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die präambel und gottwerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
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In der Präambel des
Grundgesetzes heißt es „Im Bewußtsein
seiner Verantwortung
vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als
gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt
zu
dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden
Gewalt
dieses Grundgesetz gegeben.“ In der Bibel gibt es
einige grundlegende Angaben: Gott hat den Himmel, die Erde und den
Menschen
erschaffen. Er hat die Erde den Menschen als Lebensraum zur Verfügung
gestellt
unter der Maßgabe dass er sie bebaue und bewahre. Gott ist demnach als
Eigentümer anzusehen und die Menschen sind „Pächter“. Grund und Boden,
Wasser
und Luft sind eine Leihgabe und können nicht veräußert oder unbrauchbar
gemacht
werden, da sie folgenden Generationen genauso zustehen wie uns. Eine
ausführliche Erläuterung finden Sie auf meiner Internetseite unter: http://www.paradies-auf-erden.de/paradies/eigentum.html 1.) 1 Mose 28: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan…“ Die Erde „untertan machen“ heißt nicht sie als Eigentum verwenden. Ein Diener ist seinem Herrn untertan, aber er ist nicht sein Eigentum. Daraus lässt sich kein Eigentumsrecht der Menschen ableiten! „Bebauen“ heißt: Nutzen. „Bewahren“ heißt: So sorgsam damit umgehen, dass nachfolgende Generationen sie weiter nutzen können. Wer erntet muss auch säen. Wer Bäume fällt muss neue pflanzen. Wer sauberes Wasser entnimmt darf kein verschmutztes Wasser zurückgeben. Wer den Acker bestellt darf ihn nicht verseuchen. Wer saubere Atemluft vorfindet darf sie nicht vergiften. Das alles steckt in dem Wort „Bewahren“. Dem gegenüber steht das Eigentumsgesetz. § 903 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt den Inhalt des Eigentums folgendermaßen: „Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.” Der Eigentümer kann die Sache also nach seinem Willen grundsätzlich benutzen, verbrauchen, belasten, veräußern oder sogar zerstören. Zum anderen muss jeder andere das Eigentum respektieren... Gibt es keinen anders lautenden „Vertrag“ zwischen Gott und den Menschen so handelt es sich bei Wasser, Rohstoffen, Grund und Boden um Eigentum Gottes, das – staatlich sanktioniert - als Hehlerware gehandelt wird. Das wäre ein Verstoß gegen Art. 14 und 15GG und gegen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches. Sollte die Existenz Gottes bestritten werden so ist sein Name aus allen Gesetzestexten zu entfernen, da es reine Heuchelei wäre sich auf ihn zu berufen. Wenn es tatsächlich eine Religionsfreiheit gibt muss gewährleistet sein, dass man Gott als Schöpfer und Eigentümer über Himmel und Erde anerkennt. |