenommen, linke und rechte Terroristen im In- und Ausland mit Waffen versorgt, Sprengstoffanschläge durch Spezialeinheiten verüben lassen um aufrüsten zu können, Waffen in Krisengebiete geliefert, grundgesetzwidrige Wahlen, Meineid der Regierungsmitglieder, Verkauf von Volkseigentum und zusätzliche Verschuldung des Volkes auf über 2 Billionen Euro usw.)

Dies alles hätte von einer unabhängigen Staatsanwaltschaft und Richterschaft verhindert werden müssen, wie das seit 1949 im Grundgesetz steht.

Es ist schon interessant wie viel ungestrafte kriminelle Energie Menschen aufbringen dürfen, wenn sie sich als Regierung bezeichnen und Staatsanwälte und Richter auf ihrer Gehaltsliste stehen.

Sollte die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft an einer anderen Lösung interessiert sein können Sie mich gerne als Privatperson besuchen.

Voraussetzung allerdings wäre, dass Sie bereit sind in den eigentlichen Amtsanmaßungen zu ermitteln:

-Kein Bundespräsident kann internationale Verträge für „Deutschland“ unterschreiben, denn die Bundesrepublik ist nur ein Teil von Deutschland.

-Keine Bundeskanzlerin kann die Ostgebiete abtreten, da ihre Hoheitsgewalt an der Grenze der BRD endet.

-Kein Bundesminister kann in einem Rechtsstaat gleichzeitig der Legislative und der Exekutive angehören.

-Kein Verfassungsrichter darf nach dem Parteienproporz bestimmt, d.h. nach partei-politischen Gesichtspunkten, bestimmt werden, denn das widerspricht dem Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem „Niemand ... wegen ... seiner politischen Anschauungen ... bevorzugt werden“ darf.

-Kein Bundestagsabgeordneter darf in mittelbarer Wahl, also über eine Partei, gewählt werden.
Im Strafgesetzbuch steht unter §§ 92(2) es sei „das Recht des Volkes“, die Volksvertretung in „unmittelbaren“ Wahlen zu wählen. Dass das Verfassungsgericht nicht eingegriffen hat dürfte an dem vorgenannten Parteien-Proporz gelegen haben.

Mit anderen Worten: Sie können selbst entscheiden ob sie endlich das Recht des Volkes durchsetzen, oder sich weiterhin auf die Seite der Regierung (wie immer sie sich gerade nennen mag), der Besatzungsmächte und der Konzerne stellen.

Sollten Sie endlich gegen die Regierung ermitteln, ziehe ich meine Strafanzeige zurück und verzichte auf die Anzeigen vor einem internationalen Gericht.

Wenn Sie keine Ermittlungen gegen die Regierungsmitglieder aufnehmen kommt die zuständige Staatsanwaltschaft noch mit auf die Anklage-Liste für den Internationalen Strafgerichtshof.

Werner May

Fahrenwalde, den 14.3.2013


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