die eide 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de






Die 3 Gewalten (Gesetzgeber, Justiz und Ausführende Organe) eines Rechtstaates sollen sich gegenseitig kontrollieren und der Bevölkerung gewährleisten, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Die Bevölkerung bezahlt Richter und Beamte für die Kontrolle des Gesetzgebers und räumt ihnen besondere Vergünstigungen ein wie z.B. einen sicheren Arbeitsplatz. Die Mitglieder der 3 Gewalten legen der Bevölkerung gegenüber einen Eid ab, dass sie diese Aufgabe übernehmen.

Im Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr (Parlamentarischer Rat) erfährt man einiges über die Gedanken und den Sinn des Eides:

„Der vom Bundespräsidenten vor den versammelten Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats zu leistende Eid war vom Chiemseer Entwurf als "Eid auf das Grundgesetz" bezeichnet, aber nicht im einzelnen formuliert worden.
Im Organisationsausschuss hielt man es aber doch für notwendig, auch die Eidesformel in das Grundgesetz aufzunehmen. In der Eidesformel sollte zum Ausdruck kommen, dass der Bundespräsident nicht nur zum "passiven", sondern auch zum "aktiven" Schutz der Verfassung verpflichtet sei. Auch darüber war sich der Organisationsausschuss einig, dass der Eid ähnlich, wie der Eid der Weimarer Reichsverfassung, lauten solle.
Auch im Hauptausschuss fand der vom Allgem. Redaktionsausschuss befürwortete Gedanke, den Eid in Anlehnung an die entsprechende Bestimmung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika zu formulieren, keinen Anklang. Der Hauptausschuss ging vielmehr auch von der Eidesformel der Weimarer Verfassung aus und bereicherte sie durch die Wendung, dass nicht nur von der Wahrung, sondern auch von der Verteidigung des Grundgesetzes und der Gesetze des Bundes gesprochen wird.“

Die Beamten, als Diener des Volkes, leisten den Eid:

 "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und die Minister leisten den Eid:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Die Verfassungsrichter leisten den Eid:

„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

In der Schule hatte man mir beigebracht, dass Richter eine besonders wichtige Funktion in diesem Lande haben. Sie sind es, die die Gesetze auslegen und auf ihren RECHTgehalt prüfen sollen. Sie sind es, die eine spezielle Ausbildung dafür erhalten und sie haben die größte Kompetenz den Gesetzgeber zu kontrollieren. Daher, so brachte man mir bei, müssen sie immer dann, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Gesetz gegen RECHT verstößt sofort aktiv werden. Aus diesem Grunde müssten Sie „alle Zeit“ das Grundgesetz wahren.

Im schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr des Parlamentarischen Rates habe ich folgenden Absatz gefunden:

„Wenn das Grundgesetz in Artikel 43 Absatz 2 Satz 2 bestimmt, dass die Mitglieder des Bundesrats und der Bundesregierung, sowie ihren Beauftragten in allen Sitzungen des Bundestags und seiner Ausschüsse jederzeit gehört werden müssen, so ist mit dem Wort "jederzeit", wie der Vorsitzende des Organisationsausschusses feststellte, alles gedeckt, insbesondere umfasst der Ausdruck die früheren Formulierungen "während der Beratung" und "außerhalb der Geschäftsordnung".

Für einen Richter bedeutet die Formulierung „alle Zeit“ demnach: Während der Verhandlung und außerhalb des Gerichtssaales. Wäre diese Definition in der Vergangenheit beachtet worden, hätten wir wahrscheinlich einen Rechtstaat der diesen Namen verdient. Es kann nicht sein, dass ein „einfacher Bürger“, der sich, seine Familie, Politiker, Richter und Beamte finanzieren muss auch noch Zeit und Geld aufbringen soll, damit er seine grundgesetzlich verbrieften Rechte erkämpft. Es kann auch nicht sein, dass der Gesetzgeber grundgesetzwidrige Gesetze erlässt, die jahrelang Gültigkeit haben, bis sie endlich als grundgesetzwidrig verurteilt werden. 

Z.B. erklärte das Bundes“verfassungs“gericht in seinem Urteil vom 9.4.1992 fast die gesamte bisherige staatliche Parteienfinanzie­rung für verfassungswidrig. Die Parteien mussten das Geld jedoch nicht an die Bevölkerung zurückzahlen sondern durften es behalten. Ein seltsames Verständnis von RECHT. 

RECHTE werden den Bürgern dieses Landes garantiert und müssen nicht von ihnen erkämpft werden. Dafür steht auch die „unabhängige Richterschaft“ gerade und dafür werden Richter von der Bevölkerung bezahlt.

Ich habe eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Falsch- oder Meineids gegen eine leitende Beamtin erstattet. Es wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Die Begründung durch den Generalstaatsanwalt:

„Der Tatbestand des Meineides erfasst nur solche Aussagen, die nach den Regeln des jeweiligen Prozesses den Gegenstand der Ver­nehmung und die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage betreffen (BGHSt 1, 24; 3, 223; 25, 246).“  (833 Js 23188/05 StA Neubrandenburg)

Mit einfachen Worten: Der Eid, der vom Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, den Bundesministern und den Richtern gesprochen wird klingt zwar viel versprechend für die Bevölkerung, ist aber kein Eid. Zumindest ist ein Verstoß gegen den Eid weder ein Meineid noch ein Falscheid.

Damit wurde ein ziemlich einseitiger Vertrag von den Mitgliedern der Staatsgewalten mit der Restbevölkerung abgeschlossen: Ihr bezahlt uns und wir beeiden für Nichts.

- Ich beantrage festzustellen, ob ein Verstoß gegen den Amts- oder Diensteid im strafrechtlichen Sinne ein Meineid oder ein Falscheid ist -   

- Ich beantrage festzustellen, dass es die Aufgabe der Richterschaft ist die Rechte der Bevölkerung alle Zeit, also innerhalb und außerhalb des Gerichtsgebäudes, zu verteidigen –

 
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