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"verfassungs"beschwerdewerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
Hiermit erhebe ich eine „Verfassungs“beschwerde wegen fortgesetzter Verstöße gegen: Art. 1 (3), Art. 3
(3), Art. 9 (2), Art. 14(1), Art. 15, Art. 16 (1), Art. 19 (2) und (4), Art. 20 (1),
(2) und (3), Art. 21 (2), Art. 38 (1), Art. 48
(3), Art. 64 (2), Art. 66, Art.
92 und Art. 97 (1)
Grundgesetz a) Am 2.5.2004 wegen des Verdachts des Missbrauchs der Grundsteuer A durch die Regierung der BRD Akz 3 A 1044/04 b) Am 19.11.2007 wegen der Festsetzung von Mahngebühren Akz 5 A 1952/07 Offensichtlich sind die Behörden nicht in der Lage meine Argumentation zu widerlegen. Daher werde ich weder die geforderten Gerichtskosten bezahlen noch den Verhandlungstermin wahrnehmen bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.
Die Bundeshauptstadt Berlin ist offensichtlich noch „Exterritoriales Gebiet“ und kann nur deshalb als Regierungssitz genutzt werden, da alle Ministerien noch einen Hauptsitz in Bonn haben. Man redet der Bevölkerung seit fast 60 Jahren ein sie habe eine Verfassung und untermauert diese Lügen mit Begriffen wie „Verfassungsgericht“ oder „Verfassungsschutz“. Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern ein Regelwerk um die Ordnung in einem besetzten Land aufrecht zu erhalten. Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein souveränes Land und soll es nach dem Willen der Politiker auch nicht werden. Ihre Bestrebungen gehen zu einer Europäischen Union in der die Bevölkerung dieses Landes schnellstmöglich integriert werden soll. Offensichtlich werden diese Bemühungen unternommen damit die Lügen und der Betrug der Politiker von der Bevölkerung nicht mehr geahndet werden kann. Internationales Recht steht dann über deutschem Recht. Das Volk war nie ein Souverän und alle Macht ging und geht von einigen wenigen korrupten Parteien aus. Selbst die Wahlen sind eine Farce, da Politiker, die auf einem der „Sicheren Listenplätze“ stehen nicht abgewählt und durch andere ersetzt werden können. So bleiben die Parteifunktionäre solange an der Macht wie das die Partei für richtig findet. Es gibt faktisch keine Volksvertreter sondern nur Vertreter von Parteien, da die Parteien bestimmen wer zur Wahl zugelassen wird und wer nicht. Das widerspricht dem Inhalt und dem Wortlaut des Grundgesetzes und wurde ermöglicht durch die Missachtung der Gewaltenteilung. Staatsanwälte werden von der Politik kontrolliert und die Richterschaft ist von der Politik abhängig oder wird von ihr gewählt. Damit waren und sind die kriminellen Machenschaften der Regierungen strafrechtlich durch den Bürger nicht zu unterbinden. Da das Grundgesetz von Anfang an durch die Parteien missachtet wurden stellt sich auch die Frage welche Abgeordneten gesetzmäßig ihr Mandat erhalten und welche Regierung legal an der Macht war? weiter zu: Grundgesetz und Verfassung |