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Aktion "Ossi"










Aktion "Wessi"









Als ich meinen Personalausweis erneuern sollte, fragte ich bei der zuständigen Behörde warum unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ steht. Die Antwort des leitenden Verwaltungsbeamten: „Solange Sie nicht einen gegenteiligen Nachweis erbringen, sind Sie Deutscher. Ihr Alter beträgt mehr als 16 Jahre und Sie leben in der Gemeinde Fahrenwalde…“

Die Gemeinde Fahrenwalde liegt in Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern gehört zur Bundesrepublik Deutschland und demnach bin ich Deutscher Staatsbürger. Das hatte ich bis vor kurzem auch geglaubt. Inzwischen wurde ich eines Besseren belehrt:

Mir liegt der „Einigungsvertrag“ vor, der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dort heißt es im Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:

„(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland…“

 Mir liegt das „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ vor, veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 14. August 1990. Dort heißt es unter Punkt 1:

Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

Mecklenburg Vorpommern durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin…“

 Mir liegt ein Auszug des Grundgesetzes vom Oktober 1990 vor. Dort heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.

 Der Artikel 23 des Grundgesetzes, auf den sich der Einigungsvertrag bezieht, existierte zu dem Zeitpunkt gar nicht. Er war „aufgehoben“.

In dem aufgehobenen Artikel war der Geltungsbereich des Grundgesetzes benannt, wie man unschwer erkennen kann:

Art. 23 GG „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern...“

 Holger Fröhner beschreibt in seinem Internet-Beitrag „Die Jahrhundertlüge“ die rechtlichen Folgen dieser Streichung:

 Mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ auf zu existieren und die handelnden Politiker verloren damit ihre Legitimation. Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politiker abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!

Das betrifft beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht sind Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969, von der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987):

Artikel 53 - Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens):

Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.

Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können. Diese Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht im Gegensatz stehen.

Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikel 23 a.F. „Grundgesetz“ eben dieser Paragraph am 31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“, nicht mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde. Damit kann der Paragraph 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 a.F. „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.“

„Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist (!) und nur durch "faktische Unterwerfung" eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als "Ersatzverfassung" nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen! Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nichtstaatliche Organisation.

Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann. Die Verfahren sind daher sämtlich einzustellen, es sei denn, von Seiten des Staates wird eine Legitimation geliefert, die rechtlich zwingend ist. Unzulässig sind Argumentationen mit der "normativen Kraft des Faktischen", "Gewohnheitsrecht" oder ähnliche Verlegenheitslösungen. Diese sind als Eingriffsgrundlage gegen den Bürger nicht geeignet!

Da auch die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens zumindest von einem Stillstand der Rechtspflege auszugehen.“

(Holger Fröhner – Die Jahrhundertlüge)

 
Im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990 heißt es:

„Art. 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen...“

 Dem Wortlaut und dem Sinn nach wurden demnach die BRD, die DDR und Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“. Im Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:

„...Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.

 Im Artikel 10 kann man nachlesen:

„Die Urschrift dieses Vertrages ... wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt...“

Offensichtlich gibt es neben der Regierung der Bundesrepublik Deutschland noch eine Regierung des Staates „Das vereinte Deutschland“, die den Vertrag für „Das vereinte Deutschland“ ratifiziert hat.

1990 wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung die BRD offensichtlich in eine „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ umgewandelt. Demnach gehöre ich nicht mehr zum Personal von DEUTSCH sondern zum Personal einer privatwirtschaftlich orientierten Firma die das gesamte Staatsvermögen verwaltet, aber nur mit 25.500,- Euro haftet. Auch davon wusste ich bisher nichts. Im Internet steht diese Firma sei „Ein Ende 2000 gegründetes Unternehmen des Bundes mit Sitz in Frankfurt/Main. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.“ Dem Handelsregisterauszug kann man das tatsächliche Gründungsdatum entnehmen: 29.8.1990.

Demnach gehöre ich mindestens 4 Staaten an:

Dem Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937),
als Personal des Staates DEUTSCH,
der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989
„Das vereinte Deutschland“ aus dem Jahre 1990 von dem ich bisher noch nie gehört habe.

 Oder ich gehöre zum Personal der „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“, ebenfalls aus dem Jahre 1990, der ich nie beigetreten bin.

Oder ich bin sogar staatenlos, da ich in Mecklenburg-Vorpommern wohne, das den alten Bundesländern - aus genannten Gründen – nicht beitreten konnte.

Wie das Bundesverwaltungsgericht feststellte muss man den Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ich sehe mich außer Stande zu erkennen welchem Staat ich angehöre und welche Gesetze für mich gelten.

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

-         Ich beantrage festzustellen ob die „neuen“ Bundesländer zum Zeitpunkt ihres angeblichen Beitritts zu den „Alten“ Bundesländern bereits existierten –

-         Ich beantrage festzustellen welche Regierung das „vereinte Deutschland“ leitet und ob sie berechtigt ist Verträge abzuschließen -

-         Ich beantrage festzustellen welche Funktion die „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ hat 

-         Ich beantrage festzustellen ob es Recht ist, dass eine GmbH, die nur mit 25.500 Euro haftet, einen Schuldenberg von 1,5 Billionen Euro verwaltet –

 
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