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strafanzeige gegen behördenleiterwerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
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An Rostock verwaltung@gsta-rostock.mv-justiz.de Betr.: 711 JS 488/13 Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, wegen des
Verdachts der gemeinsamen-gewerbsmäßigen Amtsanmaßung, Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Lückemann, der
sich
"Oberstaatsanwalt" nennt aber nicht in der Lage ist sich als Amtsträger
auszuweisen und wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und des Verdachts der Täuschung im Rechtsverkehr sowie aus allen rechtlichen Gründen. Begründung: Ich hatte Strafanzeige gegen Frau Dr. Syrbe u.a. wegen des Verdachts der Amtsanmaßung erstattet. Frau Dr. Jaeger, die sich Staatsanwältin nennt, sich aber nicht als solche ausgewiesen hat, teilt mir mit Schreiben vom 27.3.2013 mit, dass sie „nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen … von weiterer Strafverfolgung abgesehen hat.“ Da ich keine Ermittlungsergebnisse erhalten habe, muss ich davon ausgehen, dass die Beschuldigten im Auftrag eines Staates handelten und somit hoheitliche Aufgaben erfüllten. Leider weiß ich noch immer nicht für welchen Staat die Beschuldigten tätig sind und für welchen Staat die angebliche Staatsanwältin tätig ist. Es besteht der Verdacht, dass beide Parteien der gleichen Vereinigung angehören und die Beschuldigten von Frau Jaeger gedeckt werden. Unter dem Briefkopf „Der Generalstaatsanwalt“ teilt mir Herr Lückemann, angeblich Oberstaatsanwalt, am 8.4.2013 „Im Auftrag“ einer nicht genannten Person mit, er habe „die Eingabe dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg zuständigkeitshalber übersandt. Sollte dieser der Beschwerde nicht nachkommen, wird er mir die Vorgänge zur Entscheidung vorlegen.“ Laut Internet ist Herr Dirk Schneider-Brinkert Leitender Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg. Offensichtlich wollte er der Beschwerde nicht abhelfen und hat sie zurück geschickt. Nun hat aber nicht Herr Lückemann entschieden, sondern eine Frau Komning, angeblich Staatsanwältin, verfasst am 25.4.2013 unter dem Briefkopf „Der Generalstaatsanwalt“ ein Schreiben, sie „habe den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, dem Verfahren Fortgang zu geben. Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage.“ Sie unterschreibt „Im Auftrag“ eines nicht genannten Auftraggebers mit einem unleserlichen Kringel. Kurze Zusammenfassung der Sach- und Rechtslage: Entweder es gibt tatsächlich einen Staat und die Staatsanwälte und die angezeigten BehördenleiterInnen erfüllen hoheitliche Aufgaben, dann dürfte es ihnen nicht schwer fallen, den Staat zu benennen und mit den entsprechenden Urkunden oder einer, vom Volk genehmigten, Verfassung zu belegen. Die von ihnen angeführten Gesetzestexte lassen vermuten, dass sie die Gesetze der Bundesrepublik von Deutschland anwenden. Laut Mitgliederverzeichnis der Vereinten Nationen gibt es die Bundesrepublik von Deutschland seit 1990 nicht mehr. Nach Auskunft der größten Wirtschaftsdatenbank der Welt D&B ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine Firma. Sie hat ihren Sitz in der Adenauer Allee 141 in Bonn.
„Deutschland“ kann als Staat nicht existent sein, da „Deutschland“ das Land aller Deutschen ist. Der Artikel 116 des Grundgesetzes bestimmt den tatsächlichen Grenzverlauf Deutschlands. (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Das ist Deutschland. Bei den Vereinten Nationen wurden die BRD und die DDR 1990 abgemeldet und Germany (Deutschland) wurde angemeldet.
Der vereinigte Staat ist angeblich
souverän und heißt Deutschland.
Laut Einigungsvertrag von 1990 existiert, neben der Bundesregierung, eine Regierung des vereinten Deutschland. Wie das möglich sein soll geht aus den Ermittlungen nicht hervor. Diese Sachlage könnte der Grund sein, warum fast alle „behördlichen“ Schreiben „Im Auftrag“ eines unbekannten Auftraggebers oder von einer Maschine verfasst wurden. Das Kürzel „i.A.“. Das BGH urteilte: die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag, w.m.) gibt, im Gegensatz zur Unterzeichnung „i.V.“ (in Vertretung, w.m.) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. (BGH, Urteil
vom
19. Juni 2007 - VI ZB 81/05 - BGH, Urteil vom 31. März 2002 - II ZR
192/02 - „Die rechtlich
zwingenden Grundlagen
für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB,
315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG. Ein Urteil, Beschluss, Haftbefehl oder auch Bußgeldbescheid, der dem Adressaten nicht mit Originalunterschrift vorgelegt wird, ist also auch für die Verwaltung nur ein nichtiger und damit nicht existierender Verwaltungsakt. Erhält ein Beamter ein Schriftstück, das nicht nach Verwaltungsverfahrensgesetz beglaubigt ist und handelt trotzdem danach, übernimmt er die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Handlung (§ 56 BBG, [Art.65 BayBG] und § 839 BGB) und haftet dafür persönlich und unbeschränkt...“ (Christian Strobel) Als oberster Dienstherr der Behördenleiter und der Staatsanwälte dürfte die Bundesregierung (eine Firma!?) anzusehen sein, in deren Auftrag die angezeigten Behörden offensichtlich tätig sind. Daher erstatte ich hiermit Strafanzeige gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Anhand der Ermittlungen, deren Ergebnisse zu veröffentlichen und rechtmäßig zu unterschreiben sind, kann ich dann endlich erkennen, ob es noch einen Staat gibt, oder ob wir von einer Firma regiert werden, die auf internationaler Ebene vorgibt eine Regierung von Gesamt-Deutschland zu sein und in der Bundesrepublik Deutschland vorgibt hoheitliche (staatliche) Aufgaben zu erfüllen, obwohl es diesen „Staat“ (der von Anfang an nur ein „Staatsfragment“ war und nie eine Verfassung hatte) seit 1990 nicht mehr gibt. Die Bundesregierung ist ein „eingesetztes Verwaltungsorgan (BRD)“ der Siegermacht. Die BRD ist demnach kein souveräner Staat sondern ein völkerrechtswidrig besetztes Gebiet. Bestätigt wird das im Grundgesetz. Nach Artikel 120 trägt der Bund „die Aufwendungen für Besatzungskosten“. Demnach gelten noch heute die Besatzungsrechte, z.B. das Gesetz Nr. 2 (Deutsche Gerichte):
Wichtig ist der Punkt 9! Sollten Sie nicht in der Lage sein mir den Staat nachzuweisen für den die Staatsanwaltschaft tätig ist, so erwarte ich die Kopien der Zulassungen von der Militärregierung, dass sie als Staatsanwalt amtieren dürfen von allen Personen, die sich mir gegenüber als Staatsanwälte ausgegeben haben innerhalb von 3 Wochen. Mit freundl. Gruß Werner May |