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Unsere Regierung wird nicht von der Bevölkerung sondern von den Abgeordneten der Parteien gewählt. Die Abgeordneten wählen keine unabhängigen und demokratisch gesinnte Menschen aus dem Volk sondern Parteimitglieder aus ihren Reihen. So kommt es, dass die Mehrheit der Minister und die Bundeskanzlerin sowohl Abgeordnete als auch Regierungsmitglieder sind. Das verstößt eindeutig gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, also gegen das Grundgesetz, wird aber seit 1949 so praktiziert. Das Grundgesetz besagt im Art. 66: „Der Bundeskanzler und
die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf
ausüben“. Als Abgeordnete erhalten die Bundeskanzlerin und die Minister zwar keinen Sold sondern eine „Entschädigung“, aber sie üben für eine unbestimmte Zeit den Beruf des Volksvertreters aus. Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1335b.html am 6.12.2007) heißt es zum Thema „Übergangsgeld“: „Das Übergangsgeld für Abgeordnete
soll den
beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den
Abgeordneten nach
dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine
Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen
Berufstätigkeit
zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die
Unabhängigkeit der
Abgeordneten zu sichern. Wer
ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine
ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf.
Die
Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei
anderen
der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter
verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt
wird...“ Demnach geben
Bundestagsabgeordnete
regelmäßig ihren „alten“ Beruf auf und verzichten auf die „Förderung
der
eigenen beruflichen Karriere“. Abgeordnete, die Bundeskanzlerin
oder
Minister werden, verzichten auf keine Karriere. Sie geben
möglicherweise ihren
ehemaligen Beruf auf, wenn sie nicht schon Berufspolitiker waren, und
üben
einen neuen Beruf aus: sie Vertreten ein Volk von mehr als 80 Millionen
Menschen. Eine derart verantwortungsvolle Tätigkeit kann man nicht
nebenberuflich erledigen. Eine weitere Lüge
steckt in diesem Text:
Abgeordnete, die gleichzeitig Parteifunktionäre, Kanzlerin oder
Minister sind,
wissen genau, dass sie wieder gewählt werden, denn sie selbst haben
sich bei
der Listenwahl auf einen vorderen „sicheren“ Platz gesetzt und können
faktisch
nicht abgewählt werden. Das gesamte Wahlsystem ist korrupt und verlogen
und
steht im Widerspruch zu dem Sinngehalt des Grundgesetzes. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie in meiner Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel . Der Inhalt dieser Strafanzeige ist Bestandteil der Beschwerde. - Ich
beantrage festzustellen, ob die gleichzeitige
Ausübung des Bundestag-Abgeordneten-Mandats mit der Ausübung des Amts
einer
Bundeskanzlerin oder eines Ministeramts vereinbar ist oder ob es sich
um einen
Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und gegen Artikel 66 GG
handelt.
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