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strafanzeige gegen frau merkelwerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
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Hiermit erstatte ich eine Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkelu.a. wegen
des Verdachts des Betrugs und der Vorteilnahme. StGB § 263 Betrug
(1) Wer in
der Absicht, sich oder
einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das
Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung
falscher
oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt
oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe
bestraft. (2) Der
Versuch ist strafbar. (3) In
besonders schweren Fällen ist
die Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Ein besonders
schwerer Fall
liegt in der Regel vor, wenn der Täter
(5) Mit
Freiheitsstrafe von einem
Jahr bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe
von 6
Monaten bis zu 5 Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied
einer Bande,
die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263
bis 264 oder 267 bis 269
verbunden hat,
gewerbsmäßig begeht. (7) Die §§ 43a
und 73b sind
anzuwenden, wenn
der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten
Begehung
von Straftaten nach den §§ 263
bis 264
oder 267
bis 269
verbunden hat. § 73d
ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. StGB § 331 Vorteilsannahme (1)
Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders
Verpflichteter,
der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten
fordert,
sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft. Begründung:
Am 5.3.07 habe ich eine Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel
u.a. eingereicht
(Akz 76 Jd 418/07). Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt
es sei
unzulässig „Ermittlungen in der
Hoffnung zu beginnen, dass diese tatsächliche
Anhaltspunkte für das Vorliegen strafbarer Handlungen erbringen werden“.
Ich
erneuere meine Anzeige hiermit anlässlich der geplanten Erhöhung der
Abgeordneten-Diäten um fast 10 %. Schon das Wort „Diät“ zeigt an, dass
hier
etwas vor der Bevölkerung vertuscht werden soll. Tatsächlich erhalten
die
Abgeordneten keine „Diäten“ sondern sie haben „Anspruch
auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ (Art.
48(3) GG) Das
Wort „Entschädigung“ besagt, dass sie Anspruch auf Schadensersatz hat.
Der
Schaden, der Ihr durch die Annahme eines Abgeordnetenmandats entsteht
ist der
Wegfall ihrer bisherigen Einnahmenquelle. Laut
Auskunft des Bundeskanzleramtes „erhalten
Parlamentsmitglieder grundsätzlich zurzeit eine zu versteuernde
Entschädigung
von 7009 Euro monatlich. Für Frau Dr. Merkel reduziert sich dieser
Betrag nach
Paragraph 29 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes um 50 Prozent, da sie
als
Bundeskanzlerin zugleich ein Einkommen aus einem Amtsverhältnis
bezieht. Hinzu kommt eine
Kostenpauschale in Höhe von
3720 Euro zum Ersatz von Aufwendungen im Rahmen der Mandatsausübung wie
etwa
der Unterhalt eines Wahlkreisbüros. Unter Maßgabe von Paragraph 12
Absatz 6 des
Abgeordnetengesetzes wird diese Kostenpauschale für die Abgeordnete Dr.
Angela
Merkel um 25 Prozent reduziert.“ (Schriftlicher
Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr über den Abschnitt III.
Der Bundestag) „Das Übergangsgeld für Abgeordnete
soll den
beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den
Abgeordneten nach
dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf
oder die Aufnahme einer neuen
Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei,
die
Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. Wer
ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit
seinen
bis dahin ausgeübten Beruf auf.
Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der
bei anderen
der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter
verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt wird.
Wenn
nicht, kann er nur in seine vorherige Position zurückkehren. Existiert
sein
Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag
keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch wer vorher selbständig oder
freiberuflich
tätig war, muss häufig wieder ganz von vorne anfangen. Für jedes Jahr der
Parlamentszugehörigkeit
wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen
Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier
Monate,
insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem
Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch solche aus privaten
Quellen
- auf das Übergangsgeld angerechnet.“ Demnach gibt jeder Abgeordnete „regelmäßig
für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf
auf“, um sich unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen
seiner Aufgabe
als Volksvertreter zu widmen. Dafür erhält er/sie aus der Steuerkasse,
eine
entsprechende Entschädigung und
später ein Übergangsgeld um in
seinen
alten oder neuen Beruf zurückzufinden. Es ist ein Widerspruch in sich,
dass
jemand eine Entschädigung erhält ohne einen Schaden zu haben und ein
Übergangsgeld wenn er/sie seinen alten Beruf nicht aufgegeben hat
sondern seine
Neben- oder Haupttätigkeit in vollem Umfang weiter ausführt. (Definition: "Gewaltenteilung, Verteilung der
Staatsgewalt auf die Exekutive
oder vollziehende Gewalt, die Legislative oder Gesetzgebung und die
Judikative
oder richterliche Gewalt mit dem Ziel, den Missbrauch von Macht durch
die
gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten zu verhindern und die
bürgerlichen
Rechte zu schützen. Die Gewaltenteilung ist das grundlegende
Strukturprinzip
des Rechts- und Verfassungsstaates.") (Microsoft Encarta 2004) Dies ist der Betrag den sie alleine dem
Volksvermögen
schadet. Hinzu kommen die Gelder, die sich ihre Ministerkollegen
aus dem
Volksvermögen entnehmen die ebenfalls ein
Mandat als Abgeordnete behalten haben. Innenminister: Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) Justizministerin: Brigitte Zypries (SPD) Verteidigungsminister: Franz Josef Jung
(CDU/CSU) Bildungsministerin: Anette Schavan
(CDU/CSU) Landwirtschaftsminister: Horst Seehofer (CDU/CSU) Gesundheitsministerin: Ulla Schmidt (SPD) Umweltminister: Sigmar Gabriel (SPD) Wirtschaftsminister: Michael Glos (CDU/CSU) Entwicklungsministerin: Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) Auch hierzu einige Namen und Daten, die der
Internetseite www.nebeneinkuenfte-bundestag.de
entnommen wurden: Abgeordnete mit den meisten
angegebenen Arbeitgebern
Wie kann ein
Abgeordneter, der angeblich die Interessen von über
82 Millionen Menschen vertritt, nebenbei noch 33 Arbeitgeber haben?
Wie viel
Zeit bleibt einem Volksvertreter für die Erfüllung seines Mandats, wenn
er
nebenbei Akten studieren, Vorträge ausarbeiten, Referate halten,
Vorstandssitzungen besuchen oder Beratungstätigkeiten übernehmen muss,
für die
er entlohnt wird? Wird er entlohnt ohne etwas dafür geleistet zu haben,
dann
dürfte es sich um Schmiergelder handeln. (alle Angaben: www.nebeneinkuenfte-bundestag.de)
Betrachtet
man sich diese Zahlen, so muss man annehmen, dass einige
Bundestagsabgeordnete hauptberuflich für
irgendwelche Konzerne tätig
sind und nur nebenbei das Volk vertreten. Offensichtlich sind sie
Amateure die
ihre ihr Mandate nur dann wahrnehmen, wenn sie gerade mal Zeit dazu
haben. Verfolgt
man die Teilnahme an einigen Parlamentsdebatten so sind die meisten
Stühle leer.
Offensichtlich vertreten die Volksvertreter dann gerade eine Firma oder
einen
Konzern. Hierfür dürfen sie dann aber keine Entschädigung aus der
Staatskasse
beziehen. Die
hier aufgeführten 10 Spitzenreiter sind natürlich nur natürlich nur die
Spitze
dieses Eisberges. Es wäre Aufgabe der
Staatsanwaltschaft auch die übrigen
Abgeordneten dahingehend zu überprüfen, ob sie neben der
„Abgeordnetenentschädigung“ weitere Einkünfte haben. Wie aus
der o.g.
Definition zum Übergangsgeld hervorgeht „trägt
das Übergangsgeld dazu bei, die
Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.“ Daraus folgt:
Abgeordnete
die eine oder mehrere Nebeneinnahmen haben sind nicht mehr unabhängig
und
verstoßen auch damit gegen das Grundgesetz. Aus
der folgenden Liste kann man ersehen, dass 30 Abgeordnete allein für
die
Bundesnetzagentur arbeiten und von ihr bezahlt werden. Wie kann ein
Volksvertreter
gleichzeitig ein Konzernvertreter sein, wo doch gegensätzliche
Interessen
bestehen? Der Volksvertreter hat das Allgemeinwohl zu vertreten. Ein
Konzernmitarbeiter vertritt die wirtschaftlichen Interessen des
Konzerns oder
der Aktionäre. Arbeitgeber der meisten
Abgeordneten (alle Angaben: www.nebeneinkuenfte-bundestag.de)
Auf
meiner Internetseite habe ich einige der Auswirkungen dieser Form von
Politik
aufgezeigt: (Sozialstaat) An
dieser Stelle weise ich darauf hin, dass die Abgeordneten die
Entschädigung
nicht von einem Arbeitgeber erhalten, sondern sie nehmen sich diese aus
der
Staatskasse die zum Wohl der Allgemeinheit angelegt wurde. Die
Abgeordneten
sind es, die in eigener Sache Gesetze beschließen, auch die Höhe ihrer
Entschädigungen und des Übergangsgeldes. Daher ist es ihre bewusste und
vorsätzliche Entscheidung eine Entschädigung zu erhalten, obwohl sie
keinen
Schaden haben. Dies dürfte durchaus als vorsätzlicher Betrug und
Vorteilsnahme
zu bewerten sein. Da es sich um eine große Anzahl von Abgeordneten
handelt und
der Sachverhalt bereits seit Jahrzehnten besteht, ist zu prüfen ob sie
nicht im
Sinne einer „Bande“ das Volksvermögen (Steuereinnahmen) schädigen. -
Des Weiteren ist zu prüfen ob Abgeordnete in der Vergangenheit ein
Übergangsgeld erhalten haben obwohl sie eine Berufstätigkeit auch
während des
Mandats weiterführten. -
Des Weiteren ist zu prüfen welche Ministerpräsidenten der Länder neben
ihrem
Amtsgehalt eine grundgesetzwidrige
Bundestags-Abgeordneten-Entschädigung und
eine Kostenpauschale erhalten oder erhalten haben. Als
Mitglied des „Souverän“ Volkes erwarte ich, dass der Schaden, der durch
grundgesetzwidriges Verhalten der Abgeordneten dem Volksvermögen
entstanden ist
wieder in die Staatskasse zurückgezahlt wird. Bei
den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um Parlamentarier des
Bundestages und
den Gesetzgeber selbst. Die beschuldigten Damen und Herren handeln in
eigener
Sache und beschließen auch die Gesetze, die eine eigene Strafverfolgung
behindern oder verhindern sollen. Sie handeln demnach bewusst
vorsätzlich. So
haben sie ein Anti-Korruptionsgesetz beschlossen, aber die
Ausformulierung so
gewählt, dass die Staatsanwaltschaft keine Handhabe hat, gegen
„korrupte“
Abgeordnete vorzugehen. Ein weiteres Beispiel: Bei der Amtsübernahme leisten die Bundeskanzler und die Bundesminister den … Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Art. 64(2) GG)) Dieser Eid, so
die Staatsanwaltschaft mir gegenüber, ist kein Eid im
strafrechtlichen Sinne. Die Damen und Herren können jederzeit dagegen
verstoßen
ohne strafrechtlich belangt zu werden. Wenn sie dem Volke Schaden
zufügen,
gegen das Grundgesetz verstoßen, ihre Pflichten nicht gewissenhaft
erfüllen und
ungerecht handeln, haben sie weder einen Falscheid noch einen Meineid
geleistet. Einige
grundsätzliche Anmerkungen: „Gewaltenteilung
oder: die gute
Gewalt“ so lautet die Überschrift einer
Internetseite unserer Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel. Dort erklärt sie
u.a.: „Der Staat bekommt seine
Gewalt also von den Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie wählen gehen. Das
heißt
auf gut deutsch: Wir wählen eine Regierung. Und diese Regierung sowie die ihr angeschlossenen
Behörden, von der Polizei bis zur Richterin, sind allein berechtigt, Gewalt auszuüben.“ Nach Auffassung unserer Kanzlerin
Frau Dr. Merkel sind die
Behörden, von der Polizei bis zur Richterin der Regierung
angeschlossen, quasi
Teil der Regierung. Offensichtlich ist den politischen Führungskräften
nicht
bekannt, dass es in einem Rechtsstaat 3 Gewalten gibt, die eigenständig
und
unabhängig voneinander handeln und sich gegenseitig kontrollieren
sollen. Wenn schon die
Gerichte der Regierung angeschlossen sind, welche
Rolle spielt dann die Staatsanwaltschaft? Aus meiner
Internetseite hier das entsprechende Kapitel: „Die Staatsanwaltschaft. Spricht man über die
Gewaltenteilung kommt man nicht an der
traurigen Geschichte der Staatsanwaltschaft vorbei. Traurig deshalb
weil die
Staatsanwaltschaft seit Anbeginn dieses Staates ein Zwitterdasein
führt.
Niemand weiß so recht wohin mit ihr. Ist sie Teil der Judikative oder
gehört
sie zur Exekutive? Soweit die
Ausführungen auf meiner Internetseite. Das Grundgesetz
wurde vor fast 60 Jahren geschaffen um einen
menschenwürdigen und gerechten Staat zu schaffen. Im Jahr 2007 stellt das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fest: Insgesamt haben die
Deutschen laut Studie ein Nettogesamtvermögen im Wert von 5,4 Billionen
Euro
angehäuft - das ergibt 80.722 Euro pro Person, wobei die Summe
keineswegs
gleichverteilt ist: Jeder zweite
hat kaum Vermögen. …Der Median
beschreibt, ab welchem Geldbetrag die obere Hälfte beginnt - konkret:
Wer mehr als
15.000 Euro besitzt, gehört zur oberen Hälfte der Vermögenden in
Deutschland.“ Man
vergleiche diese Daten mit dem Inhalt des Amtseides, den unsere
Kanzlerin und
die Minister abgelegt haben (s.o.). Weitere Ausführungen zum Thema „Staat und Geld“ finden Sie auf meiner Internetseite unter: Geld
und Schuldenstaat Es
ist unschwer erkennen, dass unsere Politiker den Inhalt des
Grundgesetzes
offensichtlich nicht kennen oder ihn schlichtweg ignorieren. Sie haben
den
Staatshaushalt mit 1,5 Billionen Euro verschuldet und dafür Sorge
getragen dass
die Reichen immer reicher werden. Das Wort GeRECHTigkeit ist blanker
Hohn. Die
ungerechte Verteilung der Vermögen liegt nicht nur in der politischen
Verantwortung. Sie liegt auch in den Händen der beiden anderen Gewalten
(Beamtenschaft und Richterschaft) die tatenlos zusehen wie das Land
finanziell
und moralisch ruiniert wird. Es
wird Zeit, dass das Wörtchen RECHT wieder einen Inhalt bekommt. Alle
Menschen
sind vor dem Gesetz gleich, auch eine Kanzlerin, einige Minister und
ganz viele
Abgeordnete. Wer sich selbst eine „Entschädigung“ zuspricht ohne einen
Schaden
zu haben handelt sittenwidrig und schafft sich einen
grundgesetzwidrigen
Vermögensvorteil. Bei
der Behandlung dieser Anzeige erwarte ich den Nachweis, dass folgende
Voraussetzungen gegeben sind: Fahrenwalde, den
6.12.07 Werner May |