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Im Bundesgesetzblatt vom 12.6.1990 findet man die „Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte“ vom 8.6.1990. Dort heißt es: „Sehr geehrter Herr
Bundeskanzler, wir möchten Ihnen
mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten
Entwicklungen und
der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz
einer erneuten Prüfung unterzogen haben… …Die Haltung der Alliierten,
“dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der
Bundesrepublik
Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie
berücksichtigen, dass diese
Sektoren
wie bisher kein Bestandteil (konstituiver Teil) der Bundesrepublik
Deutschland
sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“,
bleibt
unverändert.“ (3) Die ihren Sitz in
der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz
in der Bundesstadt Bonn behalten. Die
zuständigen Bundesminister bestimmen die Teile ihres
Bundesministeriums, die in der Bundesstadt Bonn verbleiben. (4) Die Entscheidungen
nach den Absätzen 1 bis 3 sollen so gestaltet werden, daß insgesamt der
größte
Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn
erhalten
bleibt.“ „(1) Berlin ist ein
deutsches Land und zugleich eine Stadt. Im Personalausweisgesetz heißt es: „§ 6 Berliner
behelfsmäßige Personalausweise Die Berliner behelfsmäßigen Personalausweise gelten bis auf weiteres als Personalausweise im Sinne des § 1.“ weiter zu: Die Regierung
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