Wer ist Eigentümer der Erde ?  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde     e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de
Die Klage Teil 1:
Zum Gerichtsverfahren
Begründung der Klage
Eigentum an Grund und Boden
Eigentum aus der Sicht Gottes
Rechtsauffassung des Amtes
Schlussworte

Im Juni 2009 habe ich diese Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereicht:

Zum Gerichtsverfahren.

Da ich in den letzten Jahren persönlich noch kein Gerichtsverfahren erlebt habe, das nach Recht und Gesetz durchgeführt wurde, erlaube ich mir einige Vorbemerkungen:

In einem Rechtsstaat muss die Gewaltenteilung gelten und die Unabhängigkeit der Gerichte gewährleistet sein.

Die Richterschaft soll eine neutrale Funktion zwischen dem Gesetzgeber und der Bevölkerung einnehmen, um die Gesetze auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und dafür sorgen, dass Gerechtigkeit durch Anwendung der Gesetze hergestellt wird.

Hält dabei ein Gesetz dieser Prüfung nicht stand, ist es die Aufgabe des Richters dafür zu sorgen, dass das Gesetz entsprechend geändert wird, damit die Wahrheit und die Gerechtigkeit siegen.

Dies bekräftigt jeder Richter mit seinem Eid in einer öffentlicher Sitzung eines Gerichts, zum Zeichen dafür, dass er diese Aufgabe im Namen und im Auftrage des Volkes (Öffentlichkeit) übernimmt:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(Richtereid: Deutsches Richtergesetz § 38)

Richter schwören demnach öffentlich „nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.“

Dass Richter nach „bestem Wissen und Gewissen“ zu urteilen haben, geht auch aus dem Grundgesetz Art. 97 hervor. 

Dort heißt es: „Die Richter sind unabhängig...“.

Die Richterschaft ist kein Stellvertreter des Gesetzgebers, sondern ein unabhängiges Organ, auch wenn das in diesem Staate noch lange nicht verwirklicht ist.

Gleichwohl habe ich das RECHT die Unabhängigkeit des Gerichts einzufordern und zu überprüfen!

Laut der mir vorliegenden Gesetzestexte müsste ein Gerichtsverfahren etwa folgender Maßen ablaufen:

Grundsätzlich verhandeln die Parteien vor dem Gericht mündlich.

Nur mit Zustimmung der Parteien kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen (ZPO § 128).

Durch richterliche Anordnung kann aufgegeben werden, die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze vorzubereiten (ZPO §129). In den Schriftsätzen sollen u.a. die Anträge enthalten sein sowie die Erklärung über die von dem Gegner bezeichneten Beweismittel (ZPO § 130).

Der Vorsitzende Richter hat Sorge zu tragen, dass die Sache erschöpfend erörtert wird. Er schließt die Verhandlung, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollständig erörtert ist, und verkündet die Urteile und Beschlüsse des Gerichts (ZPO §136).

Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen (ZPO § 137).

Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.

Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.

Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind (ZPO § 138).

Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen (ZPO § 139).

Hinweise nach dieser Vorschrift sind so früh wie möglich zu erteilen und aktenkundig zu machen. Ihre Erteilung kann nur durch den Inhalt der Akten bewiesen werden. (ZPO § 139)

Es die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Ansonsten ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. l GG) verletzt (Beschluss des BVerfG vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04).

Im Protokoll sind die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung aufzunehmen. Im Protokoll sollen die Anträge enthalten sein (ZPO § 160).

Das Protokoll ist den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen (ZPO § 162).

Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht.

Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorhergehende Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, sind vor der mündlichen Verhandlung durch vorbereitenden Schriftsatz so zeitig mitzuteilen, dass der Gegner die erforderliche Erkundigung noch einzuziehen vermag.

Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, hat der Beklagte gleichzeitig und vor seiner Verhandlung zur Hauptsache vorzubringen. Ist ihm vor der mündlichen Verhandlung eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt, so hat er die Rügen schon innerhalb der Frist geltend zu machen (ZPO § 282).

Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.

Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises (ZPO § 291).

Soweit die Gesetzeslage. Die Wirklichkeit sah in der Vergangenheit anders aus:

In dem Verfahren May/Amt-Uecker-Randow (Akz.: 3 A 1952/07) vor dem Verwaltungsgericht Greifswald, welches von dem Vorsitzenden Richter Seppelt geleitet worden war, gab es keine mündliche Verhandlung, da beide Parteien zu dem Verhandlungstermin nicht erschienen waren. Mein Antrag, der schriftlich vorlag, wurde weder in das Protokoll aufgenommen noch wurde er erörtert. Es war, außer dem Richter, niemand da, der die Sache hätte erörtern können. Eine Gegendarstellung zu meiner ausführlichen Begründung lag mir nicht vor, sodass der Richter offensichtlich die Verteidigung der abwesenden Beklagten übernahm. Ohne eine mündliche Verhandlung und ohne Erörterung der Sachlage wurde dann ein Urteil gefällt, was, nach den mir bekannten Gesetzestexten, unmöglich ist.

Meine darauf folgende Beschwerde wurde von dem gleichen Richter, Richter Seppelt, am 23.7.08 mit der Begründung abgelehnt: Der § 102 Abs. 2 VwGO würde die Säumnisfolgen anders regeln als § 251a ZPO. Der genannte Paragraph regelt lediglich die Säumnisfolge beim Ausbleiben eines Beteiligten und besagt nichts über die Folgen bei der Abwesenheit beider Parteien.

Zitat § 102 Abs. 2 VwGO: Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, daß beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.“

Dass eine Erörterung der Thematik ohne die Teilnahme mindestens einer Partei stattfinden kann ist schlicht unmöglich. Daher hat keine mündliche Verhandlung stattgefunden und der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. l GG) wurde verletzt .

Meine daraufhin erfolgte Beschwerde beim Oberverwaltungsgerichts Greifswald wurde von der dortigen Präsidentin als Dienstaufsichtsbeschwerde am 1.8.2008 an die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Greifswald weitergeleitet, von wo ich weitere Nachricht erhalten sollte.

Bis heute habe ich weder eine Eingangsbestätigung noch einen Bescheid erhalten.

Mit Hilfe einer Obergerichtsvollzieherin und der Staatsanwaltschaft wurden inzwischen die Kosten für dieses Gerichtsurteil, das es gar nicht geben dürfte, gewaltsam eingetrieben.

Aus den vorgenannten Gründen habe ich Misstrauen gegen Richter Seppelt und lehne ihn wegen Besorgnis der Befangenheit gem. §42(2) ZPO ab.


Meine Begründung der Klage.

In diesem Verfahren geht es nicht darum, die Rechtmäßigkeit eines Bescheids des Amtes Uecker-Randow zu überprüfen. Es geht letztlich um die grundlegende Frage: Ist GOTT der Eigentümer der Erde oder hat er sein Eigentumsrecht an die Menschen abgetreten?

So wie man ein Haus auf einem festen Grund erbaut, damit es stabil steht, muss diese Frage grundsätzlich geklärt werden. Ob GOTT der Eigentümer der Erde ist, ist eine Frage der Wahrheit und kann nicht umgangen werden, indem man sich auf weltliche Gesetze stützt. Gesetze können verabschiedet worden sein, um Herrschafts- und Machtansprüche zu sichern. Sie müssen nicht der Wahrheit entsprechen und können durchaus zu Ungerechtigkeiten führen.

Um diese grundlegende Frage zu klären ist das Gericht der richtige Ort, denn hier sind Menschen, die der Öffentlichkeit, also auch mir gegenüber, den Eid geleistet haben „nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit (zu) dienen.“

Ob das Gericht ein Ort der Wahrheit oder der Lüge ist, liegt nun an dem zuständigen Richter und an dem Verhalten der Beklagten.

Dass GOTT existiert ist eine Tatsache und bedarf keines weiteren Beweises.

Dem Gericht ist offenkundig:

1.) Die Eidesformel des § 481 ZPO:

Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel: "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel): "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."

-Gäbe es keinen allmächtigen und allwissenden GOTT, wäre dieser Eid pure Heuchelei, völlig überflüssig und reine Volksverdummung! Ein, der Wahrheit verpflichteter, Richter, kann unmöglich jemandem eine Lüge als Schwur vorsprechen! Das wäre bereits ein Meineid.-

2.) Die Präambel des Grundgesetzes, das durch Urteil des Verwaltungsgericht Greifswald (Akz.: 3 A 1952/07) rechtserheblich ist, beginnt mit den Worten: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

-Die verfassungsgebende Gewalt, die dieses Vorwort formuliert hat, ist sich demnach seiner Verantwortung vor GOTT bewusst. Einem nicht existierenden Wesen gegenüber kann man sich keiner Verantwortung bewusst sein. Gäbe es keinen GOTT, wären die Gesetzgeber allesamt Lügner und Betrüger und ihre verabschiedeten Gesetze wären demnach als Lug und Betrug einzustufen. Nach dem Vorwort des Grundgesetzes sind alle Gesetze in Verantwortung vor Gott erlassen worden. Ob das der Wahrheit entspricht hat die Richterschaft zu prüfen.-

3.) Der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, alle Minister und sämtliche Richter und Beamten können den religiösen Zusatz zu ihrem Diensteid leisten: „So wahr mir Gott helfe.“

-Ein nicht existierender Gott kann niemandem helfen, unabhängig davon, ob der einzelne Mensch daran glaubt oder nicht. Die Glaubwürdigkeit der Mitglieder der Staatsorgane hängt davon ab, ob der religiöse Zusatz nur eine verlogene Heuchelei ist. Wer den Zusatz spricht, ohne an die Existenz Gottes zu glauben, hat bereits einen Meineid geleistet.-­

4.) Der Papst nennt sich unwidersprochen „Stellvertreter Gottes auf Erden“ und unsere Regierung schließt Verträge mit dem „heiligen Stuhl“, also mit dem angeblichen „Stellvertreter Gottes“ auf Erden, ab.

-Ein nicht existierender Gott kann keinen Stellvertreter haben. Entweder es gibt einen Gott und der Papst ist möglicherweise sein Stellvertreter, oder es gibt keinen Gott und das Oberhaupt der Katholischen Kirche ist ein Lügner, Betrüger und Hochstapler. Dann darf die Regierung der BRD keine Verträge mit ihm abschließen.-

Der Gesetzgeber selbst macht mehrfach aus GOTT ein existierendes Wesen und damit eine Rechtsperson! -


Eigentum an Grund und Boden

Im Folgenden werde ich den Nachweis führen, dass GOTT der Schöpfer der Erde und damit der alleinige Eigentümer ist.

Von einem unabhängigen Richter, der einen Eid geleistet hat „nach bestem Wissen und Gewissen … zu urteilen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen“ erwarte ich, dass sich nicht an den weltlichen Gesetzen orientiert, sondern der Wahrheit dient um der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen.

Die Wahrheit ist:

Es gibt nur einen GOTT und dieser hat den Himmel, die Erde und den Menschen erschaffen.

Er hat die Erde den Menschen als Lebensraum zur Verfügung gestellt unter der Maßgabe dass er sie bebaue und bewahre. GOTT ist demnach als Eigentümer anzusehen und die Menschen sind „Pächter“. Grund und Boden, Wasser und Luft sind eine Leihgabe und können nicht veräußert oder unbrauchbar gemacht werden, da sie folgenden Generationen genauso zustehen wie uns.

In der Bibel, eine der Grundlagen des Gottesglaubens, finden sich 2 Zitate, die man zur Thematik heranziehen kann:

1.)  1 Mose 28: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan…“

Die Erde „untertan machen“ heißt nicht: Die Erde als Eigentum verwenden! Ein Diener ist seinem Herrn untertan, aber er ist nicht das Eigentum des Herren. Aus dieser Stelle in der Bibel, die bekanntlich als das Buch GOTTES angesehen wird, lässt sich kein Eigentumsrecht der Menschen ableiten!

2.)  2 Mose 15: „Und Gott der Herr nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, dass er ihn baute und bewahre.“

„Bebauen“ heißt: Nutzen. „Bewahren“ heißt: So sorgsam damit umgehen, dass nachfolgende Generationen sie weiter nutzen können: Wer erntet muss auch säen. Wer Bäume fällt muss neue pflanzen. Wer sauberes Wasser entnimmt darf kein verschmutztes Wasser zurückgeben. Wer den Acker bestellt darf ihn nicht verseuchen. Wer saubere Atemluft vorfindet darf sie nicht vergiften. Das alles steckt in dem Wort „Bewahren“.

Nur wenn diese Maßgabe beachtet wird, können nachfolgende Generationen die Erde weiterhin benutzen. Das ist eine einleuchtende und unbestreitbare Wahrheit.

Gerechtigkeit ist:

Die Erde gehört allen Menschen gleichermaßen. Die Aufteilung der Erde in „Privatbesitz“ zur persönlichen Ausbeutung und Bereicherung ist ungerecht und nicht von GOTT gewollt.

Kein gerechter Vater würde seine Kinder ungleich behandeln, indem er die einen mit Vermögen bevorzugt und die anderen mittellos zurück lässt. Kein gerechter Vater würde seine Kinder auffordern wie Brüder und Schwestern miteinander umzugehen und die einen mit einer Erbschaft zum Herrscher und die anderen mittellos zum Untertan zu machen. Das wäre pure Heuchelei und widerspräche den allgemein bekannten Eigenschaften GOTTES.

Nur menschliches Herrschafts- und Machtgehabe ist so pervers die Lehre und die Gebote GOTTES ins Gegenteil zu verkehren. Festgeschrieben wird das dann in menschlichen Gesetzen, wie z.B. im „Eigentumsgesetz.“


Das Eigentumsgesetz.

Definition: Eigentum kennt das deutsche Privatrecht nur an Sachen als körperlichen Gegenständen (beweglichen Sachen und Grundstücken), nicht an anderen Gegenständen wie Forderungen oder geistigen Schöpfungen. Es stellt das umfassendste Recht an einer Sache dar, das in unserer Rechtsordnung existiert…

§ 903 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt den Inhalt des Eigentums folgendermaßen: „Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.” Der Eigentümer kann die Sache also nach seinem Willen grundsätzlich benutzen, verbrauchen, belasten, veräußern oder sogar zerstören. Zum anderen muss jeder andere das Eigentum respektieren; es ist gegen Störungen geschützt (vergleiche § 1004 BGB), seine Verletzung begründet Schadensersatzansprüche (§ 823 BGB; siehe unerlaubte Handlung) und der Eigentümer kann auf Grund des Eigentums die Sache grundsätzlich heraus verlangen (sofern der Besitzer kein Recht zum Besitz der Sache hat, wie es etwa der Mieter auf Grund des Mietvertrages besitzt).“ (1993-2003 Microsoft Corporation)

 
Statt die Erde für die nachfolgenden Generationen zu bewahren, maßt sich der Gesetzgeber an, sie zu zerstückeln und an wohlhabende Menschen zu verkaufen. Der Eigentümer kann die Sache nach seinem Willen grundsätzlich benutzen, verbrauchen, belasten, veräußern oder sogar zerstören.

Damit steht das Eigentumsrecht an Grund und Boden gegen den ausdrücklichen Willen Gottes, wie er in der Bibel festgeschrieben ist.

Der Definition kann man auch entnehmen warum es ein Eigentumsrecht gibt: Die Herrscher (Gesetzgeber) wollten das Nutzungsrecht den Menschen nehmen und ein Besitzrecht für sich einführen. Denn mit dem Eigentumsrecht muss jeder andere das Eigentum respektieren; es ist gegen Störungen geschützt, seine Verletzung begründet Schadensersatzansprüche und der Eigentümer kann auf Grund des Eigentums die Sache grundsätzlich heraus verlangen…

Oder wie GOTT Jakob Lorber diktierte: das Nutzungsrecht den Menschen zu nehmen und dafür ein Besitzrecht gewaltsam einzuführen, das heißt, das göttliche Recht zu vertilgen und an dessen Stelle ein höllisches einzuführen.“

(Jakob Lorber – Die geistige Sonne, Band 2, Kap. 87)

 
Weiter in der Definition „Eigentum“:

Auf Grund des Abstraktionsprinzips des deutschen Rechts erlangt man das Eigentum grundsätzlich erst mit der Übergabe der beweglichen Sache bzw. beim Grundstückserwerb (siehe Immobilien) mit der so genannten Auflassung (Übereignungserklärung vor dem Notar) und der Eintragung in das Grundbuch. Ein Kaufvertrag begründet also nur das Recht auf und nicht an der Sache: Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen, wirklich Eigentümer wird der Erwerber jedoch erst mit Übergabe der Sache.“    

(1993-2003 Microsoft Corporation)

Daher beantrage ich den Nachweis, dass GOTT das Grundstück, für das ich Grundsteuer bezahlen soll, an einen Menschen oder eine Regierung übergeben hat.

Sollte der Nachweis der Übergabe nicht geführt werden, handelt es sich offensichtlich bei Grund und Boden um Hehlerware, das dem Eigentümer geraubt wurde und seither zweckentfremdet wird.

 

Eigentum aus der Sicht Gottes.

Es gibt eine ganze Reihe von Quellen, in denen die Sicht GOTTES zum Thema Eigentum ausführlich und glaubhaft dargestellt ist.

Eine ganz allgemeine Stellungnahme GOTTES zum Eigentum findet man in dem „Gebetbuch“ von Franz Schumi:

Betrachte aber auch alles, was die Menschen erfinden, zuwege bringen und machen können, als Mein geistiges Eigentum! Denn sie haben aus dem Born der göttlichen Weisheit geschöpft soviel als ich es zuließ. Daher ist alles Mein Werk und nicht der Menschen, mag es ein Haus, Palast, Maschine oder sonstiges Kunstwerk und menschlich zustande Gebrachtes sein. Die Menschen sind nur Handlanger oder Werkzeuge Meines Geistes, wirkend durch Verstand, Vernunft, Augen, Ohren, Nase, Sprache, Gefühl, Nervenkraft und Willenskraft...“

In dem Buch „Christus und die Bibel“, das Franz Schumi von Gott zur Aufklärung der Menschheit diktiert wurde, erfährt man:

Im Jahre 725 vor Christo gab Ich, Jehova, durch den Propheten Jesajas 9,5 folgende Weissagung, die sich auf die Geburt der Menschwerdung Gottes in Jesus bezieht:

Ein Kind ist uns geboren, ein Sohn ist uns geschenkt, auf Dessen Schulter die Herrscherwürde ruht, und Den man (vollnamig) heißt: Wunderbar, Rat, Kraft, Held, Ewig-Vater, Friedefürst.

Diese Namen sind die Bezeichnungen Gottes in ihrer Vollkraft wie folgt:

Der Name des neugeborenen Knaben Jesus ist: „Der Vater von Ewigkeit“, damit ist der Beweis geliefert, daß in Messias Gottvater Selber ins Fleisch treten wird. Dadurch aber ist auch der zweite Name „Wunderbar“ betitelt, klar, denn Gott ist wunderbar als Schöpfer der Welt, da dies Sein spezielles Eigentum ist, das Ihm niemand selbstständig nachmachen kann, noch je wird nachmachen können, weil niemand Gottesgeist als Äthergeist des Weltalls ist, welcher in der ganzen Welt unter dem schlichten Namen Ätherluft überall vertreten und als solche in ihrer göttlichen Allmacht durch Magnetismus und Elektrizität wirkend ist, da in diesen zweien die göttliche Liebe und Weisheit, euren Augen verhüllt, sich befinden.

Daß tatsächlich der wunderbare Schöpfer der Welt Ich, Jesus Christus Selber war, sagt euch Petrus im Hebräerbrief 1, 2 und Paulus an die Kolosser 1, 13-17. Die Schöpfung der Welt ist durch die Allmacht Gottes, welche ist der Heilige Geist, und in welchem der Vater und Sohn oder Liebe und Weisheit in Gott inbegriffen sind, entstanden, das lehrt euch diese, Meine die Gottheit in Christo behandelnde und erklärende Beweisführung. Man soll aber nicht denken, daß Petrus und Paulus, in ihrer großen Eingenommenheit für Christus, Mich deshalb zum Schöpfer der Welt aufgestellt haben. Nein! Nicht eine Befangenheit sondern die Eingebung des heiligen Geistes war  es, welche diesen zwei Hauptaposteln das zu schreiben hieß, was sie geschrieben haben, denn tatsächlich findet ihr im 1. Buche Mosis den Namen „Elohim“, welcher der Heilige Geist in Gott ist, und der eben Ich, Christus, bin, von Mosis als Schöpfer der Welt genannt...“

Diese Kundgaben GOTTES an Franz Schumi decken sich mit dem Inhalt der Bibel: GOTT ist der Schöpfer der Welt und damit der alleinige Eigentümer. GOTT allein kann sein Eigentum an Menschen übergeben und davon hat er ab und zu sogar Gebrauch gemacht.

Diese konkreten Fälle sind in der Bibel oder in den „Neuoffenbarungen“ benannt. „Neuoffenbarungen“ sind Kundgaben GOTTES an die Menschen in einer Zeit der geistigen Dunkelheit, damit sie seine eigentliche Lehre wieder verstehen lernen, sich neu besinnen und danach leben.

Schreibknechte Gottes und somit Verkünder und Verbreiter seiner eigentlichen Lehre waren u.a.: Emanuel Swedenborg, Jakob Lorber, Franz Schumi, Gottfried Mayerhofer, Max Seltmann...

Hier ein Beispiel, in dem GOTT einem ganzen Volk gegenüber sein, durch Propheten übermitteltes Versprechen, einlöst, und ihm ein Land als Eigentum vermacht:

Elftes Beispiel: (2700 nach Adam — 1451 vor Christo, am 25. Juni). Als Ich beschlossen hatte die feste Stadt Jericho den Söhnen Israels unter ihrem Anführer Josua zu übergeben, weil Ich ihnen das Land Kanani (Kanaan) als Eigentum versprochen hatte zu geben. Am siebenten Tage fielen die Mauern Jerichos auf Trompetenschall und die Israeliten drangen in die Stadt und eroberten sie.

Hier war die Ursache die Verheißung Jehovahs, daß die Israeliten Kanani ins Eigentum bekommen und die Wirkung war der Trompetenstoß auf welchen Jehova die Mauern Jerichos umfallen ließ.“

(Beispiele für „Karma“ aus den Kundgaben an Franz Schumi.)

Daraus lässt sich erkennen, dass GOTT einzelnen Menschen oder einem Volk Eigentum an Grund und Boden zukommen lies, wenn es als Gemeingut gebraucht und genutzt wurde!

Im Folgenden ein kurzer Auszug aus der Kundgabe GOTTES an Max Seltmann, in der ein Priester von Johannes, dem Jünger Jesu, über das Grundstück von Lazarus geführt wird:

Bruder", entgegnete Johannes, „alles und ein jedes Ding gibt zurück das zuvor Empfangene. Wir wissen, dass, wenn wir eine jede Verrichtung mit Liebe und Freude ausführen, uns auch Dankbarkeit und Freude zurückkommt! Schaue einmal diese Feigen- und Dattelbäume an, mit welcher Wonne erfüllen sie das Herz, da sie schon so viel Frucht angesetzt haben! Wem, meinst du wohl, wem die Ernte gehört?"

Nun, dem Besitzer Lazarus doch", antwortete Theophil, „denn einen zweiten Besitzer wird der Garten wohl nicht haben!"

Schlecht geraten, Bruder Theophil!", lächelte Johannes. „Alles, soweit du blicken kannst, ist Eigentum der Liebe, die bei uns durch Jesus eingekehrt ist! Dieser Ertrag ist schon von vornherein bestimmt für die Armen und Hilfsbedürftigen, doch dort weiter links, wo die Ölbäume stehen, liegt der wertvolle Grund dieses Besitztums.

Alle Häuser, die du hier siehst, sind Wohnungen und dahinter liegen die Stallungen. Eine jede Familie lebt mit ihren Kindern für sich und doch sind wir alle nur eine Familie! Die Alleinstehenden wohnen dort vorn links vom großen Wohnhaus und werden vom Hausherrn beköstigt. Die großen Vorratskammern und Scheunen liegen ganz hinten und auch in ihnen ist der Segen der sprechendste Beweis, dass wir ohne die geringste Sorge noch tausend Arbeiter mehr beschäftigen könnten!"

Wie groß sind denn die Besitzungen dieses Menschenfreundes? Und wie viel Arbeiter sind hier beschäftigt?" —

Bruder Theophil, wie groß das Besitztum ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Schau hin, auch der halbe Ölberg gehört uns und mehr als 500 Arbeiter sind hier wohl schon beschäftigt und ein jeder fühlt sich wohl und zufrieden. Auch ist es ein besonderes Zeichen unserer Brüderlichkeit, dass wir keine Aufseher, sondern nur Arbeits-Einteiler haben, denn es ist keiner mehr und keiner weniger, sondern im richtigen Sinne ist eigentlich ein jeder Mitbesitzer. Die Freude strahlt aus allen Augen, so Lazarus oder seine beiden Schwestern bei ihren Leuten einkehren. Kannst du nun verstehen, was es heißt: Bethanien — eine Pflegestätte der großen Liebe!"

(Zitiert aus „Bethanien“. Empfangen und niedergeschrieben von Max Seltmann)

In den ausführlichen Erläuterungen der 10 Gebote, die Jakob Lorber1 durch GOTT diktiert wurden, kann man nachlesen:

...daß zur Zeit der Gesetzgebung2 niemand aus dem israelitischen Volke ein Eigentum besaß. Selbst als das Volk ins Gelobte Land gezogen war, war seine staatliche Verfassung so bestellt, daß niemand in diesem Lande ein vollrechtliches Eigentum besitzen konnte. Sondern es war dabei soviel als möglich auf eine Gütergemeinschaft abgesehen, und ein jeder dürftige Israelit, wenn er im übrigen in der göttlichen Ordnung lebte, mußte allenthalben die gastfreundlichste Aufnahme und Unterkunft finden...

...Um aber die Sache doch auch für den Blindesten handgreiflich zu machen, frage ich einen jeden grundgelehrten Juristen: Worauf gründet sich denn ursprünglich das Eigentumsrecht? Wer hat denn dem ersten Menschen das Eigentumsrecht einer Sache eingeräumt? Nehmen wir ein Dutzend Auswanderer in einem noch unbewohnten Erdstriche an. Sie finden ihn und siedeln sich dort an. Laut welcher Eigentums- und Besitzrechts-Urkunde können sie sich denn eines solchen Landes als Eigentümer bemächtigen und sich dort als rechtmäßige Besitzer seßhaft machen?

Ich weiß schon, was man hier sagen wird: Wer zuerst kommt, hat das Grundrecht. Gut, sage ich, wer aber hat demnach von den zwölf Auswanderern mehr oder weniger Recht auf das gefundene Land? Man wird sagen: Streng genommen hat der erste Veranlasser zu der Auswanderung, oder der, der allenfalls vom Verdeck eines Schiffes dieses Land zuerst erschaut hatte, mehr Recht. Gut, was hat aber der Veranlasser vor den andern voraus? Wären sie nicht mit ihm gezogen, so wäre er sicher auch daheim geblieben. Was hat denn der erste Erschauer vor den übrigen voraus? Daß er vielleicht schärfere Augen als die anderen hat? Sollen dann dieses nur ihm zugute kommenden Vorzuges wegen die anderen benachteiligt sein? Das wäre doch etwas zu unbillig geurteilt. Also müssen doch sicher alle zwölf ein gleiches Eigentumsrecht auf dieses vorgefundene Land haben.

Was werden sie aber tun müssen, um ihr gleiches Besitztumsrecht auf dieses Land zu realisieren? Sie werden es teilen müssen in zwölf gleiche Teile. Wer aber sieht bei dieser Teilung nicht auf den ersten Wurf die kommenden Zwistigkeiten? Denn sicher wird der A zum B sagen: Warum muß denn gerade ich diesen Teil des Landes in Besitz nehmen, der nach meiner Beurteilung offenbar schlechter ist als der deinige? Und der B wird aus demselben Grunde erwidern: Ich sehe nicht ein, warum ich meinen Landteil gegen den deinigen vertauschen soll. Und so können wir unsere zwölf Kolonisten zehn Jahre lang das Land teilen lassen, und wir werden es nicht erleben, daß die Teilung allen vollkommen recht sein wird.

Werden aber diese Zwölf untereinander übereinkommen und das Land zu einem Gemeingut machen; kann da unter den Zwölfen ein das Eigentum sicherndes Gebot erlassen werden? Kann einer dem andern etwas wegnehmen, wenn das ganze Land allen gleich gehört und somit auch dessen Produkte, von denen ein jeder nach seinem Bedarf nehmen kann, ohne dem andern dafür eine Rechnung zu legen?

Man ersieht hier im ersten Falle, daß ursprünglich eine Eigentumsrechtsschaffung nicht leichtlich denkbar ist. Um zu sehen, daß solches wirklich der Fall ist, dürfet ihr nur auf die ersten Ansiedler gewisser Gegenden eures eigenen Landes hinblicken, z.B. auf die sogenannten Herren-Kloster-Geistlichen, die gewisserart die ersten Kolonisten einer Gegend waren. Wären sie mit der Teilung zurechtgekommen und hätten sie selbe als gut befunden, so würden sie sicher kein Gemeingut gebildet haben.

Kurz und gut, wir können tun, was wir wollen, so können wir nirgends ein ursprüngliches Eigentumsrecht finden. Und wenn da jemand mit seinem Grundrecht kommt, da frage ich, ob man den Nachkömmling bei seinem Auftreten in der Welt entweder gleich töten oder ihn langsam verhungern lassen solle? Oder soll man ihn aus diesem Lande treiben; oder ihn auf die Barmherzigkeit der Grundbesitzer anweisen, ihn daneben aber sogleich gegen diese mit dem neuesten Gebote belegen?

Ich meine, da ließe sich doch wohl fragen, aus welchem Grunde ein solcher Nachkömmling gegen die Grundrechtbesitzer sogleich bei seinem ersten Auftreten, für das er nicht kann, zu einem Sündenbock gemacht werden sollte, während die ersten sich gegenseitig in dieser Art nie versündigen können? Welcher Jurist kann mir wohl ein solches Benehmen als rechtskräftig beweisen? Ich meine, man müßte hier nur einen Satan zum Advokaten machen, der solches zu erweisen imstande wäre; denn einem jeden nur einigermaßen recht und billig denkenden Menschen dürfte ein solcher Rechtsbeweis unmöglich sein.

Ich sehe aber schon, man wird sagen: Bei den ersten Kolonisierungen eines Landes kann zwischen den Kolonisten freilich kein wechselseitiges Eigentumsrecht statthaben, besonders wenn sie sich untereinander einvernehmlich für das Gemeingut ausgeglichen haben. Aber zwischen Kolonisationen, welche die ersten Staatenbildungen sind, tritt doch sicher das Eigentumsrecht ein, sobald sie sich gegenseitig als bestehend festgestellt haben.

Gut, sage ich, ist das der Fall, so muß sich eine jede Kolonie mit einem ursprünglichen Eigentumsrechte ausweisen. Wie aber kann sie das, nachdem sie nur ein Nutzungsrecht vom Herrn aus hat, aber kein Besitzrecht?

Das Nutzungsrecht hat seine Urkunde in dem Magen und auf der Haut. Wo aber spricht sich das Besitzrecht aus, besonders wenn man erwägt, daß ein jeder Mensch, sei er einheimisch oder ein Fremdling, in seinem Magen und auf seiner Haut dieselbe göttliche vollgültige Nutzungsrechtsurkunde mit sich bringt, wie sie der Einheimische hat? Wenn man sagt: Das Besitzrecht hat seinen Grund ursprünglich im Nutzungsrechte, so hebt dieser Satz sicher jedes spezielle Besitztum auf, weil jeder das gleiche Nutzungsrecht hat. Kehrt man aber die Sache um und sagt: Das Besitzrecht verschafft einem erst das Nutzungsrecht, da kann man dagegen nichts anderes sagen als das alte Rechtswort: „Potiori jus“, was mit anderen Worten so viel sagen will als: Schlage so viel Nutzungsrechtsbesitzende tot, daß du dir allein einen Strich Landes durch die Gewalt deiner Faust völlig zueignen kannst.

Sollte etwa noch einigen fremden Nutzungsrechtsbesitzern der Appetit kommen, dir dein erkämpftes Besitztum laut ihres göttlichen Nutzungsrechtes streitig zu machen, so schlage sie alle tot oder setze sie wenigstens im besseren Falle als steuerpflichtige Untertanen ein, damit sie in deinem erkämpften Besitztume im Schweiße ihres Angesichtes für dich arbeiten und du ihnen dann ihr Nutzungsrecht nach deinem Wohlgefallen bemessen kannst.

Wer kann, von göttlicher Seite betrachtet, den Krieg rechtfertigen? Was ist er?

Nichts als ein grausamster Gewaltstreich, das Nutzungsrecht den Menschen zu nehmen und dafür ein Besitzrecht gewaltsam einzuführen, das heißt, das göttliche Recht zu vertilgen und an dessen Stelle ein höllisches einzuführen.

Wer könnte demnach wohl von Gott aus ein Gesetz erwarten, welches das ursprüngliche, in jedermanns Wesen sich deutlich beurkundende göttliche Nutzungsrechtsgesetz aufheben und an dessen Stelle mit göttlicher Macht und Autorität ein höllisches Besitztumsgesetz rechtskräftigen sollte? – Ich meine, das Widersinnige dieser Behauptung ist für einen Einzelblinden sogar sonnenhell und klar ersichtlich und mit behandschuhten Händen zu greifen…“

Hiermit beende ich die Auszüge aus der Kundgabe „Die Geistige Sonne“ an Jakob Lorber.

In dem Buch „Die Religion der Zukunft“ von Franz Schumi sagt GOTT:

Du kannst deine Gedanken in Mineral- Pflanzen- oder Tierreich haben, aber du sollst Mich immer zu allem in Berührung bringen und so auch unter Menschen. Denn es ist nirgends, wo auch Ich nicht dabei wäre, nirgends, wo nicht Ich der Schöpfer und Leiter des Gegenstandes oder Wesens wäre, nirgends, wo nicht Ich die  Verbindungslinie von einem zum anderen wäre. Weil aber dies also ist, daher brauchst du nichts anderes, als nachzudenken, was der Gegenstand oder das Wesen ist, woher es stammt, wozu es da ist, welcher Nutzen es dem Menschen oder der Welt trägt, wozu es überhaupt auf der Welt da ist, oder welche Aufgabe es auf der Welt zu erfüllen hat, und da wirst du genug Stoff zum Denken haben. Alle diese Gedanken müssen mit Mir in Verbindung gebracht, und gründlich durch gedacht werden, daß Ich Selbst alles dieses erschaffe, leite und es Mein Eigentum ist und aus Mir genommen, daher bin Ich Selber in jedem Gegenstand und Wesen als Derjenige, Der das alles schafft, leitet und ist in dieser oder jener Gestalt.

Christus war Mensch und lebte für die Verallgemeinerung der Menschheit. Diese sozialistische Ansicht über Mich Christus ist ganz richtig. Ich als ins Fleisch getretener Gottvater konnte nie anders, als sozialistisch vorgehen, weil Ich als Vater der gesamten Menschheit keines Meiner Kinder bevorzugen konnte, sondern alle gleich versorgt, sowohl geistig durch Meine Liebelehre, wie leiblich durch das gleiche Recht auf die Nutznießung der Erde, die Ich allen Menschen insgesamt, niemanden aber separat und speziell ins Eigentum übergab, ...“

Auch in dem heutigen Europa war Grund und Boden früher Gemeineigentum und man nannte es Allmende. Indianer und andere Urvölker betrachteten die Erde als Eigentum des Schöpfers, die allen Menschen gleichermaßen gehört und -nach wahrer „christlicher“ Anschauung- auch gehören muss. Für Christen sind alle Menschen „Brüder und Schwestern“ und es gibt nur einen Vater, nämlich GOTT. Der Vater sorgt für seine Kinder, er stellt ihnen die Erde, die Tiere und die Pflanzen zur Verfügung, damit sie sich vernünftig ernähren können. Er gibt ihnen die Gebote, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, voran das Gebot der Nächstenliebe: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!“ Mit diesem Gebot wird deutlich, wie GOTT das menschliche Miteinander verstanden wissen wollte und will:

Niemand soll sich sich über andere erheben.

Niemand soll andere beherrschen und unterwürfig machen.

Niemand soll anderen die Lebensgrundlagen streitig machen um des eigenen Vorteils willen.

Das ist die Lehre GOTTES für die Menschen und genau das hat Jesus vor gelebt.

In dem 18. Kapitel des Buches „Predigten des Herrn“, das Gottfried Mayerhofer von GOTT diktiert wurde, erläutert dieser die Stelle in der Bibel, in der Jesus auf einer Eselin nach Jerusalem reitet:

Der Einzug in Jerusalem ist für die ganze Menschheit von einer weit größeren, geistigen Wichtigkeit, als sie es ahnt. Der Einzug in Jerusalem bedeutet die Annäherung Meines Ichs an die Menschheit und ist – wie dort – die eigentliche Weihe der lebenden Menschen und Geister. Durch den Einzug in Jerusalem und im Tempel heiligte Ich diese Mauern, erkannte sie offen als Mein Eigentum an, gab den Beweis, daß Ich es nicht für zu gering erachtet habe, als Herr der Schöpfung, im schlichten Kleid und auf einer Eselin reitend, demütig und sanft um Aufnahme bei den Menschen zu bitten...“

In dem Buch „Himmelsgaben, Band 1, Kap. 40“ von Jakob Lorber kann mensch nachlesen, wie GOTT das menschliche Eigentumsrecht verurteilt:

Seht, all euer politisches „Recht“ beruht auf lauter Falschem und Bösem der Eigenliebe, welche die Erde abgemarkt hat mit Grenzsteinen, darauf überall steht „Mein“ und niemals „Dein“ – aus welchem unvertilgbaren Irrtume zumeist eure Vergehungen herrühren und weshalb auch ganz widerrechtliche Gesetze erfunden werden mussten, die jedem sein eingebildetes Eigentum durch Gewalt unerhörter Strafen, ja selbst durch den Tod, sichern müssen – während Ich die Erde, wie die Luft, wie das Wasser, wie den Regen und der Sonne Strahlen für alle gemeinschaftlich erschaffen habe, und von Mir keinem irgendein Vorrecht eingeräumt wurde.

Nun aber ist die Erde abgezirkelt wie die Hölle, da jeder seinen bestimmten, unverlaßbaren Platz hat. Somit kann auch nur eine entsprechende Rechtspflege und können demgemäß auch nur ähnliche Strafen als Grenzen der Bosheit gesetzt sein. Und so können dann die Strafen, wenn sie der Bosheit angemessen sind, nicht anders als „rechtlich“ sein – aus der Hölle betrachtet, da alles, Ich sage es euch, wortgetreu aus ihr entnommen ist, so die Grenzsteine, so die Gesetze und so auch die Strafen.

Seht, bei solchen Umständen ist schwer zu raten aus den Himmeln, wo einer hat alles für alle und alle haben alles für einen aus Liebe – was euch lehrt das Evangelium, da man zum verlangten Mantel noch den Rock geben soll, um allen Streitigkeiten auszuweichen. So ein jeder täte ein Gleiches, wie in den Himmeln, dann wären keine neuen Höllengesetze vonnöten, da dann keiner etwas besäße und somit auch frei bliebe vor jeder Beraubung oder Bestehlung.

Nun habe Ich euch in aller Kürze gezeigt, wie die Sachen stehen. Aus solchem Grunde sollt ihr auch nicht euren himmlischen Vater in die Rechtshändel der Hölle nötigen und dadurch kränken Seine Langmut und große Geduld im Angesicht solcher Gräuel und Frevel, und das um so mehr, da Ich ohnehin schon bewaffnet an der Türe stehe, um den letzten Rechtsspruch über die Erde hinzudonnern, damit der ganze Höllenplunder über den Haufen geworfen werde, dahin, wo dessen Verfasser schon lange seine bleibende Wohnstätte aufgerichtet hat.

Beherzigt wohl diese Meine Worte und handelt aus Liebe dabei, und es wird sich dereinst zeigen, wie viel Goldes in dem Kehricht der Hölle anzutreffen sein wird! – Amen.“

Als GOTT in dem Körper von Jesus auf der Erde weilte, lebte er seine Lehre eindringlich und konsequent vor. Er hatte als Mensch kein Eigentum, obwohl er als GOTT der Eigentümer von allem ist. Nachlesen kann man das in der Bibel bei Mattthäus 8. Hier zitiere ich die etwas ausführlichere Schilderung aus dem Buch „Das Große Evangelium Johannes - 

Band 1“3 von Jakob Lorber:

Bevor aber Ich mit den Jüngern das Schiff betrat, kam und trat hin zu Mir ein Schriftgelehrter aus Kapernaum und sprach: „Meister, erlaube mir, dass auch ich Dir folge, wo Du hingehst!“ (Matth.8,19) Da Ich aber alsbald ersah, dass sein geheimer Grund, aus dem heraus er Mir so ganz eigentlich folgen wollte, ein durchaus nicht löblicher war, und dass ihm an Meiner Lehre wie an allen Meinen Taten wenig, alles aber an einer Versorgung für seinen Bauch und, so es nebst dem etwas trüge, auch an geheimen Verrätereien gelegen war, so schüttelte Ich Mein Haupt und sagte zu ihm: „Die Füchse haben Gruben, und die Vögel unter dem Himmel haben Nester; aber des Menschen Sohn hat nicht, auch nicht einen Stein in dieser Welt zum Eigentume, dass Er darauf lege Sein Haupt!“ (Matth.8,20)

In dem Buch „Himmelsgaben – Band 2“4, das Jakob Lorber diktiert wurde, beschreibt GOTT seinen Standpunkt über die Wucherer, die sich an seinem Eigentum bereichern:

...Schaue an, der Wucher ist bekleidet mit allem Schutz, Schild und Schirme, und eine ganze Welt voll Sachwaltern steht mit Macht ausgerüstet da, um seine „Rechte“ zu verteidigen. Siehe an, wie sie Meine Erde zerreißen und zerstückeln! Soll Ich dazu schweigen? Erkenne dies Zeichen, dies letzte, dies höllische! Eigentums-Rechte über Rechte! Und doch bin Ich allein der Herr! – Daher erkenne auch dies arge Zeichen!...

Handeln kann das Volk zwar wie es will, aber die Folgen sind unabänderlich in Meiner Hand. Werft soviel Steine als ihr wollt in die Höhe – dass sie wieder herab fallen müssen, das ist Meine Sorge.

Drittens hat dieses Volk (gemeint ist Irland, w.m.) keine Gesetze; und wenn es schon welche hat, so achtet es sie nicht, die weltlichen so wenig wie die göttlichen, die es kaum noch dem Namen nach kennt. Dafür aber hat es desto mehr Wucherer aller Art und stets viel Militär. Und der Segen von alledem ist – die Hungersnot!

Als dem Volke die Erdäpfel wohl gerieten, da wusste es kaum, was alles er daraus machen sollte: Schnaps, Sirup, Mehl, Stärke, Bier und noch eine Menge derlei Industrieartikel. Ich aber gab diese Frucht nur als ein höchst einfaches Nährmittel, das der Ärmste sich leicht bereiten kann. So aber dieses „Erdbrot für Arme“ ein Industrieartikel für den Luxus und die Geldsäcke der ohnehin Reichen werden sollte, da nur weg mit diesem Nährmittel der Armen!

In diesem Lande gäbe es jetzt noch für etliche Mißjahre Geld und Getreide in großer Menge in den Händen der Wucherer, aber eben da muss ja das schnöde Eigentumsrecht aufrecht erhalten werden, wenn darob auch Hunderttausende ins Gras beißen müssen! – Aber schützt das Eigentum der Wucherer nur noch mehr, stellt Wachen zu ihren Kornspeichern, lasst aber dafür Hunderttausende verhungern – wahrlich, euer Lohn wird groß sein in der Hölle! Verflucht sei der Wucherer und auch das Gesetz, das ihn schützt!

Ich aber sage: Dem Wucherer hängt einen Stein an den Hals und werft ihn ins Meer, da es am tiefsten ist! – So jemand einen Menschen tötet, den verurteilt ihr auch zum Tode – so aber ein solcher Geldteufel von einem Wucherer Hunderttausende tötet durch seine unersättliche Gewinnsucht, für den habt ihr kein Gesetz! O so geschieht euch, ihr dummen Briten, recht, so ihr alle Hunger sterbt samt Irland! Nur zu mit der Gerechtigkeit, es soll ja alles noch besser werden hier auf Erden!“

Jeder gerechte Mensch wird diese Worte als höchste Wahrheit anerkennen.

Die derzeitigen politischen Zustände zeigen, wie Brüder und Schwestern gegeneinander aufgehetzt werden, wie die einen sich zu Lasten der anderen bereichern. Dies wird abgesegnet durch weltliche Gesetzgeber und deren ausführende Organe, die natürlich nicht in Verantwortung vor GOTT handeln. Die einen werden für ihr „Falsches und Böses“ mit einem sicheren Arbeitsplatz belohnt (z.B. Beamte und Richter) und die anderen, des Profits wegen, auf die Straße gesetzt (z.B. Arbeiter und Verkäuferinnen) und dann mit einer Überlebens-Spende (Hartz IV) abgefertigt.


Zur Rechtsauffassung des Amtes Uecker-Randow.

Im Schreiben vom 21. Sept. 2007 schreibt der Leitende Verwaltungsbeamte, Herr Fabian, u.a.: „Des weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die Aufgaben des Amtes Uecker-Randow-Tal darin bestehen, geltendes Recht anzuwenden bzw. umzusetzen, jedoch nicht die Existenz von gesetzlichen Vorschriften in Frage zu stellen.

Aus diesem Grunde lehnen wir jegliche Diskussionen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zwischen Ihnen und unserer Behörde ab.“

Offensichtlich ist dem leitenden Verwaltungsbeamten der Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates und die Gesetzeslage nicht bekannt. Die Rolle der „ausführenden Gewalt“ (Beamtenschaft) ist nicht der sog. Kadavergehorsam und das stillschweigende Umsetzen von Gesetzen, sondern die Kontrolle des Gesetzgebers, ob die erlassenen Gesetze in sich stimmig und für die Bevölkerung zumutbar sind. Die Beamtenschaft hat die Aufgabe, die -vom Gesetzgeber- verabschiedeten Gesetze auf ihre Tauglichkeit zu prüfen. Sie stehen bei ihrer Arbeit der Bevölkerung am Nächsten und erleben die Auswirkungen der Gesetze unmittelbar.

Nachlesen kann man das in den entsprechenden Gesetzestexten, die der Beamte alle kennen muss, sonst hätte er einen Meineid bei Dienstantritt geleistet:

BBG § 58 [Eidespflicht, Eidesformel]

(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Laut BBG § 56 „trägt der Beamte für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen so muss er dies „unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen“.

Nach BBG § 61 „ist es die gesetzlich begründete Pflicht des Beamten, Straftaten anzuzeigen.“

Es ist demnach nicht die Aufgabe des Bürgers sein RECHT vor Gericht zu erkämpfen, sondern es ist die Aufgabe der Beamtenschaft dafür Sorge zu tragen, dass der Bürger nicht nur seine Pflichten zu erfüllen hat, sondern auch seine Rechte gewährleistet werden.

Laut Strafgesetzbuch ist der Beamte dazu verpflichtet dem Bürger Hilfe zu leisten.

StGB § 323 c: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Durch seine gesetzlich verbriefte lebenslange Alimentation und seine Unkündbarkeit ist es dem Beamten zuzumuten, dass er bei Verdacht auf eine Straftat, ohne Ansehen der Person, Anzeige erstattet oder bei Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für deren Erhaltung eintritt, von wem auch immer diese Gefährdung ausgeht.

Nach Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes von 1982 haftet der Beamte, wie jeder andere auch, persönlich bei fahrlässigen Schäden. Dies ist ausdrücklich mit BGB § 839 (Amtshaftung) geregelt.


Ich hatte in dem Verfahren May/Amt Uecker-Randow beantragt den Nachweis zu führen, dass Gott das Grundstück, für welches ich Grundsteuer bezahlen soll, an einen Menschen oder an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland abgetreten hat. Dieser Nachweis wurde nicht geführt. Offensichtlich lehnt es die Behörde ab, die aufgeworfenen Fragen zu behandeln und die geforderten Nachweise zu führen.

Sollte die Beklagte, das Amt Uecker-Randow, stellvertretend für den Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland, nicht in der Lage sein, den Nachweis zu führen, dass GOTT das Grundstück „Hermannshof“ (seit 1996 „Im Paradies“) an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland oder eine Privatperson übergeben hat, handelt es sich um Hehlerware.

Dass ein Rechtsstaat auf Hehlerware keine Steuern erheben kann, versteht sich von selbst.

Dass ein Rechtsstaat Hehlerware an den Eigentümer zurück zu geben hat ist ebenfalls selbstverständlich.

Laut Strafgesetzbuch handelt es sich bei der unberechtigten Nutzung von Grund und Boden um Hehlerei (§ 259), Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 260a), Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261), Betrug (§ 263) ...

Da die Beklagte sich in der Vergangenheit lediglich auf Verwaltungs-und Vollstreckungsgesetze beruft, nicht aber auf die zu Grunde liegenden Eigentumsverhältnisse, erwarte ich eine schriftliche Stellungnahme der Beklagten vor der mündlichen Verhandlung, damit es eine sachliche Diskussionsgrundlage in der Verhandlung geben kann.


Schlußworte

Die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts und im Sinne einer fairen Verhandlung, wäre es, das Amt Uecker-Randow zu zwingen, die beantragten Unterlagen und Auskünfte zu erteilen. Weigert sich das Amt die Anträge zu behandeln, müsste das Urteil feststehen, da es keine Gegendarstellung zu meiner Klage gibt.

Ein anderes Urteil kann nicht möglich sein, wenn der Richter seinen Eid, den er gegenüber der Öffentlichkeit geleistet hat, ernst nimmt und „nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit“ dient.

Tut er das nicht ist er ein Lügner und Heuchler und müsste, wenn wir in einem Rechtsstaat leben würden, wegen Meineids für mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Dass ein Lügner an einem Ort, an dem angeblich nach der Wahrheit gesucht wird, nichts verloren hat, versteht sich von selbst.

Dass ein überführter Lügner über einen Menschen ein Urteil fällen soll, der selbst auf der Suche nach Wahrheit ist, wäre reine Perversion.

Oder mit den Worten GOTTES an einen Richter: "Seid allzeit barmherzig auch gegen die großen Sünder und Verbrecher wider eure und wider die göttlichen Gesetze! Denn nur einer kranken Seele ist eine Sünde zu begehen möglich, einer gesunden wohl niemals, weil eine gesunde Seele gar nicht sündigen kann, da die Sünde stets nur eine Folge einer kranken Seele ist.
Wer aus euch Menschen aber kann eine Seele wegen der Verletzung eines Meiner Gebote richten und strafen, da ihr doch alle unter demselben Gesetze steht?! Ein Gesetz aus Mir aber besteht ja eben darin, dass ihr niemanden richten sollt! Wenn ihr eure Nächsten richtet, die sich an Meinem Gesetze versündigt haben, so versündigt ihr euch ja im gleichen Maße an Meinem Gesetze! Wie könnt ihr aber als selbst Sünder einen andern Sünder richten und verdammen?! Wisset ihr denn nicht, dass, während ihr euren seelenkranken Bruder zur harten Sühne verdammt, ihr damit auch für euch ein doppeltes Verdammungsurteil ausgesprochen habt, welches an euch dereinst, wenn nicht nach Umständen auch schon hier, vollzogen werden wird?!
So einer aus euch ein Sünder ist, der lege das Richteramt nieder; denn richtet er, so richtet er sich selbst in doppeltes Verderben, aus dem er schwerer frei werden wird als derjenige, den er gerichtet und verdammt hat. Kann denn je ein Blinder einen andern führen oder ihn setzen auf den rechten Weg?! Oder kann ein Tauber einem andern Tauben etwas erzählen von der Wirkung der Harmonien der Musik, wie sie am reinsten geübt ward vom David? Oder kann ein Lahmer zum andern sagen: ,Komme her, du Elender, ich werde dich führen auf die Herberge!‘? Werden da nicht alle beide bald ausgleiten und fallen in einen Graben?!
Daher merkt euch das vor allem, dass ihr niemanden richtet, und legt das auch allen denen ans Herz, die dereinst eure Jünger werden! Denn bei der Befolgung dieser Meiner Lehre werdet ihr aus Menschen Engel zeihen, – bei der Nichtbefolgung aber Teufel und Richter wider euch selbst.
 Niemand zwar ist ganz vollkommen auf dieser Welt; doch der Vollkommenere im Verstande und im Herzen sei der Leiter und Arzt seiner kranken Brüder und Schwestern, und der selbst stark ist, der trage den Schwachen, sonst erliegt er samt dem Schwachen, und sie werden beide nicht mehr von der Stelle kommen!"

(Jakob Lorber – Das Große Evangelium Johannes, Band 4, Kap. 58)

Jakob Lorber wurden häufig Ratschläge für sein eigenes Leben und das seiner Freunde und Bekannten von GOTT durchgegeben. Hier ein solches Beispiel aus dem Buch „Himmelsgaben – Band 1“5:

Von weltlicher Amtsmacht. – 18. April 1840, Samstag

Hier seien ein paar Worte gerichtet an den Andr. H., der da ein weltliches Amt auszuüben hat, das ein Recht ist zum zeitlichen Wohle der Weltgroßen, durch Unterdrückung der Kleinen und Schwachen, die da sind ohne Macht und Kraft der Welt und müssen die Großen ernähren für nichts als für die Aufrechterhaltung eines Rechtes, das alle Lasten legt auf ihren schwachen Nacken.

Außer Meine Liebe in euch und der daraus hervorgehenden Weisheit, welche beide zusammen sind die ewige Ordnung, aus der heraus alles, was da ist, gemacht wurde, vom Größten bis zum Kleinsten, jegliches in endloser Zahl, gibt es nirgends ein Recht, als bloß in dieser Meiner Liebe, die alles gerne gibt, was sie hat, die sich nichts aneignet, um etwas zu besitzen, sondern nur um desto mehr geben zu können; die nichts zerstört, sondern nur alles erhalten will, damit nichts zugrunde gehen möchte, die allezeit bereit ist, für andere alles zu tragen, damit es jedem wohl ergehe in der großen Erleichterung seiner Bürde; und die noch dazu geduldig, sanftmütig und voll Demut und Ergebenheit ist gegen jede Anforderung der ihr allein zukommenden Weisheit, ja selbst zum Wohle anderer imstande der Kraft ist, alle erdenklichen Unbilden zu erdulden in ungetrübter Gelassenheit. Denke, ob es außer ihr noch etwas gibt, was „Recht“ heißen könnte oder dürfte?

Wenn du dazu noch bedenkst, dass der Liebe aus Mir allezeit der gerechte Anteil der wahren, freien Weisheit hinzukommt, welche die alleinige gerechte Gesetzgeberin ist, alles am besten ordnet und alles durchleuchtet und wohl durchschaut – ja, wenn also irgendwo Meine Liebe zum Grunde ist, da ist auch das wahre Recht. Wo aber diese nicht ist, da ist auch kein Recht, sondern nur das blanke Gegenteil. Ein solches (Un-)Recht beruht dann auf der Eigenliebe und ist in seiner wahren Natur nichts anderes, als ein human aussehendes Faust- oder Raubrecht. Und wenn es dem blinden Menschen oft äußerlich auch erscheint, als wäre es Liebe, so ist es denn aber doch nichts anderes als höllische Eigenliebe.

Sie, die Eigenliebe, lehrt euch dann, mühsam nach und nach eure Bedürfnisse und den Vorteil eurer Handlungen erkennen und lässt euch erkennen die Mittel, eure Verhältnisse so einzurichten, dass sie gerade mit genauer Not dem Nächsten so viel Handlungsraum zulassen, wie einem Vogel im Käfige oder einem Fisch im Behälter. Von diesem Herrsch- oder vielmehr Raub-Standpunkte werden dann Gesetze gegeben in einer Unzahl, je nach der Zahl der sich aus der Eigenliebe immer mehr vermehrenden Wohlstands-Bedürfnisse. Daß sie streng gehalten werden müssen, dafür wird gesorgt durch Kerker, Pulver und Tod. Mitunter gibt dann die Eigenliebe den Sklaven auch Gesetze, damit sie sich selbst untereinander nicht aufreiben in der langen Nacht der Verzweiflung, wodurch dann der sogenannte Tross auch etwas scheinbar zu gewinnen wähnt und sich ruhig verhält, da ihm doch noch erlaubt ist, etwas Weniges von dem zu genießen, was für die Tische der Machthaber durchgehends nicht mehr taugt.

Nun siehe, dadurch werden dann die Menschen oft notgedrungen, Meine Liebe zu verlassen und selbst die Eigenliebe zu ergreifen und zu handeln im Kleinen böse, wie die Großen im Großen, die da lügen, stehlen, rauben und morden und dazu sich noch frech erkühnen, Meine Gesetze hinabzuziehen in ihren Kot, um dadurch denselben einen sogenannten, von Mir aber verfluchten „moralischen Anstrich“ zu geben. Wehe ihnen dereinst! Dadurch werden wohl die Blinden geblendet, aber Ich schaue ihre Kniffe durch und durch und gebe sie kund Meinen Kindern, die Mich zu suchen angefangen haben.

Daher rate Ich dir, eifrig Meine Liebe zu suchen, in der alle Weisheit wohnt, aus welcher heraus du erst werden kannst ein ganz gerechter Mann in der weisen Haltung des dir anvertrauten, nicht geringen Amtes, zum wahren Wohle deiner vielen Brüder und Schwestern!

Und glaube Mir fest: Alles, was dich die Weisheit aus Meiner Liebe lehren wird zu tun, wirst du ungehindert durchsetzen, und dir wird dar ob kein Haar gekrümmt werden. Denn da, wo die Weisheit gebietet, da hat sie auch von Mir zur Ausführung die besten Mittel in großer Menge.

Dieses sage Ich, die Ewige Liebe, unterdessen nur dir allein durch Meinen schwachen Knecht, der ein williger Schreiber ist und wenig Furcht hat vor den Menschen, seit er Mich näher kennt. – Amen.“

Anträge:
  1. Ich beantrage die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze vorzubereiten (ZPO §129), da mir bis heute noch keine Gegendarstellung der Beklagten zum Eigentumsrecht an Grund und Boden vorliegt.

  2. Sollte die Verwaltungsgerichtsordnung den Ablauf des Verfahrens anders regeln, als in der ZPO beschrieben, beantrage ich eine entsprechende Aufklärung vor der Verhandlung.

  3. Ich beantrage den Nachweis, dass GOTT das Grundstück, für das ich Grundsteuer bezahlen soll, an einen Menschen oder eine Regierung übergeben hat.

Fahrenwalde, den 28.6.2009


1  „Die Geistige Sonne – Band 2, Kap. 83f“

2  z.Z. Moses

3   Kapitel 102

4   Kapitel 42

5   Kapitel 40

Fortsetzung: Das Urheberrecht und Gott