"verfassungs"beschwerde  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de

Grundgesetz und Verfassung

Der Staat


Die Grenzen


Die Haupstadt

Die Regierung


Die Volksvertreter


Die Gewaltenteilung


Die Eide


Die Präambel und Gott


Das Widerstandsrecht


Ergänzung:
Die BRD zwischen
1949 und 1990




Die gesamte Begründung als HTML-Datei




































Ergebnis der Beschwerde





Hiermit erhebe ich eine „Verfassungs“beschwerde

wegen fortgesetzter Verstöße gegen:

Art. 1 (3), Art. 3 (3), Art. 9 (2), Art. 14(1), Art. 15, Art. 16 (1), Art. 19 (2) und (4), Art. 20 (1), (2) und (3), Art. 21 (2), Art. 38 (1), Art. 48 (3), Art. 64 (2), Art. 66, Art. 92 und Art. 97 (1) Grundgesetz

 Mein Fall:

 Ich hatte 2 Klagen beim Verwaltungsgericht Greifswald gegen das Amt Uecker-Randow eingereicht.

a)      Am 2.5.2004 wegen des Verdachts des Missbrauchs der Grundsteuer A durch die Regierung der BRD  Akz 3 A 1044/04

b)      Am 19.11.2007 wegen der Festsetzung von Mahngebühren    Akz 5 A 1952/07

Am 25.2.2008 habe ich das Verwaltungsgericht Greifswald und das Amt Uecker-Randow per Einschreiben aufgefordert mir bis zum 15.3.2008 zu belegen, dass sie legitimiert sind im Namen des Staates „Bundesrepublik Deutschland“ Bescheide zu erlassen und Urteile zu fällen da Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehört. Sollte das nicht geschehen wären meine Klage und die Verhandlung eine Farce, da die beteiligten Beamten und Richter als Privatpersonen handelten. (Die ausführliche Begründung ist Hauptpunkt dieser Beschwerde).

Durch Post-Zustellung am 7.3.2008 erhalte ich die Gerichtstermine für die beiden o.g. Klagen. Beide Schreiben sind datiert vom 19.2.2008 (!). Sie wurden angeblich vor meinem „Legitimierungsschreiben“ abgefasst. Weder das Gericht noch das Amt Uecker-Randow haben meinen Brief vom 7.3.2008 beantwortet.

Offensichtlich sind die Behörden nicht in der Lage meine Argumentation zu widerlegen. Daher werde ich weder die geforderten Gerichtskosten bezahlen noch den Verhandlungstermin wahrnehmen bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.

 
Zusammenfassung der Grundgesetzbeschwerde.

Politik, Justiz und Beamtenschaft haben die Bevölkerung dieses „Staates“, von dem die Bevölkerung nicht einmal weiß wie er tatsächlich heißt und welche Grenzen er hat, Jahrzehnte für dumm verkauft. Die Bevölkerung gehört laut Personalausweis zu dem Staat DEUTSCH und die Grenzen sind, laut Beamtengesetz und anderen Gesetzen, die Grenzen von 1937. Die „neuen“ Bundesländer konnten den „alten“ Bundesländern 1990 nicht beitreten da die Länder der ehemaligen DDR zu dem Zeitpunkt noch nicht gegründet und die Bundesländer der BRD aus dem Grundgesetz gelöscht waren.

Die Bundeshauptstadt Berlin ist offensichtlich noch „Exterritoriales Gebiet“ und kann nur deshalb als Regierungssitz genutzt werden, da alle Ministerien noch einen Hauptsitz in Bonn haben.

Man redet der Bevölkerung seit fast 60 Jahren ein sie habe eine Verfassung und untermauert diese Lügen mit Begriffen wie „Verfassungsgericht“ oder „Verfassungsschutz“. Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern ein Regelwerk um die Ordnung in einem besetzten Land aufrecht zu erhalten. Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein souveränes Land und soll es nach dem Willen der Politiker auch nicht werden. Ihre Bestrebungen gehen zu einer Europäischen Union in der die Bevölkerung dieses Landes schnellstmöglich integriert werden soll.

Offensichtlich werden diese Bemühungen unternommen damit die Lügen und der Betrug der Politiker von der Bevölkerung nicht mehr geahndet werden kann. Internationales Recht steht dann über deutschem Recht.

Das Volk war nie ein Souverän und alle Macht ging und geht von einigen wenigen korrupten Parteien aus. Selbst die Wahlen sind eine Farce, da Politiker, die auf einem der „Sicheren Listenplätze“ stehen nicht abgewählt und durch andere ersetzt werden können. So bleiben die Parteifunktionäre solange an der Macht wie das die Partei für richtig findet. Es gibt faktisch keine Volksvertreter sondern nur Vertreter von Parteien, da die Parteien bestimmen wer zur Wahl zugelassen wird und wer nicht.

Das widerspricht dem Inhalt und dem Wortlaut des Grundgesetzes und wurde ermöglicht durch die Missachtung der Gewaltenteilung. Staatsanwälte werden von der Politik kontrolliert und die Richterschaft ist von der Politik abhängig oder wird von ihr gewählt. Damit waren und sind die kriminellen Machenschaften der Regierungen strafrechtlich durch den Bürger nicht zu unterbinden. Da das Grundgesetz von Anfang an durch die Parteien missachtet wurden stellt sich auch die Frage welche Abgeordneten gesetzmäßig ihr Mandat erhalten und welche Regierung legal an der Macht war?

Dies ist Inhalt meiner Grundgesetzbeschwerde und wird im Folgenden belegt.

Ich halte es für selbstverständlich, dass diese Beschwerde von einem Richter und nicht von einem Verwaltungsbeamten behandelt wird da Beamte der Regierung angeschlossen sind und nicht zur Rechtsprechung gehören.

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