die gewaltenteilung 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de

Die im Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung wurde in den fast 60 Jahren des Bestehens der BRD nicht praktiziert. Das lässt sich leicht an der Rolle der Generalbundesanwältin erkennen, die faktisch die Funktion einer Richterin inne hat und der Bundesregierung den Rücken frei hält.

Ausführlich begründet hab ich das in meiner Strafanzeige gegen die Generalbundesanwaltschaft:

Auch diese Strafanzeige ist Bestandteil der Beschwerde.

Eine Kontrolle der Regierung durch die Volksvertreter, die Richterschaft und die Beamten findet nicht statt. Ich selbst habe inzwischen etwa ein Dutzend Strafanzeigen erstattet die ausnahmslos im Sande verliefen. Kein Wunder, das ganze Land ist durchsetzt von linientreuen Parteimitgliedern die ihren Parteifunktionären keine Knüppel zwischen die Beine werfen wollen und auch nicht dürfen wenn sie weiterhin politisch tätig sein wollen (s.o.). Die grundgesetzwidrige Ämterpatronage wurde und wird, auch wenn Politiker das oft bestreiten (müssen!), sowohl in der Politik, in der Justiz und in der Verwaltung praktiziert.

Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und untersteht dem Justizminister. Ich habe bei mehreren Strafanzeigen gefordert, dass der Nachweis geführt werden sollte, dass der Staatsanwalt keiner Partei angehört noch sich der Weisung des Justizministers unterwirft. Dieser Nachweis wurde in keinem Fall geführt. Es bleibt der begründete Verdacht, dass durch die Ämterpatronage und die direkte oder indirekte Beeinflussung durch den Justizminister, der selbst Parteimitglied ist, eine unabhängige Ermittlung nicht möglich ist.

Hier eine Auflistung meiner Strafanzeigen, die alle eingestellt wurden:

- Strafanzeige wegen Diebstahls gegen die Leiterein des Finanzamtes, da das Finanzamt Geld meiner Freundin gepfändet hat obwohl ich die Steuern schuldete. Strafanzeige gegen den Vorstand der Sparkasse wegen Beihilfe, der den Zugriff auf das Konto erlaubte, obwohl er darüber informiert war dass es sich um das Geld meiner Freundin handelt. (Bei der Befragung durch einen Kriminalbeamten wurde ich darauf hingewiesen, dass ich nicht davon ausgehen könne dass die Staatsanwaltschaft gegen das Finanzamt und er nicht gegen den Vorstand der örtlichen Sparkasse ermitteln werde.) Akz 752Js 4297/05

- Strafanzeige wegen Nötigung gegen einen Mitarbeiter des Finanzamtes der mich zwingen wollte Steuern zu bezahlen, obwohl ich den Nachweis geführt hatte, dass mit Steuergeldern Terroristen, Drogen- und Waffenhändler, Illegaler Waffenhandel usw. finanziert würden. Akz 833 Js 3204/06

- Strafanzeige gegen einen Richter der mich verurteilte ich müsse auch dann Steuern bezahlen wenn damit Straftaten und Terroranschläge durch unsere Regierung finanziert würden. Die Straftaten selbst wurden nicht bestritten. Akz 536 Js 25669/05

- Strafanzeigen wegen des Verdachts des Meineids gegen diesen Richter und gegen die Leiterin des Finanzamtes Pasewalk, die meine Anschuldigungen gegen die Regierung nicht widerlegen konnten aber auch nichts unternahmen um das Grundgesetz zu wahren. Akz 833 Js 23188/05 und Zs 203/06

- Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch durch die Regierungen der USA und Groß Britannien durch den Überfall auf Afghanistan.  Akz 711 Js 19256/02 und Zs 258/03

- Strafanzeige wegen der Unterstützung einer verurteilten Terroristischen Vereinigung (USA) durch unsere Regierung.

Akz 74Js264/02

- 2 Strafanzeigen gegen Frau Dr. Merkel u.a. wegen des Bezugs einer Abgeordnetenentschädigung obwohl sie einem Beruf nachgeht. Akz 76Js418/07 und Akz 76Js1022/07

- Strafanzeige gegen die Generalbundesanwältin da sie faktisch die Funktion einer Richterin übernimmt und Strafverfahren gegen die Regierung vereitelt. Akz 140 Js 524/08

- Strafanzeige gegen sämtliche Bundestagsabgeordneten die über eine Listenwahl ihr Mandat erhalten haben wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und der Wählertäuschung und Verstoß gegen StGB § 92. Mit Schreiben vom 4.3.2008 (eingegangen am 14.3.08) wird mir mitgeteilt: „Unter hier allein maßgeblichen straf­rechtlichen Gesichtspunkten bestehen jedoch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat…“ Akz 74 Js 45/08

Auf der Internetseite von Frau Dr. Merkel heißt es zum Thema „Gewaltenteilung“: „die Behörden von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft“ seien der Regierung angeschlossen. Daher darf man sich nicht wundern wenn die Staatsanwaltschaft keine Ermittlung gegen Abgeordnete, gegen Regierungsmitglieder oder gegen Beamte aufnimmt. In allen Fällen hat die Staatsanwaltschaft die grundgesetzwidrigen Machenschaften des Gesetzgebers (teilidentisch mit der Regierung) gedeckt und mir den grundgesetzlich garantierten Weg zu einem Gericht verwehrt.

- Ich beantrage festzustellen, dass die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung noch immer nicht durchgesetzt wurde –

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