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Die 3 Gewalten (Gesetzgeber, Justiz und Ausführende Organe) eines Rechtstaates sollen sich gegenseitig kontrollieren und der Bevölkerung gewährleisten, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Die Bevölkerung bezahlt Richter und Beamte für die Kontrolle des Gesetzgebers und räumt ihnen besondere Vergünstigungen ein wie z.B. einen sicheren Arbeitsplatz. Die Mitglieder der 3 Gewalten legen der Bevölkerung gegenüber einen Eid ab, dass sie diese Aufgabe übernehmen. Im Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr (Parlamentarischer Rat) erfährt man einiges über die Gedanken und den Sinn des Eides: „Der vom
Bundespräsidenten vor den
versammelten Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats zu leistende
Eid war
vom Chiemseer Entwurf als "Eid
auf das Grundgesetz" bezeichnet, aber
nicht im einzelnen formuliert worden. Die Beamten, als Diener des Volkes,
leisten
den Eid: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden
Gesetze zu
wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir
Gott
helfe." Der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin
und
die Minister leisten den Eid: „Ich
schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
seinen
Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze
des
Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Die Verfassungsrichter leisten den
Eid: „Ich
schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit das
Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen
Pflichten
gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott
helfe.“ In der Schule hatte
man mir beigebracht, dass
Richter eine besonders wichtige Funktion in diesem Lande haben. Sie
sind es,
die die Gesetze auslegen und auf ihren RECHTgehalt prüfen sollen. Sie
sind es,
die eine spezielle Ausbildung dafür erhalten und sie haben die größte
Kompetenz
den Gesetzgeber zu kontrollieren. Daher, so brachte man mir bei, müssen
sie
immer dann, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Gesetz gegen RECHT
verstößt
sofort aktiv werden. Aus diesem Grunde müssten Sie „alle Zeit“ das
Grundgesetz
wahren. Im schriftlichen
Bericht des Abgeordneten Dr.
Dr. h. c. Lehr des Parlamentarischen Rates habe ich folgenden Absatz
gefunden: „Wenn
das Grundgesetz in Artikel 43 Absatz 2 Satz 2 bestimmt, dass die
Mitglieder des
Bundesrats und der Bundesregierung, sowie ihren Beauftragten in allen
Sitzungen
des Bundestags und seiner Ausschüsse
jederzeit
gehört werden müssen, so ist mit dem Wort "jederzeit", wie der
Vorsitzende des Organisationsausschusses feststellte, alles gedeckt,
insbesondere umfasst der Ausdruck die früheren Formulierungen "während der Beratung" und "außerhalb der Geschäftsordnung". Für einen Richter bedeutet die Formulierung „alle Zeit“ demnach: Während der Verhandlung und außerhalb des Gerichtssaales. Wäre diese Definition in der Vergangenheit beachtet worden, hätten wir wahrscheinlich einen Rechtstaat der diesen Namen verdient. Es kann nicht sein, dass ein „einfacher Bürger“, der sich, seine Familie, Politiker, Richter und Beamte finanzieren muss auch noch Zeit und Geld aufbringen soll, damit er seine grundgesetzlich verbrieften Rechte erkämpft. Es kann auch nicht sein, dass der Gesetzgeber grundgesetzwidrige Gesetze erlässt, die jahrelang Gültigkeit haben, bis sie endlich als grundgesetzwidrig verurteilt werden. Z.B. erklärte das
Bundes“verfassungs“gericht in
seinem Urteil vom 9.4.1992 fast
die gesamte bisherige staatliche Parteienfinanzierung für
verfassungswidrig. Die
Parteien mussten das
Geld jedoch nicht an die Bevölkerung zurückzahlen sondern durften es
behalten.
Ein seltsames Verständnis von RECHT. RECHTE werden den Bürgern dieses Landes garantiert und müssen nicht von ihnen erkämpft werden. Dafür steht auch die „unabhängige Richterschaft“ gerade und dafür werden Richter von der Bevölkerung bezahlt. Ich habe eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Falsch- oder Meineids gegen eine leitende Beamtin erstattet. Es wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Die Begründung durch den Generalstaatsanwalt: „Der Tatbestand des Meineides erfasst nur solche Aussagen, die nach den Regeln des jeweiligen Prozesses den Gegenstand der Vernehmung und die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage betreffen (BGHSt 1, 24; 3, 223; 25, 246).“ (833 Js 23188/05 StA Neubrandenburg) Mit einfachen Worten: Der Eid, der vom Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, den Bundesministern und den Richtern gesprochen wird klingt zwar viel versprechend für die Bevölkerung, ist aber kein Eid. Zumindest ist ein Verstoß gegen den Eid weder ein Meineid noch ein Falscheid. Damit wurde ein ziemlich einseitiger Vertrag von den Mitgliedern der Staatsgewalten mit der Restbevölkerung abgeschlossen: Ihr bezahlt uns und wir beeiden für Nichts. - Ich beantrage festzustellen,
ob ein Verstoß gegen den Amts- oder Diensteid im strafrechtlichen Sinne
ein
Meineid oder ein Falscheid ist - - Ich beantrage festzustellen,
dass es die Aufgabe der Richterschaft ist die Rechte der Bevölkerung
alle Zeit,
also innerhalb und außerhalb des Gerichtsgebäudes, zu verteidigen –
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