unrecht ist recht  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde     e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de





















































































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Ohne meine Anwesenheit und ohne die Anwesenheit der Beklagten (Amt Ucker-Randow) fällt der Vorsitzende Richter Seppelt sein Urteil:

Akz.: 3 A 1044/04

 Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der streitgegenständ­liche Steuerbescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger daher nicht in seinen Rechten, § 113 Abs. 1 Satz 1 Verwal­tungsgerichtsordnung (VwGO).

Er findet seine Rechtsgrundlage in §§ 1 Abs. 1, 13 Abs. 1, 27 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG). Nach der zuletzt ge­nannten Vorschrift wird die Grundsteuer für das Kalender­jahr festgesetzt. Dies ist vorliegend für das Veranlagungs­jahr 2004 geschehen. Bei der Steuerfestsetzung ist weiter § 25 Abs. 1 GrStG zu beachten, wonach die Gemeinde be­stimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebe­satz). Vorliegend hat die Gemeinde Fahrenwalde in ihrer Haushaltssatzung einen Hebesatz von 350 v.H. beschlossen. Zu Recht hat der Beklagte die Grundsteuer anhand des ihm vom zuständigen Finanzamt mitgeteilten Steuermessbetrages ermittelt. Er ist gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 GrStG an diese Mitteilung gebunden. Da der Kläger hierzu keine Einwände geltend macht, wird von weiteren Darlegungen abgesehen.

 Sein Einwand, er sehe sich aus Gewissensgründen daran ge­hindert, mit seinen Steuergeldern rechts- und verfassungs­widriges Verhalten deutscher Staatsorgane bzw. Politiker zu unterstützen, greift nicht durch. Zu einem vergleichbaren Fall hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (3. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 02.05.2007 - 2 BvR 475/02, NVwZ-RR 2007, 505)

 Der Einzelne kann sich der Mitfinanzierung von Staatstätigkeiten, die er aus Gewissensgründen ablehnt, nicht entziehen und einen Anspruch auf gewissenskonforme Ver­wendung seiner Steuern geltend machen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungs­gerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -‚ NJW 1993, 5. 455 <455 f.>; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Se­nats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -‚ NJW 2003, 5. 2600)

 (...) Aus Grundrechten folgt kein genereller Anspruch des Einzelnen auf Unterlassung einer behaupteten grund-rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Abgaben; soweit diese mit seinem Gewissen unvereinbar ist, kann er je­denfalls nicht verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ih­rer Anwendung gemacht wird (vgl. BVerfGE 67, 26 <37>) .„

Dem ist aus Sicht des erkennenden Gerichts nichts hinzuzu­fügen…

 14.5.08

 Seppelt   -   Vors. Richter am VG Greifswald

Meine Einschätzung:

Der Richter hat keine eigene Meinung und schiebt Zitate aus anderen Urteilen vor. Er hat sein Gewissen längst der Staatsraison unterworfen und funktioniert nur noch als Marionette. Die beiden Kernaussagen sind dann auch das größte Armutszeugnis für Politik und Justiz:

“Der Einzelne kann sich der Mitfinanzierung von Staatstätigkeiten, die er aus Gewissensgründen ablehnt, nicht entziehen und einen Anspruch auf gewissenskonforme Ver­wendung seiner Steuern geltend machen…“

und

„Aus Grundrechten folgt kein genereller Anspruch des Einzelnen auf Unterlassung einer behaupteten grund-rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Abgaben; soweit diese mit seinem Gewissen unvereinbar ist, kann er je­denfalls nicht verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ih­rer Anwendung gemacht wird…“

Das Gewissen wurde dem Menschen von Gott mit auf das Erdenleben gegeben, damit er RECHT von UnRECHT unterscheiden lernt. Politik und Justiz verlangen nun von dem Staatsbürger, dass er sein Gewissen verbiegt oder gar verleugnet. Da Politiker und Richter selbst nicht wissen was das Gewissen ist, welche Funktion es hat und wie es sich bemerkbar macht -die meisten Politiker, Richter und Beamte haben inzwischen kein Gewissen mehr- verlangen sie von ihren Mitmenschen sich von Gott abzuwenden. Die Staatsorgane haben die Aufgabe übernommen die Kritikfähigkeit der Bürger ins Gegenteil zu verkehren: Bedingungsloser Gehorsam gegenüber einer Elite die sich anmaßt die Stelle Gottes einzunehmen und dessen Rechtsverständnis zu ändern. Seine Lehre in Kurzform: Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg auch keinem anderen zu.

Mit diesem Maßstab kann man die Verlogenheit und Heuchelei von Politikern und Richterschaft ganz leicht erkennen. Wer mitverantwortlich ist, dass Menschen keinen Arbeitsplatz mehr haben und diese dann mit einem Hungerlohn abspeist und sich selbst eine „Abgeordnetenentschädigung“ oder ein Gehalt von 8000 Euro monatlich und zusätzliche Vergünstigungen zubilligt ist verlogen und unglaubwürdig. Dass sich derartige Menschen „Christlich“ oder „Sozial“ nennen ist pure Heuchelei. Andere hüllen sich in eine Robe und geben vor „RECHT“ zu sprechen. Dabei verurteilen sie Menschen, die gute und vernünftige Ansichten haben zum BÖSEN. Sie sind das eigentliche Übel, denn sie sollen die "Seelen" heilen und den Menschen beibringen was RICHTIG ist, was RECHT ist.

Damit bestätigt sich das Zitat, das Jakob Lorber vor etwa 150 Jahren (angeblich) von Gott empfangen hat: „…der Satan selbst ist der Großmeister aller Politik.“

Politiker sind die Stellvertreter Satans auf Erden und die Richter sind ihre Knechte. Ihre Aufgabe ist es UnRECHT als RECHT zu verkaufen und aus gewissenhaften Menschen unkritische Befehlsempfänger zu machen.


Verstand aus zum Befehl