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der staatwerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
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Als ich meinen Personalausweis erneuern
sollte, fragte ich
bei der zuständigen Behörde warum unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“
steht.
Die Antwort des leitenden Verwaltungsbeamten: „Solange Sie
nicht einen gegenteiligen Nachweis erbringen, sind Sie
Deutscher. Ihr Alter beträgt mehr als 16 Jahre und Sie leben in der
Gemeinde
Fahrenwalde…“ Die Gemeinde Fahrenwalde liegt in Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern gehört zur Bundesrepublik Deutschland und demnach bin ich Deutscher Staatsbürger. Das hatte ich bis vor kurzem auch geglaubt. Inzwischen wurde ich eines Besseren belehrt: Mir liegt der „Einigungsvertrag“ vor, der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dort heißt es im Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“: „(1) Mit dem
Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur
Bundesrepublik Deutschland gemäß
Artikel 23 des Grundgesetzes am 3.
Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik
Deutschland…“ „Mit Wirkung vom
14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende
Länder gebildet: Mecklenburg Vorpommern
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und
Schwerin…“ In dem aufgehobenen Artikel war der Geltungsbereich des Grundgesetzes benannt, wie man unschwer erkennen kann: Art. 23 GG „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern...“ „Mit der Streichung des Artikel 23
a.F. des „Grundgesetzes“
hörte die „BRD“ auf zu existieren und die handelnden Politiker verloren
damit
ihre Legitimation. Somit sind alle Verträge, die nach dem
Datum der
Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politiker
abgeschlossen
wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig! Das betrifft
beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht
sind
Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe
Artikel
53 des „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai
1969, von
der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987): Artikel 53 - Verträge
im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts
(ius cogens): Ein Vertrag ist
nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu
einer
zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses
Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts
eine Norm,
die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit
angenommen
und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf
und die
nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben
Rechtsnatur
geändert werden kann. Es entspricht
internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die
Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können. Diese Verträge
dürfen zu
anderen, übergeordneten Normen nicht im Gegensatz stehen. Nachweislich ist aber
seit der Streichung des Artikel 23 a.F. „Grundgesetz“ eben dieser
Paragraph am
31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“,
nicht
mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde. Damit kann
der
Paragraph 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 a.F. „GG“)
wohl
kaum umsetzbar gewesen sein.“ „Das „Grundgesetz“,
das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist (!) und nur durch
"faktische Unterwerfung" eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde
(vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat
vom 8.
September 1948), kann aber als "Ersatzverfassung" nicht auf eine
selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines
Geltungsbereichs
(wie im alten Art. 23) verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese
grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen! Dies ist derzeit nicht
mehr der
Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine
nichtstaatliche
Organisation. Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen für
laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf
nicht (mehr) stützen kann. Die Verfahren sind daher sämtlich
einzustellen, es
sei denn, von Seiten des Staates wird eine Legitimation geliefert, die
rechtlich zwingend ist. Unzulässig sind Argumentationen mit der
"normativen Kraft des Faktischen", "Gewohnheitsrecht" oder
ähnliche Verlegenheitslösungen. Diese sind als Eingriffsgrundlage gegen
den
Bürger nicht geeignet! Da auch die gesamte
Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in
der „DDR“
auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in
konsequenter Fortführung des Gedankens zumindest von einem Stillstand
der
Rechtspflege auszugehen.“ (Holger Fröhner – Die Jahrhundertlüge)
„Art. 1(1) Das vereinte
Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland,
der
Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen...“ „...Die Ratifikation
erfolgt auf deutscher Seite durch das
vereinte Deutschland. Dieser
Vertrag gilt für das vereinte
Deutschland.“ „Die Urschrift dieses
Vertrages ... wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
hinterlegt...“ 1990 wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung die BRD offensichtlich in eine „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ umgewandelt. Demnach gehöre ich nicht mehr zum Personal von DEUTSCH sondern zum Personal einer privatwirtschaftlich orientierten Firma die das gesamte Staatsvermögen verwaltet, aber nur mit 25.500,- Euro haftet. Auch davon wusste ich bisher nichts. Im Internet steht diese Firma sei „Ein Ende 2000 gegründetes Unternehmen des Bundes mit Sitz in Frankfurt/Main. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.“ Dem Handelsregisterauszug kann man das tatsächliche Gründungsdatum entnehmen: 29.8.1990. Demnach gehöre ich mindestens 4 Staaten an: Dem Deutschen Reich (in den Grenzen von
1937), „Jedermann muß, um
sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein,
den
räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen
können. Ein
Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb
wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ - Ich beantrage festzustellen welche Regierung das „vereinte Deutschland“ leitet und ob sie berechtigt ist Verträge abzuschließen - - Ich beantrage
festzustellen welche Funktion die „Finanzagentur Bundesrepublik
Deutschland
GmbH“ hat - Ich
beantrage
festzustellen ob es Recht ist, dass eine GmbH, die nur mit 25.500 Euro
haftet,
einen Schuldenberg von 1,5 Billionen Euro verwaltet –
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