brief an das bundes"verfassungs"gericht  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de


















































































































































































































































































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An den Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts
Herrn Prof. Dr. Voßkuhle

- Persönlich-

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,

da ich gerade für ein Buch über „Deutschland“ recherchiere bitte ich hiermit um eine offizielle Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts.

Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts konnte man 2008 nachlesen: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland.“

In der Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an
die Militärgouverneure vom 10. Juli 1948 mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten heißt es: „Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann,wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…“.

In der Anlage 1 steht unter Pkt. 2: „Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.“

In der berühmten Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 heißt es: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“

Mit dem Grundgesetz wurde demnach keine Verfassung geschaffen und kein Staat gegründet, sondern ein „Staatsfragment“.

Das Grundgesetz sollte die Grundlage sein für einen Staat „Deutschland“, der erst dann gegründet werden sollte, wenn alle dazugehörenden Länder wiedervereinigt seien.

plakate 1

Die Wahlplakate aus der damaligen Zeit zeigen auf, welche Grenzen „Deutschland“ haben sollte.

Festgehalten und verbindlich verankert wurde das im Artikel 146 des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Daraus folgt:

        a) Die Menschen östlich der Oder-Neiße-Linie sind Teil des deutschen Volkes.

        b) Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

    c) Eine Verfassung muss von dem gesamten deutschen Volk beschlossen werden.

    d) Das Land, Deutschland, muss frei, also souverän sein.

1. Frage: Wann hat sich das gesamte deutsche Volk eine Verfassung gegeben?


Die Bundesrepublik Deutschland ist nur ein kleiner Teil Deutschlands, wie man auch diesen Plakaten ersehen kann.

Plakate 2

Das Deutsche Volk ist demnach erheblich umfangreicher, als das seit Jahrzehnten behauptet wird. Die Bundesrepublik Deutschland heißt in der wörtlichen Übersetzung aus dem englischen: „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany). Deutschland ist das eigentliche Staatsgebiet und die BRvD ist lediglich ein Teil davon, ein Staatsfragment eben.

Die gesetzliche Grundlage dieses Konstrukts, das Grundgesetz, sollte erst dann zu einer Verfassung werden, wenn sie „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
(Art. 146 GG alte Fassung)

2. Frage: Wieso nennen Sie sich seit 1951 Bundesverfassungsgericht, wenn es damals gar keine Verfassung gab und noch heute keine, vom Volk beschlossene, Verfassung vorliegt?

Durch Art. 4 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 erhielt der Artikel 146 GG folgenden Wortlaut:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das
gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft
tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."


3. Frage: Wieso ist die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet, wenn ein Teil des deutschen Volkes ausgeschlossen wird?

4. Frage: Wie ist es rechtlich möglich, dass die Bundesregierung, die ja nur für die „Bundesrepublik von Deutschland“ zuständig ist, die Gebiete östlich der Oder-Neiße abtritt?


In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990
heißt es: Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der
Deutschen Demokratischen Republik und Ganz Berlins umfassen...“

Damals wurde ein Staat „Das vereinte Deutschland“ gegründet, kurz „Deutschland“.

Im 2+4 Vertrag heißt es dann auch: „Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte
Deutschland.
Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“ und „Die
Ratifikationsurkunden … werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt.“

Wenigen Zeilen weiter steht dann: „Die Urschrift dieses Vertrags … wird bei der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland hinterlegt
.“

Demnach wurden mit diesem Vertrag ein neuer Staat gegründet, nämlich Deutschland. Der Staat „Deutsche Demokratische Republik“, der eine eigene Verfassung hatte, die nichtstaatliche Vereinigung „Bundesrepublik von Deutschland“, die bislang keine Verfassung hatte und das exterritoriale Gebiet von Berlin sollen nunmehr den Staat Deutschland bilden, der bei den Vereinten Nationen als „Germany“ angemeldet wurde.

mitgliederliste G

Auszug aus der offiziellen Mitgliederliste der Vereinten Nationen.

Das Provisorium „Federal Republic of Germany“ wurde 1990 folgerichtig aus der Mitgliederliste gestrichen.

mitgliederliste F

Auszug aus der offiziellen Mitgliederliste der Vereinten Nationen.

5. Frage: Wenn es seit 1990 das Provisorium „Bundesrepublik von Deutschland“ nicht mehr gibt, wieso schwören Bundespolitiker, Richter und Beamte weiterhin einen Eid auf die „Bundesrepublik Deutschland“, die ja nur ein Teil Deutschlands darstellt?

6. Frage: Welche Verfassung hat der Staat „Deutschland“ und welches Volk hat sie verabschiedet?

7. Frage: Wenn Sie ein Urteil „Im Namen des Volkes“ sprechen, welches Volk ist dann gemeint?
Sprechen Sie das Urteil im Namen des Volkes der der Bundesrepublik von Deutschland, im Namen des Volkes vom gesamten „Deutschland“ oder des kleineren Volkes von dem vereinten „Deutschland“?

briefmarke

8. Frage: Wieso gilt noch das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, wenn schon auf jeder Briefmarke steht, dass der Staat „Deutschland“ heißt?

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat bei meiner Beschwerde als Beklagte „Deutschland“ angegeben.

briefkopf egh

Briefkopf des European Court

9. Frage: Welche Regierung vertritt „Deutschland“, die Beklagte, vor dem Internationalen Gerichtshof, wenn es nur die Regierung der Bundesrepublik Deutschland in diesem Lande gibt?

Hier ein Ausschnitt aus dem Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland:

personalausweis

10. Frage: Wieso wird der Personalausweis von der „Bundesrepublik Deutschland“ herausgegeben, wenn die BRvD, laut Einigungsvertrag von 1990, neben der DDR und Berlin nur einen Teil des vereinten Deutschland ausmacht?

11. Frage: Da es den Staat Deutschland offensichtlich mangels Verfassung, Regierung und Volk nicht gibt, handelt es sich dann bei der „Bundesrepublik von Deutschland“ um eine privatrechtliche Organisation?

Als gelernter Grafiker ist mir aufgefallen, dass das Bundesverfassungsgericht offensichtlich ein Emblem benutzt, das es aus urheber- und anderen rechtlichen Gründen nicht verwenden dürfte:

stempel        reichsadler

12. Frage: Wieso benutzen Sie den Reichsadler als Wappentier, wenn Sie „über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ wachen?

Auf Ihre Antwort wartend
verbleibe ich
mit freundl. Gruß

W. May

Fahrenwalde, den 7.3.2011 (Rosenmontag)

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