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Die Verhandlungwerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
Zum
Gerichtsverfahren
Begründung der Klage
Eigentum an Grund
und Boden
Eigentum aus der
Sicht Gottes
Rechtsauffassung des Amtes Schlussworte Die Klage Teil 2: Das Urheberrecht und Gott Die Verhandlung Ergebnis Strafanzeige gegen die Richterin Strafanzeige gegen die Amtsleiterin |
Die Verhandlung Die Platzordnung Ich hatte, als Vertreter der Belange des Volkes, mich auf einen öffentlichen Sitzplatz gesetzt. Die Richterin verlangte, dass ich die Rolle des Klägers übernehme. Somit saß ich zwischen dem „Volk“, das zwar spärlich aber engagiert vertreten war, und der Vertreterin des Gerichts. Die Beklagte, das Amt Uecker-Randow (als Vertreterin des Gesetzgebers) hatte ihre Teilnahme bereits frühzeitig abgesagt. Offensichtlich ist den Beamten nicht bewusst, dass sie „Diener des Volkes“ sind und der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft abzulegen haben. Ihnen ist wohl nicht klar, dass sie vom Volk und nicht von der Regierung bezahlt werden (was das Volk, das in der Lage ist Mauern einzureißen, auch leicht ändern kann). Die Sitzplätze der Beklagten waren also leer. Die Verhandlungsleitung hatte eine Richterin, die, obwohl sie „Im Namen des Volkes“ urteilt, am weitesten entfernt von dem Volk ihren Platz einnahm. Begründung meiner Anträge Entgegen der Verwaltungsgerichtsordnung, die einen freien Vortrag fordert, las ich meine Begründung vom Blatt ab, damit ich sie hier veröffentlichen kann. Meine Rede: Am 28.6.09 hatte ich schriftlich beantragt: Sollte die
Verwaltungsgerichtsordnung den Ablauf des Verfahrens anders regeln, als
in der ZPO beschrieben, beantrage ich eine entsprechende Aufklärung vor
der Verhandlung. Ich beantrage den Nachweis, dass GOTT das Grundstück, für das ich Grundsteuer bezahlen soll, an einen Menschen oder eine Regierung übergeben hat. Am 11.10.09 hatte ich beantragt: „Ich beantrage den Nachweis zu führen, dass Gott als Urheber (Schöpfer) der Erde seine Rechte an einen Menschen abgetreten, und genehmigt hat, dass auf Grundstücke eine Gebühr erhoben werden dürfen.“ Begründung zu Antrag 1: Ich
hatte bereits schon einmal eine Klage gegen das Amt Uecker-Randow
wegen der Grundsteuer eingereicht. Ohne eine Verhandlung hat der
zuständige Richter ein Urteil gefällt. Demnach
ist das Verwaltungsgericht nicht dazu da, den Behörden den Rücken
frei zu halten, sondern der Vorsitzende hat die Streitsache mit den
Beteiligten (Zitat:) tatsächlich und rechtlich zu
erörtern. (§ 104 VwGO). An erster Stelle steht die tatsächliche Erörterung, dann erst folgt die rechtliche Beurteilung. Zur tatsächlichen Erörterung hat das Amt Uecker-Randow bisher nichts beigetragen, obwohl es seine Pflicht gewesen wäre. Nach
der Verwaltungverfahrensordnung § 24 Absatz 1 ermittelt
die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen. Da
mir keine Stellungnahme des Amtes zu den Themen „Eigentumsrecht an
der Erde“ und „Urheberrecht an der gesamten Schöpfung“ vorlag,
hatte ich beantragt die
mündliche Verhandlung durch Schriftsätze vorzubereiten (Antrag 2). Ich fasse das Ergebnis zusammen:
Ich
erlaube mir hier noch 2 weitere Zitate aus der Bibel anzuführen, die
nicht in der schriftlichen Klagebegründung enthalten sind: (Psalm 24) „Die Erde ist des HERRN und was darinnen ist, der Erdboden und was darauf wohnt.“ und (3 Mose 25.23)„Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.“ Damit sind wir bei der Begründung des 3. Antrages. Moses
hat etwa 1500 vor Christus gelebt. Spätestens seit dieser Zeit sind
die tatsächlichen Eigentumsrechte bekannt und dokumentiert. Daher sind die existierenden Gesetze für die Beurteilung des tatsächlichen Sachverhalts bedeutungslos. Gesetze
dienen nicht unbedingt der Gerechtigkeit. Ich habe den Eid bewusst gekürzt, denn damit wird offensichtlich, dass es nicht die Aufgabe der Richterschaft ist, eine Regierung, eine Behörde oder ein Gesetzeswerk zu schützen, sondern „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Das Wörtchen „nur“ schließt alles andere aus, auch die derzeitige Gesetzeslage.
Vorrang
haben die Wahrheit und die Gerechtigkeit.
Daher
ist der Widerspruchsbescheid des Amtes Uecker-Randow zur Findung der
tatsächlichen Sachlage unerheblich, da sich das Amt lediglich auf
Gesetze beruft und nicht auf die Eigentumsverhältnisse und die
Urheberrechte eingeht. Daher beantrage ich:
Soweit meine mündliche
Begründung der Anträge.
---------------------------- Die tatsächliche Sachaufklärung Da die Beklagte nicht erschienen war, keinen der Anträge behandelt hatte, keine gegenteiligen Stellungnahmen zum tatsächlichen Sachverhalt abgegeben hatte und keine der geforderten Urkunden vorgelegt hatte, war die Sachlage klar. Alle Argumente waren auf meiner Seite und nicht widerlegt. Die Richterin wollte in der Öffentlichkeit die Verteidigung der Beklagten nicht übernehmen, denn dann hätte sie sich auf den leeren Platz der Beklagten setzen müssen. Sie zog es vor keine Gegenargumente zu dem tatsächlichen Sachverhalt zu bringen und ging auf die Gesetzeslage ein, die von niemanden bestritten wurde. Mein Einwand, dass es ihre Aufgabe sei, zu überprüfen, ob der tatsächlichen Sachverhalt mit der Gesetzeslage übereinstimmt, wurde vom Tisch gewischt. Als Richterin eines Staates müsse sie sich an die Gesetze halten und nicht „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen“. Dummer Weise sind das gleich mehrere Lügen.
Nur wenn die Wahrheit und die Gerechtigkeit der Maßstab richterlicher Entscheidungen sind können Diktaturen und andere Unrechtssysteme verhindert werden. Mit Gesetzen kann man den Überfall auf andere Länder rechtfertigen; Menschen unwürdig behandeln; Juden, Sinti und Kommunisten „legal“ verfolgen und vergasen; Mauern bauen um Brüder und Schwestern voneinander zu trennen und dann Flüchtlinge an der Grenze erschießen lassen. Das
alles hatten wir in diesem Lande schon einmal und immer hat die
Richterschaft die Gesetze und nicht die Wahrheit und die
Menschlichkeit vertreten. Entweder die Beamten und die Richterschaft beginnen der jetzigen Regierung die Gefolgschaft zu verweigern oder das Volk wird in die nächste Katastrophe geführt. Die Weichen dazu sind gestellt. Die Gesetze sind gemacht oder vorbereitet. Wenn nicht Wahrheit und Gerechtigkeit siegen werden Lüge und Unrecht große Teile der Bevölkerung vernichten. So verhinderte die Richterin die tatsächliche Sachlage und verurteilte mich zur Zahlung der Steuern. Und weil sie weder auf der Seite der Wahrheit und der Gerechtigkeit stand, noch die geltenden Gesetze einhielt, habe ich eine Strafanzeige gegen sie erstattet. Und weil die Leiterin des Amtes Uecker-Randow ebenfalls die Gesetze missachtet habe ich auch eine Strafanzeige gegen Sie erstattet. |