Hiermit erstatte ich eine Strafanzeige
gegen
Den Leiter des Amtes
Uecker-Randow-Tal
die Verantwortliche des
Landratsamtes Pasewalk (Frau Dr. Barbara Syrbe)
Herrn Dirk Matzick vom Innenministerium
MV
die Leiterin des Finanzamtes Pasewalk
(bzw. Greifswald)
den Leiter des Polizeipräsidiums
Neubrandenburg
u.a.
wegen des Verdachts der Amtsanmaßung
und aus allen rechtlichen Gründen.
§ 132 StGB Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung
eines öffentlichen Amtes befaßt
oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines
öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 132a StGB Mißbrauch von
Titeln, Berufsbezeichnungen
und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts-
oder Dienstbezeichnungen,
akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden
führt,...
4. inländische oder
ausländische
Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§
357 StGB
(1) Ein Vorgesetzter,
welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen
Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder
eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt,
hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
§
276 StGB Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
(1)
Wer einen unechten oder verfälschten
amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine
falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348
bezeichneten Art enthält, 1. einzuführen oder auszuführen
unternimmt oder
2.
in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu
ermöglichen, sich oder einem anderen
verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt,wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Begründung:
Alle o.g.
Personen haben mir gegenüber so getan, als würden sie hoheitliche
Aufgaben erfüllen. Sie haben Abgaben, Steuern, Bußgelder, Auskünfte
usw. von mir verlangt und mit Zwangsgeldern oder Haftstrafen gedroht,
wenn ich mich weigere ihren Anliegen nachzukommen. Gleichzeitig
weigern sie sich den Staat zu benennen für den sie angeblich tätig
sind, obwohl sie zur Auskunft verpflichtet wären.
Nach meinen Recherchen gab
es nie
einen Staat Bundesrepublik Deutschland und es gab nie eine, vom Volk
genehmigte Verfassung. Die Regierung und die untergeordneten
„Behörden“ täuschen offensichtlich nur einen Staat vor.
Tatsächlich scheinen es Firmen zu sein und die angeblichen Beamten
sind Angestellte. Demnach sind sie keine Amtsträger und dürfen auch
keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Diese Rechtsauffassung wurde
allen o.g. Personen schriftlich mitgeteilt und sie wurden gebeten
sich als Amtsträger auszuweisen.
Das
Amt-Uecker-Randow-Tal ist seit 2006 nicht in der Lage einen amtlichen
Ausweis für mich auszustellen, aus dem ersichtlich ist, welche
Staatsangehörigkeit ich habe. Statt dessen will man mich zwingen
einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland zu führen, auf
dem als Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ steht. Die BRD gibt es
seit 1990 nicht mehr und „DEUTSCH“ ist keine Staatsangehörigkeit.
Wie ich in den letzten Jahren
gelernt
habe bin ich Reichsangehöriger, auch wenn mir das nicht passt. Ich
kann nichts dafür, aber so ist die Gesetzeslage: „Deutscher ist
wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt“.
Demnach müsste ich
einen
Ausweis des Deutschen Reiches erhalten und keinen Ausweis der BRD,
die nur einen Teil des eigentlichen Staates ausmacht.
Offensichtlich gibt
es
Kräfte die versuchen das, noch existierende, Deutsche Reich
abzuschaffen und sich als Rechtsnachfolger zu installieren. Dazu soll
das Deutsche Volk für immer getrennt werden und dieser Zustand soll
dann künftig so bleiben.
Zur Verwirrung und Täuschung findet man in
den Gesetzestexten unterschiedliche Staatsbezeichnungen und
unterschiedliche Grenzen.
Ohne Personalausweis
der
erloschenen BRD kann ich mich in diesem Land nicht mehr bewegen ohne
Gefahr zu laufen von Personen verhaftet zu werden, die vorgeben
hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Da ich mich auch im Ausland nicht
mehr ausweisen kann bin ich inzwischen ein Gefangener der
Bundesrepublik Deutschland, die mich zwingen will, sie als Staat
anzuerkennen.
Ich
weiß inzwischen nicht mehr auf welche Rechtsgrundlage ich mich
beziehen kann. Daher wende ich mich an die Staatsanwaltschaft der
Organisation, die seit über 60 Jahren behauptet sie erfülle
hoheitliche Aufgaben für die Bundesrepublik von Deutschland.
Definitionen:
Pflicht zur richtigen,
unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung (vgl.
§ 25 VwVfG): Eine behördliche
Auskunft muss vollständig, richtig und unmissverständlich sein,
damit der Empfänger zuverlässig disponieren kann.
Bei Erteilung
einer Rechtsauskunft besteht für den Amtswalter eine
erhöhte Sorgfaltspflicht, wenn für ihn erkennbar ist,
dass die Rechtsauskunft für den Rat suchenden Bürger von
erheblicher Bedeutung und wirtschaftlicher Tragweite ist.
Erkennt
der Beamte, dass der Bürger einem Schadensrisiko ausgesetzt ist,
muss er diesem durch einen entsprechenden Hinweis begegnen.
Im Zweifel muss er
auf die Grenzen seiner Rechtskenntnisse hinweisen und den Bürger an
einen sach- und rechtskundigen Beamten verweisen.
...Als öffentliches
Amt (althochdt. ambath; mittelhochdt.
ambathe) bezeichnet man einen Dienst, der innerhalb der Exekutive
und Judikative
von Personen ausgeübt wird......Amtsträger
legen einen Amtseid beziehungsweise ein Gelöbnis ab und tragen
manchmal eine Amtstracht (z.B. Robe oder Talar), Uniformen und/oder
Symbole (z.B. Amtskette) und können Siegel führen. Damit gibt sich
die Amtsperson als Inhaber dieses öffentlichen
Amtes aus. Dies betrifft heutzutage
aber nur noch besonders herausgehobene öffentliche Ämter.
(wikipedia)
...Ferner umfasst
das öffentliche Recht sämtliche
Rechtsmaterien, die die Organisation und
Funktion des Staats
betreffen, wie z.B. Klagen über Strafzettel für Ordnungswidrigkeiten
oder über das Dienstverhältnis bei Beamten.
(wikipedia)
...Öffentliches
Recht regelt, im Gegensatz zum
Privatrecht, die
Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat
und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis
der Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. der Träger
öffentlicher Gewalt zueinander...
...Eine
grundsätzliche Unterscheidung des öffentlichen Rechts zum
Privatrecht ergibt sich daraus, dass im
öffentlichen Recht der Einzelne dem Staat
untergeordnet ist, während sich im
Privatrecht der einzelne Bürger und andere Rechtsträger
gleichgeordnet gegenüber stehen. Der Staat
nimmt als Autorität die Angelegenheiten der Allgemeinheit wahr,
der Einzelne muss sich dem Gemeinwesen unterordnen, damit die
Interessen der Allgemeinheit gewahrt bleiben.
(http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/72048/oeffentliches-recht-sachgebietstext-v6.html)
Zusammenfassung:
Amtspersonen
handeln im Auftrage
der Exekutive oder Judikative eines Staates.
Ohne Staat
kann es keine Autoritäten geben, die die Angelegenheiten der
Allgemeinheit wahrnehmen.
In
welchem
Staat leben wir?
In der Schule hatte man
mir beigebracht ich sei Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland.
Wie meine Recherchen
ergeben haben, gibt es keine Staatsbürgerschaft der BRD.
Offensichtlich gab es niemals einen Staat Bundesrepublik Deutschland.
Der richtige Name war „Bundesrepublik von
Deutschland“ (Federal Republic of Germany oder Republic Federal d'Allmagne)
und das angebliche „Staats“gebiet der BRD war nur ein Teil des
Gesamtstaates „Deutschland“, der als Nachfolger des Deutschen
Reiches gegründet werden sollte. Dazu hätte es jedoch eines
Friedensvertrages bedurft. Einen Friedensvertrag kann es nur geben,
wenn die sog. Ostgebiete wieder mit dem Rest Deutschlands vereint
würden.
Erst dann ist das Reich wieder vollständig und das deutsche
Volk vereint. Erst dann kann das Reich wieder Verträge abschließen,
z.B. den Friedensvertrag. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht der Staat
„Deutsches Reich“ weiter, ist aber handlungsunfähig.
Dass die Bundeswehr, als Teil der
NATO, sich
heute im Kriegszustand gegen die Deutsche Bevölkerung befindet, da
es seit über 70 Jahren keinen Friedensvertrag gibt, zeigt deutlich:
Mit Worten und Gesetzen wird das Volk belogen und betrogen. Das Wort
„Waffenstillstand“ bedeutet: „Beide Kriegsparteien lassen die
Waffen ruhen“. Die beiden Kriegsparteien sind heute das
(unbewaffnete) böse „Deutsche Volk“ und, auf der angeblich guten
Seite, die Hightech-Armeen der Besatzungskräfte inklusive der
Bundeswehr der Bundesrepublik von Deutschland.
In der angeblichen Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland stehen noch heute mehrere Artikel, dass
dieses Land (völkerrechtswidrig!) seit über 60 Jahren besetzt ist:
Art 79, Art 125, Art 130 und Art 135a GG.
Nach Artikel 120 GG „trägt
der Bund die Aufwendungen für die Besatzungskosten...“
Die Bundeswehr, als
Mitglied der NATO, gehört demnach zu den Besatzern des Deutschen
Volkes.
Das ist zwar absurd, dürfte aber die
treffende Auslegung internationaler Gesetze sein.
Staat und
Verfassung.
In der „Antwortnote“ der Ministerpräsidenten der
Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an die
Militärgouverneure mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten
vom 10. Juli 1948 heißt es u.a.:
„...Die Ministerpräsidenten glauben..., daß, unbeschadet
der Gewährung möglichst vollständiger Autonomie an die Bevölkerung
dieses Gebietes alles vermieden
werden müßte, was dem zu schaffenden Gebilde den
Charakter eines Staates verleihen
würde; sie sind darum der Ansicht, daß auch durch das hierfür
einzuschlagende Verfahren zum Ausdruck kommen müßte, daß es sich
lediglich um ein
Provisorium handelt, sowie
um eine Institution, die
Ihre Entstehung lediglich dem augenblicklichen Stand der mit der
gegenwärtigen Besetzung Deutschlands verbundenen
Umstände verdankt.
In Anbetracht der bisherigen Unmöglichkeit einer Einigung der
vier Besatzungsmächte über Deutschland müssen die
Ministerpräsidenten besonderen Wert darauf legen, daß
bei der bevorstehenden Neuregelung
alles vermieden wird, was geeignet sein könnte, die Spaltung
zwischen West und Ost [Schlesien, Pommern, Ostpreußen, usw.] weiter
zu vertiefen...
...Für den
Vorschlag der Ministerpräsidenten, von einem Volksentscheid Abstand
zu nehmen, waren die gleichen Erwägungen maßgebend. Ein
Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur
einer endgültigen Verfassung zukommen sollte. Die
Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen,
daß ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen
werden kann, wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt,
sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis
zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige
organisatorische Maßnahmen getroffen werden …“
Ich zitiere im
Folgenden aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im
Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 zum Thema: Was
heißt eigentlich Grundgesetz?
...Eine
Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik
des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der
Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !
…Solange das
nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn
haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige
Verfassung, wenn «vorläufig» lediglich eine zeitliche Bestimmung
sein soll. Sondern was
wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein
Staatsfragment. Die
eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das
geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut...
...Wir
haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz
zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des
deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu
beschließen. Wir
haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu
machen. Wir haben keinen Staat zu errichten...“
Dem Wortlaut des
ursprünglichen
Art. 146 GG nach, sind Grundgesetz und Verfassung verschiedene
Regelwerke.
Die Verfassung tritt erst dann in Kraft, wenn das
Grundgesetz erlischt. Da das Grundgesetz noch heute Gültigkeit hat,
kann keine Verfassung in Kraft getreten sein, auch wenn das immer
wieder behauptet wird.
Demnach wurden
damals (50er Jahre)
weder ein Staat gegründet noch wurde eine Verfassung erarbeitet und
verabschiedet. Noch in den 60er Jahren gab es Wahlplakate der CDU und
der SPD mit den Slogans:
„Das ganze
Deutschland
muss es sein – Zum ungeteilten
Vaterland durch
die CDU“, „Niemals Oder-Neisse-Linie – Wählt CDU“, „Vorwärts
für ein freies
Deutschland
– SPD“
und „Mit
der SPD für ein freies, soziales und geeintes
Deutschland“.
(Auf
allen Plakaten ist das „ungeteilte Vaterland“ räumlich
abgebildet.)
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973
zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR (Akz: 2 BvF 1/73)
kann man unter dem Leitsatz 4 nachlesen:
„Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die
Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel
aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet,
in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken – das
schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern
wach zu halten und nach außen beharrlich zu vertreten – und alles
zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.“
Der Leitsatz 8 lautet:
„ Artikel 16 GG geht davon aus, dass die „deutsche
Staatsangehörigkeit“, die auch in Artikel 116 Abs 1 GG in Bezug
genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik
Deutschland ist. Deutscher
Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der
Bürger der Bundesrepublik Deutschland.“
Mit anderen Worten:
Der
eigentliche Staat ist heute noch das Deutsche Reich. Die
Bundesrepublik von Deutschland ist nur ein TeilbeReich, sie ist kein
Staat sondern ein Staatsfragment und hat deshalb auch keine Verfassung.
Das
Reich.
Noch vor wenigen Jahren
war ich, laut Gesetz, Angehöriger des Weimarer
Reiches, was mir nicht bewusst
war, da man mich nie darüber aufgeklärt hatte.
Beweis: RGBl
1913, 583. Geltung ab: 1. 1.1980 (Zuletzt geändert
21.8.2002)
“Deutscher
ist, wer die … unmittelbare
Reichsangehörigkeit …
besitzt”
Aus
dem Jahr 2005
habe ich folgendes Gesetz gefunden: „BBG
§ 185
Als Reichsgebiet
im Sinne dieses Gesetzes gilt das
Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937
in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen
vom 31. Dezember 1937.“
Im
Grundgesetz kann man noch heute nachlesen:
Art.
116. (1) GG
„Deutscher
im Sinne dieses Grundgesetzes
ist ... wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als
Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als
dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen
Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme
gefunden hat.“
Staatsrechtlich besteht
das Deutsche Reich fort, wie das Bundesverfassungsgericht 1973
feststellte:
„Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB
2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass
das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder
mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist;
es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig... Die
Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des
Deutschen Reiches… Sie beschränkt
staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des
Grundgesetzes (Art. 23).“ (Akz.: 2 BvF 1/73)
Alle Beamten haben
ihre
Gehälter bis vor wenigen Jahren noch aus der Reichskasse erhalten.
2008
stand im Bundesbesoldungsgesetz
unter §
29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren:
(1)
Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das
Reich, der Bund, die Länder, die Gemeinden
(Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.
(BGBl. I
S. 2891)
Auch
dieses Gesetz wurde inzwischen geändert. Heute ist der „Bund“
der oberste Dienstherr.
Der
Bund.
In
der Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1820 heißt es im Artikel 1: „Der
deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher
Verein der deutschen souveränen Fürsten und
freien Städten, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und
Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur
Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands“.
Nach
Art. 133 des Grundgesetzes tritt „Der Bund ...in
die Rechte und Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein“.
Nach Artikel 134 (1) wird „Das Vermögen des Reiches …
grundsätzlich Bundesvermögen.“
Ist
der „Bund“ ein völkerrechtlicher Verein und die Bürger dieses
Landes sind dessen Mitglieder?
Sind
wir gar keine „Deutschen“ sondern „Bunden“?
Das
Weimarer Reich.
Ganz
verwirrend wird es, wenn man den Artikel 140 des Grundgesetzes liest.
Artikel
140 GG:
„Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139
und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919
sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ (1919 galt die Weimarer
Verfassung! w.m.)
Demnach
gibt es noch eine Deutsche Verfassung vom 11.8.1919. Seit wann ist
sie ungültig?
Im Artikel
137 der Weimarer Verfassung ist die
Begrenzung genannt, die damit zum Bestandteil des Grundgesetzes wird.
Zitat: „(2)
Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften wird
gewährleistet.
Der
Zusammenschluss von Religionsgemeinschaften innerhalb
des Reichsgebietes unterliegt keinen
Beschränkungen.“
Dieser Artikel zeigt,
dass
das Grundgesetz nur ein Provisorium sein kann und keine Verfassung.
Der (inzwischen
aufgehobene) Geltungsbereich des Grundgesetzes endete an der Grenze
der Bundesrepublik.
Die Hoheitsgewalt der Bundesregierung endete
ebenfalls an der Grenze der Bundesrepublik. Daher kann niemand über
das Reichsgebiet von 1919 verfügen.
Das
vereinte Deutschland.
Im „Vertrag über
die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“
von 1990 heißt es:
„Art. 1(1) Das vereinte
Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik
Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins
umfassen...“
Dem Wortlaut und dem Sinn nach
wurden demnach die BRD, die DDR und
Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“. Im
Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:
„...Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das
vereinte Deutschland. Dieser
Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.“
und
„Die
Ratifikationsurkunden ... werden bei der Regierung
des vereinten Deutschland
hinterlegt“
und
„Die
Urschrift dieses Vertrags ... wird bei der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt.“
Demnach
gibt es 2 verschiedene Regierungen, eine mir unbekannte des
„vereinten Deutschland“ und die Regierung der Bundesrepublik
(von) Deutschland.
Im
folgenden zitiere ich aus einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur.
Hans Werner Bracht, Breslau und Gleiwitz/OS zum Thema „Deutschland
und das Deutsche Reich heute“:
„2.
Der Einigungsvertrag zwischen der "Bundesrepublik Deutschland"
und der "DDR" vom 6. 9. 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des
Grundgesetzes aufgehoben.
Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht
mehr: "Das
Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in
diesen Teilen in Kraft zu setzen." Diese
Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile
Deutschlands (Ostdeutschland
jenseits von Oder und Neiße etwa) dem
Grundgesetz beigetreten sind.
3.
Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden,
daß die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum
Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa
mehr der Bundesrepublik beitreten könne. Damit
hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits
von Oder und Neiße verzichtet (Das
eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses
heute genannt wird.). Und das obwohl
zu diesem Zeitpunkt noch keine gesamtdeutsche Regierung und auch kein
gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung
staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik
Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist,
das nach wie vor besteht. Zu
einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede
Rechtsgrundlage:
Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück meines Nachbarn
an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam.
4.
Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte
Abtretung im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug
auf Deutschland", im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck,
der am 12. 9. 1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und
den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In
Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch
Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne daß dafür
eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer für die Bundesrepublik
Deutschland vorhanden war.
In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als
deutsches Staatsgebiet aufgeführt.“
Deutschland.
„Die
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ vom
4.11.1950 und die Zusatzprotokolle
sind mit „Deutschland“ unterschrieben. Unterzeichnet wurde die
Konvention erstmals
1952 von Deutschland. 5 Jahre später erfährt man:
„Das
Saarland gehört mit Wirkung vom 1. Januar 1957 zu Deutschland
und ist als Vertragspartei völkerrechtlich untergegangen.“
Ratifiziert
wurde der Vertrag von Deutschland 1957.
Deutschland
unterzeichnete weitere Protokolle 1969, 1989, 1994, 1995, 2000 und
2004.
Demnach
existiert Deutschland bereits seit 1952 und ist bis heute
Mitgliedsstaat im Europarat.
Neben
dem „Deutschland“ im Europarat (seit 1952) gibt es nun ein
zweites „Germany“ (vereintes Deutschland), das 1990 bei den
Vereinten Nationen angemeldet wurde. Offensichtlich hat dies die
Regierung des vereinten Deutschland (siehe 2+4 Vertrag) getan.
Demnach
müsste es auch eine, vom Volk beschlossenen, Verfassung des
Vereinten Deutschland geben.
Demnach
müsste es auch eine Staatsangehörigkeit des vereinten Deutschland
geben und einen entsprechenden Identitätsausweis.
Demnach
müssten alle Beamten einen Amtsausweis
des „vereinten Deutschland“ mit sich führen, wenn sie vorgeben
hoheitliche Aufgaben zu erfüllen.
Der
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat bei
meiner Beschwerde im Jahr 2010 als Beklagte „Deutschland“
angegeben.
Die
Bundesrepublik von Deutschland gibt es seit 1990 nicht mehr!
Demnach bekleidet die Bundesregierung
auch kein öffentliches Amt mehr, da sie von der Regierung des
vereinten Deutschland abgelöst wurde. Oder
hat die Regierung einen Vertrag mit sich selbst abgeschlossen?
Laut
Art. 1(1) des 2+4 Vertrages sind die Gebiete der Bundesrepublik
Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins
in dem Staat (?) „Das vereinte Deutschland“ aufgegangen.
BRD
+ DDR + Berlin = Das vereinte Deutschland.
Das
vereinte Deutschland kann daher unmöglich identisch sein mit der
Bundesrepublik von Deutschland. Trotzdem leisten alle Staatsdiener
einen Eid auf die BRD.
Im
Bundesbeamtengesetz (BBG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) steht
unter
§
64 Eidespflicht, Eidesformel:
„Beamtinnen
und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das
Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “
Obwohl
es die Bundesrepublik seit 1990 nicht mehr gibt (siehe
UN-Mitgliederliste) leisten alle Beamte den Eid „die in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze zu wahren“.
Berlin
Laut
Wikipedia ist „Die (Bundes-)Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland seit Vollzug der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990
Berlin. Aufgrund des Parlamentsbeschlusses vom 20. Juni 1991 wurde
Berlin im Jahr 1999 auch Sitz von Parlament und Regierung.“
Im Bundesgesetzblatt vom 12.6.1990
findet man die „Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte“
vom 8.6.1990. Dort heißt es u.a.:
…Die Haltung der Alliierten, “dass die Bindungen zwischen
den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland
aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein
Bestandteil (konstituiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind
und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“,
bleibt unverändert.“
Mit anderen Worten: Berlin gehört nicht zur Bundesrepublik
Deutschland und kann – rechtlich gesehen - auch keine Hauptstadt
sein. Aus diesem Grunde wurden alle Ministerien zugleich in Berlin
und Bonn angesiedelt, wie man dem „Gesetz zur Umsetzung des
Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur
Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)“
entnehmen kann. Veröffentlicht wurde das Gesetz am 26.04.1994. Dort
heißt es unter § 4 „Organisation der Bundesregierung“: „(4)
Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 sollen so
gestaltet werden, daß insgesamt der
größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der
Bundesstadt Bonn erhalten bleibt.“
Im September
2012
habe ich bei den Botschaften der USA, Groß-Britanniens und
Frankreichs nachgefragt, seit wann Berlin zur Bundesrepublik
Deutschland gehört. Keine der Botschaften war gewillt oder in der
Lage diese einfache Frage zu beantworten.
In der „Hauptstadt“
Berlin werden Gesetze beschlossen und in der Bundeshauptstadt
Bonn werden sie über das Bundesgesetzblatt veröffentlicht und
damit rechtskräftig.
Ob Gesetze, die im
„Ausland“ beschlossen werden, rechtlich Gültigkeit besitzen
müsste geklärt werden.
Die
Ausweise.
Nach
meinen Recherchen war ich bis vor wenigen Jahren Staatsbürger des
Deutschen Reiches. Demnach waren alle Ausweise, die man mir in den
vergangenen 40 Jahren ausgestellt hat Fälschungen, denn sie
enthielten falsche oder irreführende Angaben.
Der
§ 276 des Strafgesetzbuches lautet:
§
276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
(1)
Wer einen unechten oder verfälschten
amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine
falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348
bezeichneten Art enthält, 1. einzuführen oder auszuführen
unternimmt oder
2.
in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu
ermöglichen, sich oder einem anderen
verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt,wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Seit
2006 versuche ich einen Ausweis zu bekommen, in dem als
Staatsangehörigkeit ein Staat benannt ist und nicht „Deutsch“.
Das zuständige „Amt“ weigerte sich beharrlich. Warum?
Bei
einer weitergehenden Suche im Internet bin ich auf die US-Firma Dun
&
Bradstreet gestoßen, deren Suchmaschine auf Firmen spezialisiert
ist. Dort findet man den Landkreis Uecker-Randow als Firma
hinter der Sparkasse und vor dem DRK-Kreisverband.
Demnach
handelt es sich bei dieser angeblichen Behörde um eine Firma und bei
den angeblichen Beamten um Angestellte.
Sie bekleiden offensichtlich
kein öffentliches Amt und wären keine staatlichen
Autoritätspersonen. Demnach sind die „amtlichen“ Ausweise nur
Personalausweise für eine Private Firma.
Gibt es überhaupt noch einen
Staat?
Meine Recherche hat ergeben, dass
es
keine Staatsgerichte und keine Staatshaftung mehr gibt. Der §15 des
Gerichtsverfassungsgesetzes ist weggefallen. Früher stand dort: „Alle
Gerichte sind Staatsgerichte.“
Nach
BBG
§ 56 [Verantwortlichkeit des Beamten, Remonstrationsrecht] trägt „Der
Beamte … für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen
die volle persönliche Verantwortung.“
Zusammenfassung.
„Öffentliches
Recht regelt,
im Gegensatz zum Privatrecht, die
Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat“, heißt
es in der Definition. Demnach müsste
„öffentliches Recht“ auch für den einzelnen Bürger
verständlich sein und die Gesetze müssten einen Sinn ergeben.
Diesen Sinn kann ich nicht erkennen. Die Gesetzestexte sind
unverständlich und widersprüchlich: Das „Deutsche Volk“ lebt in
den Grenzen des „Deutschen Reiches“ das manchmal auch Deutschland
genannt wird. Deutschland ist handlungsunfähig und hat keine
Regierung, unterschreibt aber seit 60 Jahren internationale
Verträge.
Ein Teil des Deutschen Volkes lebt in der Bundesrepublik von
Deutschland, in der Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin.
Seit 1990 nennt das die Regierung „das vereinte Deutschland“ und
verschenkt den anderen Teil des Volkes an Polen, obwohl sie dazu gar
nicht befugt ist. Daneben gibt es noch den „Bund“, der
offensichtlich weder die Bundesrepublik, noch Deutschland, noch „das
vereinte Deutschland“ darstellt und offensichtlich keine Regierung
hat.
Ich habe Verständnis
dafür, wenn ein „kleiner“ Beamter dieses Wirrwarr an
Begrifflichkeiten nicht mehr durchschauen kann. Dass jemand einen Eid
schwört diese Gesetze zu wahren und zu verteidigen ist eine Anmaßung
um ein Amt zu bekleiden und eine sichere Rente zu erhalten.
Ich habe jedoch kein
Verständnis dafür, dass die Leitung einer Behörde ihre
Untergebenen nicht über den tatsächlichen Sachverhalt aufklärt. So
werden gutgläubige Menschen gezwungen sich einem System
unterzuordnen, das vorsätzlich nicht zu durchschauen ist.
Nach § 357
Strafgesetzbuch ist die Verleitung eines Untergebenen zu einer
rechtswidrigen Tat eine Straftat.
§
357 StGB „(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine
Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im
Amt verleitet
oder zu verleiten unternimmt oder eine solche
rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für
diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.“
Das
Verschweigen von Auskünften ist eine rechtswidrige Tat!
Ich
habe mehrfach Strafanzeigen gegen die Regierung erstattet, aber es
wurden nie Ermittlungen aufgenommen. Ich habe die beiden letzten
Bundespräsidenten, sämtliche o.g. Behörden, das
Bundesverfassungsgericht, den Deutschen Beamtenbund und die beiden
Richtervereinigungen angeschrieben um die Sachlage zu klären. Keine
der Institutionen hat mir eine rechtsverbindliche Antwort gegeben.
Der Rundfunkrat war nicht einmal in der Lage mir mitzuteilen, mit
welchem Staat er den Rundfunk-Staatsvertrag abgeschlossen hat.
(Sämtliche
Schreiben und Strafanzeigen sind auf meiner Internetseite
www.widerstand-ist-recht.de)
Die
Staatsangehörigkeit.
Art
16 des Grundgesetzes lautet:
„(1) Die
deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht
entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit
darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des
Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht
staatenlos wird.“
Ich
liste noch einmal auf welchem Staat ich angehören könnte.
-
Geboren wurde ich 1950 in der Bundesrepublik Deutschland.
Demnach war ich Staatsbürger der BRD.
-
Die Bundesrepublik Deutschland hieß auf
internationaler Ebene „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal
Republic of Germany). Demnach war ich Bürger der
Bundesrepublik, die nur einen Teil von „Deutschland“ ausmacht. Was war
nun der eigentliche Staat, die BRD oder Deutschland?
-
Aus der BRD, der DDR und aus Berlin wurde
1990 „Das vereinte Deutschland“, kurz „Deutschland“. Germany heißt das
Gebilde seither bei den Vereinten Nationen. Offensichtlich zählt man
mich nun als Staatsbürger von Deutschland verwendet aber die Gesetze
der Bundesrepublik.
-
Im Art. 116. (1) des
Grundgesetzes steht: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes
ist ... wer ... in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme
gefunden hat.“
Nach internationaler Definition gehören zu „Deutschland“ auch die
Gebiete östlich der Oder-Neiße (Stand vom 31. Dezember 1937!). Laut
Grundgesetz leben auch dort Deutsche. Sie zählen offensichtlich aber
nicht als Deutsche, denn sie dürfen nicht in Deutschland leben.
-
Deutschland ist seit 1952 Mitglied im Europäischen Rat. 1990
wurde „Deutschland“ noch einmal gegründet. Welchem Deutschland gehöre
ich nun an? Wie kann es 2 Staaten mit dem gleichen Namen auf dem
gleichen Gebiet geben?
-
In dem Personalausweis der BRD, der heute noch Gültigkeit
hat, steht unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“. Demnach bin auch ich
„DEUTSCH“-Staatsbürger.
-
In der aktuellen Fassung des Grundgesetzes (Stand: 21.7.2010)
steht in Artikel 144 in dem Artikel 23 seien die Länder der
Bundesrepublik Deutschland aufgeführt. Im Artikel 23 stehen jedoch
keine Länder. 1990 wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes
aufgehoben. Es gibt keinen Bereich mehr in dem es gilt. Demnach habe
ich gar keine Staatsbürgerschaft, da das Grundgesetz ja angeblich die
Verfassung eines Staates sein soll.
-
Im
Bundesbesoldungsgesetz von 2008 stand unter § 29 Öffentlich-rechtliche
Dienstherren:
„(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne
dieses Gesetzes sind das Reich,
der Bund, die Länder...“ . Demnach
war der oberste Dienstherr das Reich und ich hatte bis 2008 die
Reichsstaatsbürgerschaft.
-
Heute steht dort: „(1)
Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind der Bund, die Länder...“ Demnach bin ich jetzt Staatsbürger von der
Bund.
-
Nach Artikel
140 des Grundgesetzes sind „die Bestimmungen der Artikel 136, 137,
138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 ...
Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung ist die Begrenzung
genannt.
Zitat: „(2) Die Freiheit
der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften wird gewährleistet.
Der Zusammenschluss von Religionsgemeinschaften innerhalb des Reichsgebietes
unterliegt keinen Beschränkungen.“
Demnach dürfte ich tatsächlich Staatsbürger
des Weimarer Reiches von 1919 sein.
Die
Staatsanwaltschaft.
Ob
die Staatsanwaltschaft berechtigt ist in dieser Strafanzeige
Ermittlungen zu führen werde ich erkennen, wenn sie sich legitimiert
hat.
Daher
erwarte ich die folgende Kopien:
-
Staatsgründungsurkunde für die
Bundesrepublik von Deutschland auf deren Gesetze sich die o.g.
Behördenleiter heute noch berufen.
-
Eine vom Volk genehmigten Verfassung für
die BRD.
-
Eine Gründungsurkunde von dem „Vereinten
Deutschland“, das 1990 gegründet worden und jetzt Mitglied bei den
Vereinten Nationen ist.
-
Eine vom Volk genehmigte Verfassung von
dem „Vereinten Deutschland“.
-
Die Kopie des Amtsausweises (kein
Dienstausweis!) des ermittelnden Staatsanwaltes, woraus ich erkennen
kann ob er noch für die erloschene Bundesrepublik von Deutschland oder
bereits für das „Vereinigte Deutschland“ hoheitliche Aufgaben erfüllt.
Sollte
ich diese Dokumente nicht innerhalb von 4 Wochen erhalten gehe ich
davon aus, dass es tatsächlichen keinen Staat gibt und auch die
Staatsanwaltschaft Amts-Anmaßung begeht.
Der
nächste Schritt meinerseits wäre dann eine Strafanzeige vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte, da man mich
offensichtlich meiner Staatsbürgerschaft beraubt hat oder verlangt,
dass ich sie verleugne
und
eine
Strafanzeige vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen
des Verdachts einer Terroristischen Vereinigung, die fälschlicher
Weise vorgibt in staatlichem Auftrag zu handeln.
(Dass
es sich schon jetzt um eine Terroristische Vereinigung handelt kann
man leicht erkennen, wenn man sich die Handlungen der letzten 40
Jahre ansieht: gesetzwidrig an mehreren Kriegen teilgenommen, linke
und rechte Terroristen im In- und Ausland mit Waffen versorgt,
Sprengstoffanschläge durch Spezialeinheiten verüben lassen um
aufrüsten zu können, Waffen in Krisengebiete geliefert,
grundgesetzwidrige Wahlen, Meineid der Regierungsmitglieder, Verkauf
von Volkseigentum und zusätzliche Verschuldung des Volkes auf über
2 Billionen Euro usw.)
Dies
alles hätte von einer unabhängigen
Staatsanwaltschaft und Richterschaft verhindert
werden müssen, wie das seit 1949 im Grundgesetz steht.
Es ist schon interessant wie
viel
ungestrafte kriminelle Energie Menschen aufbringen dürfen, wenn sie
sich als Regierung bezeichnen und Staatsanwälte und Richter auf
ihrer Gehaltsliste stehen.
Sollte
die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft an einer anderen Lösung
interessiert sein können Sie mich gerne als Privatperson besuchen.
Voraussetzung
allerdings wäre, dass Sie bereit sind in den eigentlichen
Amtsanmaßungen zu ermitteln:
-Kein
Bundespräsident kann internationale Verträge für „Deutschland“
unterschreiben, denn die Bundesrepublik ist nur ein Teil von
Deutschland.
-Keine
Bundeskanzlerin kann die Ostgebiete abtreten, da ihre Hoheitsgewalt
an der Grenze der BRD endet.
-Kein
Bundesminister kann in einem Rechtsstaat gleichzeitig der Legislative
und der Exekutive angehören.
-Kein
Verfassungsrichter darf nach dem Parteienproporz bestimmt, d.h. nach
partei-politischen Gesichtspunkten, bestimmt
werden, denn das widerspricht dem Artikel 3 des Grundgesetzes,
nachdem „Niemand ... wegen ...
seiner politischen Anschauungen ... bevorzugt werden“ darf.
-Kein
Bundestagsabgeordneter darf in mittelbarer Wahl, also über eine
Partei, gewählt werden.
Im
Strafgesetzbuch steht unter §§ 92(2) es sei „das
Recht des Volkes“, die Volksvertretung in „unmittelbaren“
Wahlen zu wählen. Dass das
Verfassungsgericht nicht eingegriffen hat dürfte an dem vorgenannten
Parteien-Proporz gelegen haben.
Mit
anderen Worten: Sie können selbst entscheiden ob sie endlich das
Recht des Volkes durchsetzen, oder sich weiterhin auf die
Seite der Regierung (wie immer sie sich gerade nennen mag), der
Besatzungsmächte und der Konzerne stellen.
Sollten
Sie endlich gegen die Regierung ermitteln, ziehe ich meine
Strafanzeige zurück und verzichte auf die Anzeigen vor einem
internationalen Gericht.
Wenn
Sie keine Ermittlungen gegen die Regierungsmitglieder aufnehmen kommt
die zuständige Staatsanwaltschaft noch mit auf die Anklage-Liste für
den Internationalen Strafgerichtshof.
Werner
May
Fahrenwalde,
den 14.3.2013
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