|
die brd zwischen 1949 und 1990werner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
|
Anfang Mai 1945 kapituliert die Deutsche Wehrmacht. Damit wurde die Wehrmacht aufgelöst, nicht aber der Staat Deutsches Reich. Staatsrechtlich besteht das Deutsche Reich fort, wie das Bundesverfassungsgericht 1973 feststellte: „Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig... Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches… Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art. 23).“ (Akz.: 2 BvF 1/73) Dieses Datum findet sich im Grundgesetz und im Beamtengesetz wieder: Art. 116. (1) GG „Deutscher
im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich
anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit
besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher
Volkszugehörigkeit oder
als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem
Stande vom 31.
Dezember 1937 Aufnahme gefunden
hat.“
Gründung der
Bundesrepublik Deutschland und der
DDR In der
Zeit von der Vertagung des Kontrollrates (20. März 1948) und der
Wiedervereinigung Deutschlands (3. Oktober 1990) hat es verschiedene
Formen der
deutschen Verwaltung gegeben. - Bereits Ende
1946 wurde aufgrund von Vereinbarungen zwischen Großbritannien und den
USA eine
wirtschaftliche Vereinigung von
deren
Besatzungszonen in Deutschland geschaffen (Bi-Zone; aufgrund der Befugnisse, die diesen Ländern in ihren
Besatzungszonen
zustand). 1945 hat auch die Sowjetunion deutsche Zentralverwaltungen (über die fünf Länder in
deren
Besatzungszone) errichtet. In der französischen Besatzungszone
wurden
keine deutschen Zentralverwaltungen geschaffen; Frankreich hat hier
sehr stark
auf die einzelnen ihrer drei Länder gesetzt und auch eine
Zusammenarbeit
zwischen diesen zu verhindern gewusst. Frankreich hat sich jedoch, nach
der
Erkenntnis, dass die Sowjetunion keine einheitliche deutsche
Zentralverwaltung
für alle Besatzungszonen wollte
und aufgrund
der geopolitischen Lage, den beiden Westmächten angeschlossen
und sich
für die Schaffung eines deutschen Staates auf dem Gebiet der drei
westlichen
Besatzungszonen angeschlossen. So kam es zur Berufung des
Parlamentarischen
Rates am 1. September 1948 nach Bonn. 1949
wurde die französische Besatzungszone mit der Bi-Zone verbunden und mit
der
Gründung der Bundesrepublik Deutschland in diese integriert. Das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949, das Gründungsakt und Verfassung der
Bundesrepublik
Deutschland war, wurde durch das Genehmigungsschreiben
der
Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen
Besatzungszone vom 12. Mai 1949 genehmigt. Diese Genehmigung
konnte nur für die drei Besatzungszonen Deutschlands Geltung
erlangen,
deren oberste Gewalt die Militärgouverneure nach Maßgabe des
vierseitigen
Abkommens über Kontrolleinrichtungen in Deutschland ausübten. Mit der
Gründung
der Bundesrepublik Deutschland übertrugen die drei Militärgouverneure
somit den
größten Teil ihrer Gewalt auf dem Gebiet der drei Besatzungszonen auf die staatlichen Organe
der Bundesrepublik Deutschland; mit
dem Inkrafttreten des Vertrags
über
die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den Drei Mächten
(Deutschlandvertrag) vom 26. Mai 1954 i.d.F. vom 23. Oktober
1954 am
5. Mai 1955 verzichteten die drei westlichen Mächte USA,
Großbritannien
und Frankreich auf die, ihnen bzw. ihren Militärgouverneuren durch
den
vierseitigen Vertrag über
Kontrolleinrichtungen in Deutschland übertragene oberste Gewalt in
ihren
Besatzungszonen, behielten jedoch ihre Rechte und
Verantwortlichkeiten für Berlin und Deutschland als Ganzes. Die DDR ist
aufgrund von Entscheidungen der Sowjetunion, welche die
oberste Gewalt in der östlichen Besatzungszone Deutschlands gemäß dem
vierseitigen Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland
innehatte,
entstanden. Durch die Erklärung der Regierung der UdSSR über die
Gewährung der
Souveränität an die DDR vom 25. März 1954 verzichtete
auch die
Sowjetunion formalrechtlich auf diese oberste Gewalt in ihrer Besatzungszone, hat jedoch
ebenfalls die Verpflichtungen der
UdSSR, die sich aus den Viermächteabkommen erwachsen, als fortbestehend und bei
der UdSSR liegend betrachtet. Wie
bei der Bundesrepublik Deutschland auch,
wurde zwischen der DDR und der Sowjetunion ein Vertrag über die
Beziehungen
zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken (Moskauer Vertrag) vom 20. September
1955
geschlossen. Somit entstanden beide
deutsche Staaten
formalrechtlich aufgrund desselben Rechts: aus der obersten Gewalt
jeder
Besatzungsmacht in ihrer Besatzungszone; sie waren souverän, solange
der
Kontrollrat keine einstimmigen Entscheidungen traf. Da der Kontrollrat
zwischen 1949 und 1990 niemals formalrechtlich zusammengetreten ist,
konnte er
solche, die Souveränität der beiden deutschen Staaten beschränkende
Entscheidungen nicht fällen, hätte dies aber jederzeit machen können.
Die
Souveränität der DDR war auch hinsichtlich der Breschenew-Doktrin als
sozialistischer Staat eingeschränkt. Quellen:
Rechtsstellung Deutschlands - Völkerrechtliche Verträge und andere
rechtsgestaltende Akte, Beck-Verlag 1985 von Münch, Dokumente
des geteilten Deutschland, Kröner-Verlag 1976 Rauschning, Die
Gesamtverfassung Deutschlands, Metzner Verlag 1962
Amtsblatt
des Alliierten Kontrollrats 1945-1948 Quelle:
Google: „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“
> Rechtsakte
zum Vereinigten
Wirtschaftsgebiet
(1946/47-1949) <
So kam es zur Installation der BRD als ein vereintes Wirtschaftsgebiet der drei Westsiegermächte. Der „Bund“ führt im Auftrag der amerikanischen, britischen und französischen Regierung (= 3 westl. Besatzungsmächte) die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes weiter. Nachzulesen ist das im
Grundgesetz Art.
133 GG: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung
des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
ein.“ „Die
dem Bundesverfassungsgerichte gemäß Artikel 41 Abs. 2 zustehende
Befugnis wird
bis zu seiner Errichtung von
dem Deutschen Obergericht für das Vereinigte
Wirtschaftsgebiet wahrgenommen,
das nach
Maßgabe seiner Verfahrensordnung entscheidet.“ „Wir möchten, daß klar verstanden wird, daß nach der Einberufung der in dem Grundgesetz vorgesehenen gesetzgebenden Körperschaften und nach der Wahl des Präsidenten und der Wahl und Ernennung des Kanzlers und der Bundesminister in der dafür im Grundgesetz vorgesehenen Form die Regierung der Bundesrepublik Deutschland errichtet und das Besatzungsstatut in Kraft treten wird. Nach der Fertigstellung seiner Schlußaufgaben so, wie sie in Art. 145 (1) festgelegt sind, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst.“ Es ist unschwer zu erkennen, dass in keiner Weise von irgendeiner Souveränität gesprochen werden kann, sondern, dass das Grundgesetz lediglich konkreter Ausdruck und Werkzeug der Westsiegermächte war und bis heute ist. Es ist ein Bestandteil des Besatzungsstatuts und wird lediglich als "deutsches Rechtswerk" ausgegeben. In der „Antwortnote“ der
Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an
die
Militärgouverneure mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten vom
10. Juli
1948 heißt es: „Herr General! Die
Ministerpräsidenten der Länder der drei westlichen Besatzungszonen
haben sich vom 8. bis 10. Juli dieses Jahres in Koblenz versammelt, um
die von
ihnen erbetenen Antworten auf die am 1. Juli dieses Jahres überreichten
Dokumente zu beraten. Sie haben die darin niedergelegten Aufträge der
Militärgouverneure einer eingehenden Diskussion unterworfen und sind
dabei
einstimmig zu den in den Anlagen zu diesem Schreiben enthaltenen
Auffassungen
gekommen, um deren Prüfung sie bitten … ...Die
Ministerpräsidenten glauben..., daß, unbeschadet der Gewährung
möglichst vollständiger Autonomie an die Bevölkerung dieses Gebietes alles vermieden
werden müßte, was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines
Staates
verleihen würde; sie sind darum der Ansicht, daß auch durch das hierfür
einzuschlagende Verfahren zum Ausdruck kommen müßte, daß es sich
lediglich um
ein Provisorium handelt, sowie um eine Institution, die Ihre Entstehung
lediglich dem augenblicklichen Stand der mit der gegenwärtigen
Besetzung
Deutschlands verbundenen Umstände verdankt. In Anbetracht der
bisherigen Unmöglichkeit einer Einigung der vier
Besatzungsmächte über Deutschland müssen die Ministerpräsidenten
besonderen
Wert darauf legen, daß bei der
bevorstehenden Neuregelung alles vermieden wird,
was geeignet sein könnte, die Spaltung zwischen West und Ost
[Schlesien,
Pommern, Ostpreußen, usw.] weiter zu vertiefen. Sie sind der
Überzeugung, daß das von ihnen vorgeschlagene Verfahren geeignet ist,
das in
Anbetracht der gegebenen Verhältnisse zur Bewältigung der gegenwärtigen
Schwierigkeiten tauglichste Instrument für die Verwaltung des den drei
westlichen Besatzungsmächten unterstehenden Gebietes Deutschlands in
der
kürzesten Zeit zu schaffen. Für den
Vorschlag der Ministerpräsidenten, von einem Volksentscheid Abstand zu
nehmen,
waren die gleichen Erwägungen maßgebend. Ein Volksentscheid würde dem
Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung
zukommen sollte. Die Ministerpräsidenten möchten and dieser Stelle noch
einmal
betonen, daß ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann
geschaffen
werden kann, wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt,
sich in
freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses
Zeitpunktes
können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden …. Die
Ministerpräsidenten sprechen endlich den Wunsch und die Erwartung
aus, daß durch einen Beschluß der Regierungen Frankreichs,
Großbritanniens und
der Vereinigten Staaten der
Kriegszustand [mit dem Deutschen Reich] aufgehoben werden
möge … Unterschrift der
elf Ministerpräsidenten (Zitiert aus: Der
Parlamentarische Rat 1948 - 1949, Akten und Protokolle Band 9, München
1996)
„Die Ministerpräsidenten
möchten and dieser Stelle noch einmal betonen,
daß ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen
werden
kann, wenn das gesamte deutsche Volk
die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu
konstituieren.“ Sieht man sich die beiden Plakate aus der damaligen Zeit an wird klar, dass das deutsche Volk nicht nur aus den Menschen in den westlichen Besatzungszonen und der DDR besteht. Deutscher ist wer in den Grenzen von 1937 geboren wurde. Deutscher ist wer die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ besitzt. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR (Akz: 2 BvF 1/73) kann man unter dem Leitsatz 4 nachlesen: „Aus dem Wiedervereinigungsgebot
folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die
Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel
aufgeben, alle
Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die
Erreichung dieses
Zieles hinzuwirken – das schließt die Forderung ein, den
Wiedervereinigungsanspruch im Innern wach zu halten und nach außen
beharrlich
zu vertreten – und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung
vereiteln
würde.“ „ Artikel 16 GG geht
davon aus, dass die „deutsche Staatsangehörigkeit“, die auch in Artikel
116 Abs
1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik
Deutschland ist. Deutscher
Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur
der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.“ „Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr
Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein
einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“
(Deutsches Reich),
zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein
einheitliches
Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes
Staatsgebiet
als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.“ Nachlesen kann man
das auch in der Drucksache 14/533: „Entwurf eines Gesetzes
zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Artikel 1 Änderung
des Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes 15.07.1999: 21.08.2002: Im
Jahre 2005
wurde der Wortlaut nochmals geändert: 14.03.2005: Zum „Vaterland“ Deutschland gehören also auch die Ost-Gebiete Schlesien, Pommern, Ostpreußen, usw. Solange die dort lebenden Menschen nicht in freier Selbstbestimmung entscheiden können, ob sie zu dem Deutschen Reich oder zu Polen gehören wollen wird es keine Verfassung für Deutschland geben können. Der „Parlamentarische
Rat“, der das
Grundgesetz ausarbeiten sollte, bestand aus 65 Delegierten aus den
„westdeutschen“ Landtagen und wurde von den 3 westlichen
Besatzungsmächten
eingesetzt. Das Grundgesetz musste durch die Besatzer genehmigt werden
bevor es
verkündet wurde. Jede Grundgesetzänderung bedurfte der Genehmigung
durch die 3
Westmächte. Das Grundgesetz ist, wie die Ministerpräsidenten in ihrem
Schreiben
ausdrücklich betonen, keine
Verfassung. Um das zu verdeutlichen wurde bewusst keine
Volksabstimmung
darüber abgehalten (Zitat: „Ein
Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur
einer
endgültigen Verfassung zukommen sollte.“) Die BRD sollte lediglich „ein Provisorium“ und das Grundgesetz ein Regelwerk zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sein. Außerdem gibt es ja bereits eine „Deutsche Verfassung“ wie man dem Artikel 140 des Grundgesetzes entnehmen kann: Art.
140 GG „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen
Verfassung vom 11. August 1919
sind
Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Obwohl die BRD seit 1954 angeblich keiner Besatzungsmacht mehr unterworfen ist, bestimmen die westlichen Siegermächte mindestens bis 1990 über innere Angelegenheiten dieses angeblich souveränen Staates. - Am 23. Oktober 1954 wurde in Paris das Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes unterzeichnet. - Dennoch mussten die Siegermächte des WK II wieder an den Verhandlungen zur so genannten Wiedervereinigung der BRD mit der DDR teilnehmen. - Im Rahmen der so genannten Wiedervereinigungsverhandlungen kam es zu den Verhandlungen zum so genannten 2+4-Vertrag, der eigentlich Vertrag zu abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland heißt, am 12. September 1990. Dieser Vertrag war offensichtlich immer noch nicht „abschließend“, denn noch heute (2008) kann man im Grundgesetz nachlesen, dass wir in einem besetzten Land leben: Art. 79. (1) GG
Art. 79. (1) GG (2) Ein
solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der
Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.“ „Art. 23 GG Durch Gesetz vom
21. Dezember 1992 wurde der Artikel mit folgendem Wortlaut eingefügt: Und weil unsere
Volksvertreter keine Zeit haben sich mit dem Grundgesetz zu
beschäftigen und
noch nicht bemerkt haben, dass im Artikel 23 gar keine Länder mehr
aufgeführt
sind kann man im Artikel 144 GG immer noch nachlesen: „Art. 144. (2) Soweit die
Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder
Beschränkungen
unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß
Artikel 38
Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den
Bundesrat zu
entsenden.“ Zusammenfassung: Die BRD war bis 1990 kein Staat sondern ein Provisorium ohne Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hatte bis 1990 keine Verfassung über das es richten konnte und war demnach nichts anderes als das „Deutsche Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“. Eine Verfassung sollte Deutschland erst bekommen, wenn die Grenzen von 1937 als Staatsgrenze Gültigkeit haben, also auch die Ost-Gebiete Schlesien, Pommern, Ostpreußen zu den Gebieten der DDR, der BRD und zu Berlin wiedervereinigt worden sind. Und so stand es auch in der alten Fassung des Artikel 146 des Grundgesetzes: Art. 146 GG (bis
1990) Da dieser Zustand politisch nicht mehr beabsichtigt ist, wird
die
Bevölkerung dieses Landes auch künftig ohne Verfassung und ohne Staat
auskommen
müssen. |