verfassungsbeschwerde gegen kath. kirche  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde     e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de




































































































































































































































































































































































































































































































Ergebnis

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Verfassungsbeschwerde

Wegen Verstoß gegen Art. 3 GG, Art. 6 GG, Art. 92 GG und Art. 140 GG 

durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Katholische Kirche.

Beide verstoßen fortgesetzt gegen die folgenden Artikel des Grundgesetzes:

Art. 3 (1) GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Art. 3 (2) GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt…“

Art. 3 (3) GG: „Niemand darf wegen seines … Glaubens, seiner religiösen … Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Art. 6(1) GG: „Ehe und Familie stehen unter dem Schutze der staatlichen Ordnung.“

Art. 92 GG: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die … Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“

Art. 140 GG verweist auf die Artikel 136-139 und 141 der Weimarer Verfassung. Dort heißt es u.a.:

Art. 136(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesformel gezwungen werden.

Art. 137(1) Es besteht keine Staatskirche

Art. 137(3) Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheit selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

 

Begründung:

1.  Wenn  Niemand …wegen seines … Glaubens, seiner religiösen … Anschauungen … bevorzugt oder benachteiligt werden.“ darf, darf keine der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Kirchen oder Religionsgemeinschaften bevorzugt werden.

Bevorzugt werden z.B. die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche gegenüber anderen Religionsgemeinschaften in mehrfacher Weise:

-         Der Religionsunterricht an den Schulen wird zu 100% vom Staat bezahlt. 2.450.000.000,- Euro kostet es den Steuerzahler jährlich, die Kinder an deutschen staatlichen Schulen in katholischer oder evangelischer Konfessionslehre zu unterrichten.

-         Mönche und Nonnen, die von ihrem Orden kein Gehalt bekommen, erhalten vom Staat für den Religionsunterricht volle Beamtengehälter – die sie direkt an den jeweiligen Orden weitergeben.

-         Die Lehrer-Fortbildung an speziellen kirchlichen Akademien wird vom Staat bezahlt.

-         Rund 620 Millionen Euro lässt es sich der Staat jedes Jahr kosten, theologische Fakultäten mit diversen Lehrstühlen für beide Konfessionen zu unterhalten.

-         Die Ausbildung der Religionslehrer zahlt der Steuerzahler.

-         die Kosten für die Militärseelsorge übernimmt der Staat (mindestens 16.400.000 € pro Jahr) [1] . Militärseelsorger sind staatliche Beamte.

-         Anstalts-Seelsorge und Gefängnis-Seelsorge werden aus der Staatskasse finanziert.

-         die Gehälter von Bischöfen und Landesbischöfen zahlt in den meisten Bundesländern der Staat! (In den westlichen Bundesländern beziehen sie ein Gehalt gemäß Besoldungsstufe B6 (7.206,51 EUR), Erzbischöfe gem. B10 (9.965,09 EUR). Ihr Monatseinkommen liegt incl. Zulagen, geldwerter Vorteile und dem umgelegten 13. Gehalt bei ca. 9.000 bzw. 12.000 EUR.)[2]

-         den Kirchen wird von den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten Sendezeit eingeräumt

-         Vertreter der Kirchen sitzen im Rundfunkrat und in Fernsehgremien.

-         Im Verfahren vor den Kirchengerichten und in förmlichen Disziplinarverfahren gegen Geistliche und Kirchenbeamte sind die Amtsgerichte verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten.

-         Zu besonderen Anlässen, z.B. für den Papstbesuch, wird der Steuerzahler wieder zur Kasse gebeten. „Allein die Sicherheitsmaßnahmen für den … Papstbesuch im September 2006 sollen den Bürger ca. 50 Millionen Euro kosten. Und die Einbußen für die Unternehmen (z. B. wegen Sperrung der Autobahn für die Papstmesse in Regensburg oder wegen Absperrungen der Innenstadt in München zur Hauptgeschäftszeit) sollen von diesen einfach hingenommen werden. Es käme demgegenüber günstiger, wenn der deutsche Staat jedem katholischen Pilger eine Rückfahrkarte nach Rom schenken würde, damit er Joseph Ratzinger dort bejubeln kann (so z. B. der Vorsitzende der bayerischen Polizeigewerkschaft Harald Schneider in der Mittelbayerischen Zeitung, 1.2.2006) [3]

-         der Staat finanziert weit über 90% der kirchlichen Sozialeinrichtungen (über 10 Mrd. Euro jährlich)[4]

-         die Staatlichen Subventionen an die Kirchen betragen insgesamt etwa 14,15 Milliarden Euro pro Jahr[5]

-         Befreiung der Kirchen von Zinsabschlags- und Kapitalertragssteuer

-         Befreiung der Kirchen von der Umsatzsteuer

-         Kirchliche Feiertage bedingen einen Verdienstausfall für das gesamte Volksvermögen

-         Die Großkirchen bedienen sich des staatlichen Armes, um an deutschen Hochschulen Forschung und Lehre zu disziplinieren und selbst zu unterdrücken.

Diese Bevorzugung ist ein eindeutiger Verstoß gegen Art. 3 GG.

 Wenn  Niemand …wegen seines … Glaubens, seiner religiösen … Anschauungen … bevorzugt oder benachteiligt werden.“ darf, darf keiner wegen seines Glaubens benachteiligt werden. Gleichwohl zahlen alle Staatsbürger – Atheisten, Muslime, Juden usw. – über die Steuern in etwa doppelt soviel an die beiden Groß-Kirchen wie über die Kirchensteuer. Die beiden Kirchen werden behandelt als seien sie eine Staatskirche, was ein Verstoß gegen Art.

131(1) Weimarer Verfassung bedeutet.

 
2.  Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesformel gezwungen werden.

Meine persönlichen Erfahrungen hierzu: Ich wurde in eine Katholische Familie hineingeboren, von meinen Eltern in einen Katholischen Kindergarten geschickt und dann in eine katholische Schule. Jeden Sonntag ging die Familie gemeinsam in die katholische Kirche. Im Alter von etwa 17 Jahren habe ich mich während einer Fronleichnam-Prozession aus den Reihen der Gläubigen entfernt, was zu einem unangenehmen Familienstreit führte. Ich bekam als Strafe einen Tag lang nichts zu essen. Aus Trotz und als passiver Widerstand gegen diese Zwangsmaßnahmen habe ich mich nicht mehr als Katholik gefühlt und keine Messe mehr besucht. Später bin ich aus der Katholischen Kirche ausgetreten.

Mit der Taufe wurde ich unfreiwillig Mitglied in der Katholischen Kirche. Im katholischen Religionsunterricht, den ich besuchen musste, brachte man mir bei, dass ich nur dann in den Himmel komme, wenn ich getauft sei, wenn ich regelmäßig zur Beichte gehe, wenn ich regelmäßig die Kommunion einnehme, dass die Hostie ein Teil des Leibes Christi sei, dass der Papst der leibhaftige Stellvertreter Gottes auf Erden sei und dass ich unbedingt die letzte Ölung vor meinem Tod erhalten müsse damit ich überhaupt eine Chance habe in den Himmel zu kommen. 

Durch meine Eltern und die Schule wurde ich regelmäßig zu kirchlichen Handlungen oder zu religiösen Übungen gezwungen ohne mich dagegen wehren zu können (Religionsunterricht und Schulgottesdienst waren Pflicht). Der Staat duldete diese religiöse und einseitige Vergewaltigung und förderte sie auch noch auf vielfältige Art und Weise, wie unter Pkt. 1 zu sehen ist. Damit wurden die angeblich „neutralen“ Staatsorgane zu Mittätern.  Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 140 GG.

Zum besseren Verständnis hier die wesentlichen katholischen Sakramente mit ihrer Bedeutung:

Die Taufe

Wie man dem Kath. Katechismus (Nr. 1251) entnehmen kann, haben die Eltern den „Auftrag“ das Kind zu taufen, sonst würden sie ihm "die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden". Ein Kind, das ungetauft stirbt kann, so die Kath. Kirche, nicht in die „Anschauung Gottes“ gelangen da die „Erbsünde“ weiter an ihm haftet.

Für das Neugeborene ist es „heilsnotwendig” getauft zu werden (Kath. Kathechismus, Nr. 1277).

 Dagegen spricht: Die Bibel kennt kein Sakrament der Taufe und die Lehre Jesu ist eine andere: "Wer an mich glaubt, der hat das ewige Leben." (Johannes 6,4)

 
Die Firmung

Die Firmung vollendet das Taufsakrament. Während die Taufe symbolisch für die „Wiedergeburt“ stehen soll, so schreibt man der Firmung eine festigende Wirkung zu. Die Firmlinge werden  noch „vollkommener der Kirche verbunden“. Sie sind jetzt „noch strenger verpflichtet, den Glauben … in Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen“ (KK 1285).  Die 12 jährigen Kinder werden „zu Soldaten Jesu, die ihm ernst und treu dienen und tapfer den Kampf seine und unsere Feinde bestehen wollen.“ [6] Die Firmung prägt, nach Ansicht der Kirche, ein unauslöschliches Siegel ein. Die Firmung wird mit Berufung auf Apg. 8,14-17 von Bischöfen vollzogen. „Die Firmung ist das Sakrament, durch das der Heilige Geist auf besondere Weise in uns hineinkommt, um uns im Glauben zu stärken." (Apostolische Verfassung von Papst Paul VI. vom 15.8.1971 [Alter Katechismus, Frage 243])

 Dagegen spricht: Man findet keinen Hinweis auf eine Firmung in den Evangelien oder in den Briefen der Apostel, aber die Kirche behauptet einmütig dieses Sakrament sei von Jesus eingesetzt.

 
Die Eucharistie

Mit der "Eucharistie" (wörtlich "Danksagung"; "Dankgebet") ist die Feier des Abendmahles gemeint. Jesus setzte das Abendmahl als ein Symbol mit den Worten ein: "Dies tut zu meinem Gedächtnis" (Lukas 22,19b).

Auf dem Trienter Konzil (16. Jh.) wurde u.a. folgender Lehrsatz formuliert:

"Wer leugnet, daß im Sakrament der heiligen Eucharistie wahrhaft wirklich und wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus enthalten sei, und behauptet, der sei in ihm nur wie ein Zeichen, im Bild oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen." (Konzil zu Trient, 1551; 13. Sitzung, 1. Lehrsatz über die Eucharistie; Neuner-Roos, Nr. 577)

Dagegen spricht: Aus keiner Stelle der Bibel kann abgeleitet werden, dass der ganze Christus wahrhaft wirklich in Brot und Wein enthalten ist.

 
Die Beichte

Nach katholischem Verständnis werden einem Menschen in der Taufe alle Sünden vergeben. Wer nach der Taufe sündigt, hat sich gegen Gott und die Kirche verfehlt. Durch die Beichte kann man eine Wiederversöhnung erlangen. Über dieses Sakrament wird gelehrt:

"Wer sagt, daß in der katholischen Kirche sei die Buße nicht wirklich ein von Christus, unserem Herrn, eingesetztes Sakrament, um die Gläubigen, sooft sie nach der Taufe in Sünden fallen, mit Gott zu versöhnen, der sei im Banne." (Konzil zu Trient)

 Dagegen spricht: Nicht durch die tätige Reue, also die Wiedergutmachung bei demjenigen, gegen den man gesündigt hat, sondern durch die Worte eines Priesters wird der Katholik von der Sünde befreit. Damit maßt sich die Kirche an, direkt in die Ordnung Gottes einzugreifen und sie zu ihren Gunsten zu verändern.

 
Die letzte Ölung

Nach katholischem Verständnis ist die letzte Ölung ein wahres Sakrament und von Christus eingesetzt. Die von Gebet begleitete Salbung mit geweihtem Öl wird gespendet durch einen Priester. Empfangen kann sie jeder Getaufte der sich wegen Krankheit oder Alter in Lebensgefahr befindet.

Über die Krankensalbung lehrte Papst Paul VI.: "Wir bestimmen mit unserer apostolischen Autorität, daß von nun an folgendes im lateinischen Ritus erhalten sein muß: das Sakrament der Krankensalbung wir an Kranke, die in der Gefahr sind zu sterben, gegeben; sie werden auf der Stirn und auf den Händen gesalbt mit speziellem, hierzu gesegnetem Olivenöl oder, je nach den Umständen, mit anderem, speziell dafür gesegnetem Pflanzenöl, wobei nur einmal diese Worte ausgesprochen werden: "Durch diese heilige Salbung und durch seine Barmherzigkeit helf der Herr mit der Gnade des Heiligen Geistes, dich freizumachen von deinen Sünden und zu retten und wohlwollend wiederherzustellen." (Apostolische Konstitution von Papst Paul VI. am 30.11.1972).

Dagegen spricht: Wie ungerecht müsste dieser Gott sein, der lediglich katholisch geölte Menschen in sein Reich eingehen lässt? Tatsächlich zählen die Taten, die der Mensch auf Erden vollbracht hat und keine Salbung, Ölung oder Religionszugehörigkeit.

 Allgemein heißt es zu den Sakramenten im Kath. Erwachsenen-Katechismus (1985):

"Aus dieser Heilsbedeutung der Sakramente ergibt sich, daß die Sakramente für die Gläubigen zum Heil notwendig sind. Sie sind weder überflüssig noch eine feierliche Verzierung oder ein bloßes Bekenntnis zur brüderlichen Zusammengehörigkeit. Zu einem bewußten und entschiedenen Christsein gehört der regelmäßige Empfang der Buße und der Eucharistie, verbunden mit der Bemühung um einen personalen Mitvollzug aus dem Glauben heraus. Die sakramentale Praxis ist zwar nicht das einzige, aber doch ein wesentliches Kriterium für ein ernsthaftes christliches Leben."

Dagegen spricht: Nicht die Befolgung der 10 Gebote sondern die katholischen Sakramente führen zum Heil. Gott hat Moses die 10 Gebote als Leitfaden gegeben und keine 10 Sakramente.

 
Im Folgenden einige Lehrsätze der Katholischen Kirche die belegen welch psychischer Druck auf die Mitglieder ausgeübt wird:
            „368 - So lehren Wir: Die Kirche ist nicht eine unverbindliche Gemeinschaft, bei der es für das Heil des Menschen gleichgültig ist, ob man sie kennt oder nicht, ob man in sie eintritt oder sie verlässt. Sie ist unbedingt notwendig, und zwar nicht nur infolge des Gebots unseres Herrn, wodurch der Erlöser allen Völkern den Eintritt in seine Kirche vorgeschrieben hat. Notwendig ist sie auch als Mittel, weil ... die Teilnahme an Wahrheit und Leben nicht erreicht werden kann außer in der Kirche und durch die Kirche ...

                369 - Außerhalb der Kirche kann niemand gerettet werden. Freilich sind nicht alle, die in unüberwindlicher Unwissenheit über Christus und seine Kirche leben, schon aufgrund dieser Unwissenheit ewig zu verdammen ... Er [Christus] schenkt auch jedem seine Gnade, der sich nach Kräften müht, so dass er die Rechtfertigung und das ewige Leben erreichen kann. Diese Gnade erhält aber keiner, der von der Einheit des Glaubens oder von der Gemeinschaft der Kirche aus eigener Schuld getrennt ist und so aus diesem Leben scheidet. Wer nicht in dieser Arche ist, wird in der Sintflut umkommen. So verwerfen und verabscheuen Wir die gottlose Lehre von der Gleichwertigkeit aller Religionen ...

375 - Es gibt nur  e i n e  allgemeine Kirche der Gläubigen. Außer ihr wird keiner gerettet. In ihr ist Jesus Christus Priester und Opfer zugleich. 

                 381 - [Die heilige römische Kirche, durch das Wort unseres Herrn und Erlösers gegründet,] glaubt fest, bekennt und verkündet, dass ´niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide` noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr (der Kirche) anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, dass die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heil gereichen, die in ihr bleiben, und dass nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. ´Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt.` (Fulgentius)

                 391 - Die Kirche ... ist eine immerwährende und unvergängliche Gesellschaft. Auf dieser Welt ist nach ihr keine andere Heilsordnung zu erwarten, die vollständiger und vollkommener wäre ...

                 392 - ... Kirche ... ist die Säule und Grundfeste der Wahrheit, also frei und unberührt von jeder Gefahr des Irrtums und der Falschheit ... 

                 430 - Dem römischen Papst sich zu unterwerfen, ist für alle Menschen unbedingt zum Heile notwendig. Das erklären, behaupten, bestimmen und verkünden Wir.

                434 - Wir bestimmen, dass der Heilige Apostolische Stuhl und der römische Bischof den Vorrang über den ganzen Erdkreis innehat ...

                 509 - Wer sagt, ... die Menschen könnten ohne sie [die Sakramente] oder ohne das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der Rechtfertigung erlangen ..., der sei ausgeschlossen.

                 545 - Wer sagt, solche kleinen Kinder, die getauft wurden, müsse man in reiferem Alter fragen, ob sie das bestätigen wollten, was die Paten in ihrem Namen bei der Taufe versprochen haben, und wenn sie antworten, sie wollten es nicht, dann müsse man sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen und man dürfe sie einstweilen mit keiner anderen Strafe zum christlichen Leben zwingen, als dass man sie von dem Empfang der Eucharistie und der anderen Sakramente fernhalte, bis sie sich eines Bessern besännen, der sei ausgeschlossen.

                 668 - Wer sagt, die sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein richterlicher Akt, sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung und Erklärung, dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er glaubt, dass er freigesprochen sei, ... der sei ausgeschlossen.

                  895 - Die Strafe für die Erbsünde ist der Ausschluss von der Anschauung Gottes, die Strafe für die persönliche Sünde aber ist die Pein der ewigen Hölle.

898 - Wer aber ohne Buße in der Todsünde stirbt, wird ohne Zweifel von der Glut der ewigen Hölle auf immer gepeinigt. 

905 - Ferner bestimmen Wir: Wie Gott allgemein angeordnet hat, steigen die Seelen derer, die in einer tatsächlichen schweren Sünde verschieden, sofort in die Hölle hinab, wo sie von höllischen Qualen gepeinigt werden ...                                                                                                                                                    

                  926 - Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder auch nur in der Erbsünde verschieden [z.B. Säuglinge und kleine Kinder, w.m.], steigen sofort hinab in die Hölle, empfangen aber ungleiche Strafen.“

Zum Glauben der Kirche in den Urkunden und der Lehrverkündigung kommt für die römisch-katholische Kirche rechtsverbindlich der Codex Iuris Canonici, der Codex des Kanonischen Rechts hinzu. Dort heißt es z. B. in der von Johannes Paul II. autorisierten 3. Auflage (auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus), Kevelaer 1989.

Can. 868 - § 2  In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.

 Can. 1366 - Eltern oder solche, die Elternstelle vertreten, welche die nichtkatholische [z. B. eine evangelische, w.m.] Taufe oder Erziehung ihrer Kinder veranlassen, sollen mit eine Beugestrafe oder einer anderen gerechten Strafe belegt werden.

Can. 1372 - Wer sich gegen eine Maßnahme des Papstes an ein Ökumenisches Konzil oder das Bischofskollegium wendet, soll mit einer Beugestrafe belegt werden.

Von der Taufe des Kleinkindes bis zu seinem Tod setzt die Katholische Kirche den Menschen, seine Eltern und seine Paten unter Druck. Mit Drohungen und Strafen werden die „Gläubigen“ in den Schoß der Kirche gezwungen und im Schoße der Kirche zu bleiben. Die durch die Taufe erworbene Kirchenmitgliedschaft kann weder beendet werden, noch kann sie verloren gehen. Ein Austritt beendet lediglich die staatliche Wirkung der Kirchenmitgliedschaft in Bezug auf die Kirchensteuer und hat ausschließlich bürgerlich-rechtliche Auswirkungen. Für die innere Bindung innerhalb der Kirche hingegen entfaltet dieser Akt keine unmittelbare Rechtswirkung. Eine privatrechtlich verbindliche Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft müsste Religionsmündigkeit voraussetzen. Die Taufe allein begründet eine solche privatrechtlich verpflichtende Mitgliedschaft nicht. Wenn der Staat zulässt, dass ich als Kleinkind zur Mitgliedschaft in einer Kirche gezwungen werde, was an sich schon absurd ist, dann muss er natürlich auch dafür Sorge tragen, dass ich wieder austreten kann. Kann es das nicht, darf er keine Mitgliedschaft zulassen!

 Was sich in den o.g. Lehrsätzen zeigt ist purer Hochmut, eine ekelerregende Anmaßung und eine Verhöhnung Christi. Eine Kirche die unzählige Menschenleben auf dem Gewissen hat und noch heute behauptet sie sei „unberührt von jeder Gefahr des Irrtums und der Falschheit“ ist größenwahnsinnig und eine Gefahr für die Menschheit. Mit ihrer „Satzung“ könnte heutzutage kein Verein ins Vereinsregister eingetragen werden. Diese Kirche ist im Grunde genommen eine Sekte, die nur deshalb so verbreitet ist, da sie unmündige Kleinkinder zur Mitgliedschaft zwingt oder zwingen lässt und sie dann durch eine geschickte Gehirnwäsche an sich bindet.

Diese durchaus auch kriminell zu nennenden Machenschaften der Katholischen Kirche ziehen sich durch die Jahrhunderte hin. Hier einige Belege:

Papst Innozenz III (Rg.-Zt. 1198-1216)

erließ Blutgesetze gegen die „Ketzer” (Andersgläubige, w.m.) zur „Ausrottung” der Ketzerei und legte auf dem Konzil im Lateran (1215) den Grundstein für die Inquisition, auf den seine Nachfolger aufbauten.

 
Beschlüsse der Synode von Toulouse (1229) gegen Andersgläubige:

Jeder musste der katholischen Kirche Treue schwören, oder er wurde als Ketzer verurteilt
„Alle Männer und Frauen, Männer vom 14., Frauen vom 12. Lebensjahr an, sollen aller Häresie abschwören, die sich gegen die heilige katholische römische Kirche und den orthodoxen Glauben richtet, gleichgültig, mit welchem Namen man diese auch bezeichnen mag.” 7

 Jeder musste schwören, Andersgläubige zu verfolgen
„Sie sollen ferner schwören, dass sie den katholischen Glauben ... bewahren, Ketzer nach Kräften verfolgen ... Dieser Eid soll alle zwei Jahre erneuert werden.” 7

 Keine Arbeit für Andersgläubige
Wir verbieten ferner, dass Prälaten, Barone, Ritter oder irgendwelche Lehensherren in ihren Ländern Ketzern [Andersgläubigen] oder ihren Anhängern Richter- oder Verwaltungsämter übertragen. Sie sollen es nicht wagen, diese oder auch jemanden, der der Ketzerei beschuldigt wurde oder ihrer Meinung nach der Ketzerei verdächtigt ist, in ihrer Familie oder in ihrem Rat zu haben...”7

  Keine Arbeit für tolerante Richter
„Wenn ein Richter ... nicht als sehr eifriger, sorgfältiger Verfolger der Ketzer befunden wird, soll er sein Vermögen verlieren und übrigens weder an seinem Dienstort noch irgendwo sonst als Richter verwendet werden.” 7

 Päpstlicher Bannfluch gegen Vegetarier
Papst Johannes III. (561-574) verkündete auf der 1. Synode von Braga (Portugal) folgenden Bannfluch gegen Vegetarier:

„Wenn jemand Fleischspeisen, die Gott den Menschen zum Genuss gegeben hat, für unrein hält und ... auf sie verzichtet ..., der sei mit dem Bannfluch belegt. 7

 Die Häuser Andersgläubiger sind zu zerstören und die Grundstücke zu beschlagnahmen
„Wir befehlen, dass das Haus, in dem ein Ketzer [Andersgläubiger] gefunden wurde, zerstört werden soll, und dieser Ort beziehungsweise das Grundstück soll konfisziert werden”.

 „... jedes Haus und unterirdische Zimmer, soweit irgendwie verdächtig, [ist zu] durchsuchen, Gebäude, die an diese Häuser angebaut oder ihnen benachbart sind, oder alle möglichen sonstigen Verstecke, die Wir alle zu zerstören befehlen. Und wenn sie irgendwelche Leute finden, die Ketzer sind ... sollen sie Vorsorge treffen, dass sie nicht fliehen können...”

 Der bekannte Historiker Karlheinz Deschner schrieb, er kenne "in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche" (In: Die beleidigte Kirche, Freiburg 1986, S. 43).

 3.  Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheit selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

Wenn jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheit selbständig verwaltet, muss sie auch die Kirchensteuer selbständig erheben und eintreiben. Dann kann es nicht sein, dass der Staat die Kirchensteuer einsammelt und den Kirchen somit den gesamten Verwaltungsaufwand erspart. Wie man der Internetseite „www.stop-kirchensubventionen.de  entnehmen kann, handelt es sich allein bei der Kirchensteuer um eine Summe von etwa 9 Mrd. Euro jährlich.

Im Folgenden dokumentiere ich:

Die milliardenschweren Subventionen
 des Staates an die Kirchen

Verzicht auf Einnahmen

Steuerverluste durch steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer

 3,5 Milliarden Euro

Befreiung der Kirchen von Zinsabschlags- und Kapitalertragssteuer

 1,4 Milliarden Euro

Befreiung der Kirchen von der Umsatzsteuer

 1,2 Milliarden Euro

Sonstige Befreiungen

 0,15 Milliarden Euro

Verzicht auf Einnahmen des Staates insgesamt ca.

 6,25 Milliarden Euro

Direkte Subventionen (unvollständig)

Konfessioneller Religionsunterricht in doppelter Ausfertigung (katholisch und evangelisch) an allen Schulen

2,45 Milliarden Euro

Ausbildung der kirchlichen Theologen an den staatlichen Universitäten

   0,62 Milliarden Euro

Kirchliche Ersparnis durch staatlichen Einzug der Kirchensteuer

   1,0 Milliarden Euro

Denkmalpflege

   0,04 Milliarden Euro

Militärseelsorge

   0,03 Milliarden Euro

Zahlungen der Bundesländer ("Dotationen" u. ä.)

   0,72 Milliarden Euro

Zahlungen der Kommunen (geschätzt) (v. a. Baubereich, Geschenke, Kultur)

   2,5 Milliarden Euro

Baulast-Verpflichtungen

   0,05 Milliarden Euro

Zuschüsse an Missionswerke u. a.

   0,19 Milliarden Euro

Sonstiges, z. B. Orden, Medien, Kirchentage

   0,3 Milliarden Euro

Direkte Subventionen ca.

   7,9 Milliarden Euro

Staatliche Subventionen an die Kirchen insgesamt: 14,15 Milliarden Euro pro Jahr

Quellen u.a.: Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland, Aschaffenburg 2002
                    Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, www.bfg-augsburg.de
                    www.spart-euch-die-kirche.de
 
4.  Nach Art. 92 ist die rechtsprechende Gewalt ausschließlich den Richtern der Bundesgerichte und den Gerichten der Länder anvertraut. Die Katholische Kirche hat jedoch ihr eigenes Rechtsystem:

Can. 1442 - Der Papst ist der oberste Richter für den gesamten katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhls oder durch von ihm delegierte Richter.“ (Codex Iuris Canonici)

Der Papst  ist „oberster Richter für den gesamten katholischen Erdkreis“, „spricht Recht“ und „delegiert Richter“.  Da Deutschland sicherlich zum „Katholischen Erdkreis“  zählt, ist der Papst auch hier der oberste Richter. Das widerspricht dem Wortlaut und dem Inhalt des Art. 92 GG.

 
5.    In der Katholischen Kirche dürfen Frauen kein Priesteramt übernehmen. Damit verstößt diese Institution gegen Art. 3 (2) GG „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern...“  

Der Staat fördert die Gleichberechtigung gegenüber der Katholischen Kirche nicht sondern missbilligt sie.

 
6.    Die Katholische Kirche verstößt gegen Art. 6(1) „Ehe und Familie stehen unter dem Schutze der staatlichen Ordnung.“ Sie verbietet ihren Priestern eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. 

 
7.    Die Katholische Kirche und die Bundesregierung verstoßen gegen den Artikel 3(1)GG und 3(3)GG, nachdem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand wegen seines Glaubens bevorzugt werden darf.

Der Papst ist deutscher Staatsbürger. Das geht aus der folgenden Meldung hervor: „ Berlin (rpo). Das Bundesinnenministerium gibt Entwarnung: Papst Benedikt XVI. hat auch weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft inne. Grünenpolitiker Christian Ströbele hatte im Bundestag eine Anfrage gestellt, ob der Papst als Bürger des Vatikans automatisch seine deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe. Das Ministerium erklärte Benedikt XVI. zu einem Sonderfall.

Papst Benedikt XVI. besitze weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Papst habe keinen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft gestellt, sondern sei in das Amt hineingewählt worden. Dies beinhalte automatisch die Annahme der Staatsangehörigkeit des Vatikan.“

Als deutscher Staatsbürger unterliegt der Papst auch der deutschen Gerichtsbarkeit.  Der Can. 1404 besagt jedoch etwas anderes:Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.“

Da der Papst sich selbst Sonderrechte zubilligt, die allein auf seinem Glauben beruhen, wäre der Nachweis zu führen dass er ein tatsächlicher und einziger Stellvertreter Gottes auf Erden ist. 

Auch ich bin ein „Stellvertreter Gottes auf  Erden“. Es dürfte mir nicht schwer fallen dies zu belegen. Da alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind dürfte auch ich von niemandem mehr vor Gericht gezogen werden. Dies sollte vor der höchsten richterlichen Instanz dieses Staates geklärt werden.

 
Zusammenfassung:

Der deutsche Staat verhält sich gegenüber der Katholischen Kirche nicht neutral sondern unterstützt sie auf vielfältige Weise. Dabei ist diese Kirche, objektiv betrachtet, nichts anderes als eine Sekte, die unmündige Kleinkinder mit der Taufe an sich bindet und nie mehr aus ihren Klauen entlässt. Mit der Verbreitung von Angst und Gräuelmärchen werden die Mitglieder an sie gebunden. Ihre Lehre ist in weiten Teilen eine Verhöhnung Gottes, arrogant, überheblich und verlogen.

Die internen Lehren und Satzungen der Katholischen Kirche widersprechen in weiten Teilen dem Inhalt des Grundgesetzes. So ist der Papst zwar deutscher Staatsbürger aber er „kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.“ (Can. 1404). Damit stellt er sich über das deutsche Rechtssystem.

 Bei der Behandlung dieser Verfassungsbeschwerde erwarte ich den Nachweis, dass der Richter/die Richterin aus Gründen der Befangenheit nicht der katholischen Religionsgemeinschaft angehört.

 W. May

Fahrenwalde, den 26.12.07

[2] fowid / Fassung vom 12.08.2005.

[1] Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirchen, Aschaffenburg 2002
[3] "Der Theologe" am 6.9.2007 (http://www.theologe.de/kirche_staat.htm) [5] Quellen u.a.: Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland, Aschaffenburg 2002

                    Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, www.bfg-augsburg.de
                    www.spart-euch-die-kirche.de

[6] Sullivan, Die äußeren Formen der Katholischen Kirche